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Abschussbewilligung für einen Wolf - Gebiet Montana, Varneralp VS |
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Mehrere Schafe wurden Ende Juni auf der Alpe Scex sowie anfangs Juli auf der Varneralp von einem oder mehreren Wölfen getötet. Zwischen dem 20. und 30. Juli wurden zudem auf der Alpe Scex insgesamt zwei tote und ein erheblich verletztes Rind aufgefunden. Die von der Wildhut durchgeführten Untersuchungen der Rissmuster, insbesondere diejenigen der Schafe sowie der ersten beiden Rinder, deuten auf den Wolf als Verursacher dieser Angriffe hin. Wolfsangriffe auf Rinder stellen in der Schweiz jedoch ein Novum dar. Zwischenzeitlich bestätigen die durchgeführten Genanalysen der gerissenen Schafe die Präsenz mindestens eines Wolfes im betroffenen Gebiet. Unmittelbar nach dem Angriff auf das erste getötete Rind liess die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere über die Dienststelle für Landwirtschaft abklären, ob und mit welchen Hilfsmitteln die Rinder auf den betroffenen Alpen gegen Wolfsangriffe geschützt werden könnten. Gleichzeitig wurde unverzüglich in Anwendung des Konzeptes Wolf Schweiz und der eidgenössischen Jagdgesetzgebung eine Sitzung mit dem zuständigen Bundesamt einberufen. Anlässlich dieser am 29. Juli zwischen Bund und Kanton abgehaltenen Sitzung konnte festgestellt werden, dass zurzeit keine angemessenen Schutzmassnahmen zum Schutz von Rindern gegen Wolfsangriffe zur Verfügung stehen und somit nicht angewandt werden können. Diese Erkenntnis wird in unabhängiger Weise sowohl durch die kantonale Dienststelle für Landwirtschaft als auch durch das zuständige Bundesamt bestätigt. Letzteres führte seinerseits entsprechende Abklärungen im benachbarten Frankreich sowie bei der AGRIDEA (Schweizerische Vereinigung für die Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums) durch. Aufgrund der aktuellen und teilweise neuartigen Situation gelangten die Vertreter von Bund und Kanton in Anwendung der geltenden Jagdgesetzgebung sowie des Konzeptes Wolf Schweiz zum Schluss, dass eine Abschussbewilligung zur Verhinderung weiteren Schadens in Betracht gezogen werden kann. Der Bericht der interkantonalen Kommission wurde dem für die Erteilung der Abschussbewilligung zuständigen Departementvorsteher, Staatsrat Jacques Melly, am 2. August unterbreitet. Dieser ordnete den Abschuss eines Wolfes im Gebiet Montana - Varneralp an, nachdem er sich von der Konformität der Abschussbewilligung mit der eidgenössischen Jagdgesetzgebung und dem Konzept Wolf Schweiz, aber auch von der Unmöglichkeit der Ergreifung wirksamer Schutzmassnahmen für Rinder gegen Wolfsangriffe überzeugt hatte. Die Anordnung des Wolfabschusses erfolgt insbesondere aus Gründen der Prävention, werden doch im betroffenen und potentiellen Schadenperimeter nicht weniger als 1'900 Rinder, Kühe und Kälber gesömmert. Diese wären aufgrund der nicht möglichen Schutzmassnahmen der grossen Wahrscheinlichkeit weiterer Wolfsangriffe ausgesetzt. Die Anordnung der Wolfsabschussbewilligung wird im Amtsblatt vom 6. August 2010 eröffnet. Die Bewilligung hat eine Gültigkeit von 60 Tagen. Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) ist für deren Vollzug verantwortlich. Vorerst werden die zu ergreifenden Massnahmen auf die Gebiete der bisherigen Wolfsangriffe konzentriert. Im Bedarfsfall können diese jedoch auf den gesamten, durch die Abschussbewilligung definierten Perimeter, ausgeweitet werden. Medienmitteilung Kanton Wallis, 3.08.2010 > Link / > PDF
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