|
|
|
Val d’Illiez und Val des Dix - Abschussbewilligung für zwei Wölfe |
|
Aufgrund der zahlreichen Angriffe, die seit diesem Frühling in der Region des Chablais zu verzeichnen waren dem Übergriff auf eine Schafherde in der Nacht vom 1. auf den 2. August auf der Alpe d’Allèves und im Val des Dix, trat die interkantonale Kommission am 4. August in Bern zusammen. An dieser Sitzung wurde eine allgemeine Schadensbilanz erstellt und eine Beurteilung der angebrachten Schutzmassnahmen vorgenommen. Gleichzeitig prüfte die Kommission anhand der festgestellten Wolfsrisse, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer Abschussbewilligung gemäss dem Konzept Wolf Schweiz erfüllt sind. Die Kommission kam zum Schluss, dass für die beiden betroffenen Regionen die Abschusskriterien erfüllt seien. Der Bericht der interkantonalen Kommisson wurde dem für die Erteilung einer Abschussbewilligung zuständigen Departementvorsteher, Staatsrat Jacques Melly unterbreitet. Nach Feststellung der Gesetzeskonformität der bisher aufgeschobenen Handlungen und im Bestreben das Schadenspotenzial nach Möglichkeit zu begrenzen, ordnete der Departementvorsteher den Abschuss zweier Wölfe an: jenen im Val d’Illiez und jenen im Val des Dix. Die beiden Bewilligungen haben eine Gültigkeit von 60 Tagen. Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DVIS) ist für den Vollzug verantwortlich. Der Abschussperimeter entspricht dem aktuellen Schadensperimeter angepasst an das aktuelle Schadenspotenzial gemäss Wolfskonzept Schweiz. Die Entscheide werden im Amtsblatt vom 07. August 2009 veröffentlicht. > Nähere Auskünfte: Medienmitteilung als PDF
|
|
|
|
|
|
|
|
Copyright ©
KORA |
||