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WWF und Pro Natura rekurrieren gegen Todesurteil für Wölfe |
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WWF und Pro Natura reichen Rekurse gegen die Abschussbewilligungen ein, welche von den zuständigen kantonalen Behörden gegen zwei Wölfe im Wallis und gegen einen Wolf im Kanton Luzern erteilt wurden. Mirjam Ballmer, Projektleiterin Naturschutzpolitik von Pro Natura sagt dazu: „Nur in den wenigsten Fällen der Wolfsangriffe waren die gerissenen Schafe effizient geschützt.“ Kurt Eichenberger, Projektleiter Artenschutz des WWF Schweiz, ergänzt: „Es ist ein Armutszeugnis für die Schweiz, dass wir die Gerichte bemühen müssen, um den rechtmässigen Schutz des Wolfes sicherzustellen.“ Im Falle des Wolfes im Walliser Val des Dix war der Schutz zwar ausreichend. Das 1. August-Feuerwerk aber erschreckte die Schafe, führte zum Ausbruch der Schafe aus der Umzäunung und so zu 16 Rissen durch den Wolf. Wegen dieser unglückliche Verkettung von Ereignissen wurde der in der Gegend sich befindende Wolf zum Tode verurteilt. „Dass ein solcher Zufall genügt, um einen Wolf zum Abschuss frei zu geben, macht das Wolfskonzept des Bundes unglaubwürdig“, sagt Mirjam Ballmer. Für WWF und Pro Natura ist deshalb klar: Wolfskonzept und Schafsömmerung müssen angepasst werden. „Die Schweiz kann sonst den Wolf nicht genügend schützen und verletzt mit ihrem Verhalten nationales und internationales Recht“, sagt Kurt Eichenberger. Mittelfristig muss die Schafsömmerung so angepasst werden, dass Subventionen zugunsten von grösseren Herden umgelagert und Herdenschutzmassnahmen zur Voraussetzung für Direktzahlungen werden. Kurt Eichenberger: „Nur so wird der Wolf in unserem Land wieder heimisch. Und genau das wünschen sich gemäss einer repräsentativen Umfrage über 80 Prozent der Schweizer Bevölkerung!“
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