Copyright-Bestimmungen für Dokumente auf der KORA-Website

 

Texte:

Die Texte auf der KORA-Website dürfen unter Angabe der Quelle frei verwendet werden. Auf anderen Websites oder in sonstiger elektronischer Form dürfen die Texte nur nach Rücksprache und gesonderter Vereinbarung mit KORA verwendet werden.

 

Zeichnungen:

Das Urheberrecht der Zeichnungen auf der KORA-Website liegt bei Jacques Rime. 

Die Zeichnungen von Jacques Rime auf der KORA-Website dürfen  gratis verwendet werden. Der Urhebervermerk wird für alle veröffentlichten Bilder verlangt, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Identität des Urhebers (Jacques Rime) zum jeweiligen Bild stehen können. Sämtliche Bildrechte bleiben Eigentum des Urhebers. Auf anderen Websites oderin sonstiger elektronischer Form dürfen die Fotos nur nach Rücksprache mit Jacques Rime verwendet werden.

 

Fotos:

Die Fotos auf der KORA-Website dürfen für den nichtkommerziellen Gebrauch gratis verwendet werden. Urhebervermerk wird für alle veröffentlichten Bilder verlangt, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Identität des Urhebers (Fotograf) zum jeweiligen Bild entstehen können. Sämtliche Bildrechte bleiben Eigentum des Fotografen. Eine sinnentstellende oder diskriminierende Verwendung des Bildmaterials ist nicht gestattet. Auf anderen Websites oder in sonstiger elektronischer Form dürfen die Fotos nur nach Rücksprache und gesonderter Vereinbarung mit KORA verwendet werden.

Für den kommerziellen Gebrauch wird ein Honorar verlangt (Angaben in CHF): 

Tages- und Wochenzeitungen:
bis 1/4 Seite    bis 1/2 Seite    bis 3/4 Seite    bis 1/1 Seite    Titelseite
250.00            280.00            340.00            400.00            500.00

Zeitschriften, Illustrierte, Magazine, Hauszeitschriften, Mitliederzeitschriften, Kundenzeitschriften (redaktionell)

bis 1/4 Seite    bis 1/2 Seite    bis 3/4 Seite    bis 1/1 Seite    Titelseite
270.00             330.00            400.00            470.00            560.00 

Bücher, Nachschlagewerke, Enzyklopädien

bis 1/4 Seite     bis 1/2 Seite     bis 3/4 Seite     bis 1/1 Seite     Titelseite
270.00             340.00            410.00             510.00             690.00

Inserate, Werbung

bis 1/4 Seite     bis 1/2 Seite      bis 1/1 Seite     2/1 Seiten
800.00             980.00              1250.00          1500.00

Kataloge, Versandkataloge, Firmenbroschüren, Prospekte

A8           A7          A6          A5          A4           A3
610.00    630.00    690.00    800.00    970.00    1140.00

Pressemappen, PR-Fotos
Anzahl Kopien bis 50:                600.00
Anzahl Kopien unbeschränkt:     1500.00

Bildhonorare müssen spätestens 30 Tage nach Herunterladen beglichen werden. Das Bildhonorar wird via das KORA-Postkonto 60-189417-3 an die Autoren weitergeleitet. Im Feld „Zahlungszweck“ soll vermerkt werden, welches Bild von welchem Autor verwendet wurde.

Das KORA verlangt zwei Belegexemplar innerhalb eines Monats nach Abdruck.

Mit dem Herunterladen der Bilder bestätigt der Kunde die obgenannten Konditionen als akzeptiert.

Eine Übertragung dieses Vertrages an Dritte ist nicht gestattet. 

 

Karten:

Wo nicht anders vermerkt, liegt das Urheberrecht für Karten allein bei KORA. Diese Karten dürfen für den nichtkommerziellen Gebrauch gratis verwendet werden. Urhebervermerk wird für alle veröffentlichten Karten verlangt, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Identität des Urhebers (KORA) zur jeweiligen Karte entstehen können. Sämtliche Bildrechte bleiben Eigentum von KORA.

Auf anderen Websites oder in sonstiger elektronischer Form dürfen die Karten nur nach Rücksprache und gesonderter Vereinbarung mit KORA verwendet werden.

Für den kommerziellen Gebrauch wird ein Honorar entsprechend den Angaben unter "Fotos" erhoben.

Bei allen Karten mit zusätzlichen Urheberangaben gelten ausserdem Rechte Dritter (in der Regel Bundesamt für Landestopographie oder Bundesamt für Statistik). Der Abdruck dieser Karten ist nur nach Rücksprache und gesonderter Vereinbarung mit KORA erlaubt.

Kartenhonorare müssen spätestens 30 Tage nach Herunterladen beglichen werden. Das Honorar wird auf das  KORA-Postkonto 60-189417-3 überwiesen. Im Feld „Zahlungszweck“ soll vermerkt werden, welche Karte verwendet wurde. 

Das KORA verlangt zwei Belegexemplar innerhalb eines Monats nach Abdruck.

Mit dem Herunterladen der Karten bestätigt der Kunde die obgenannten Konditionen als akzeptiert.

Eine Übertragung dieses Vertrages an Dritte ist nicht gestattet. 

 

KORA, Muri BE 14/03/2000

 

KORA

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