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Wolf in Kärnten genetisch bestätigt |
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Der Wolf ist eine nach der Berner Konvention sowie der FFH-Richtlinie streng geschützte Tierart und im Kärntner Jagdgesetz als ganzjährig geschontes Wild verankert. In Österreichs Nachbarländern wurden bereits Managementpläne für den Umgang mit Wölfen erstellt. In Österreich nimmt sich seit kurzem die so genannte Koordinierungsstelle für Braunbär (KOST) auch der Belange von Luchs und Wolf an. Für die Zukunft wäre die Erstellung eines österreichischen Managementplans für Wölfe wünschenswert. In Kärnten werden durch den Wolf etwaige an Vieh verursachte Schäden, nach Begutachtung und Dokumentation durch Experten, von der Kärntner Jägerschaft finanziell abgegolten. Hinweise auf Wolf, Luchs oder Bär in Kärnten sollten der Kärntner Jägerschaft gemeldet werden, sie liefern wichtige Hinweise für das Monitoring dieser seltenen Großraubtiere. Rückfragehinweis:
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