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		<title>Aktuelles | KORA – Raubtierökologie und Wildtiermanagement - KORA</title>
		<link>https://www.kora.ch/?id=84</link>
		<description></description>
		<pubDate>Wed, 15 Apr 2026 23:39:40 +0200</pubDate>
		<category>KORA – Raubtierökologie und Wildtiermanagement - KORA</category>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/kanton-st-gallen-kranker-wolf-durch-wildhut-erloest-1042</link>
			<title>Kanton St. Gallen: Kranker Wolf durch Wildhut erlöst</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Staatskanzlei des Kantons St. Gallen, 02.04.2026:&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Das Tier wurde zunehmend auch tagsüber beobachtet. Dank einer verstärkten Überwachung gelang es der Wildhut, den Wolf letzte Nacht beim Flugplatz Bad Ragaz zu finden und zu erlösen. Der Wolfsrüde war mutmasslich durch die Parasitenkrankheit Räude so stark erkrankt, dass er nur noch zur Hälfte behaart war. Der Wolf wird nun standardmässig am Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit der Universität Bern genauer untersucht. Füchse erkranken regelmässig an Räude. Im Kanton St.Gallen wurde die Krankheit in Einzelfällen auch bei Luchsen und Wölfen nachgewiesen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a class=&amp;quot;button&amp;quot; href=&amp;quot;https://www.sg.ch/news/sgch_allgemein/2026/04/kranker-wolf-bei-bad-ragaz-durch-wildhut-erloest.html&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Zur Mitteilung&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Thu, 02 Apr 2026 00:00:00 +0200</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/neue-zahlen-aus-dem-wolfsmonitoring--1039</link>
			<title>Neue Zahlen aus dem Wolfsmonitoring </title>
			<description>&lt;p&gt;Neu ist die Liste «&lt;a href=&amp;quot;https://www.kora.ch/?action=get_file&amp;amp;language=Array&amp;amp;id=130&amp;amp;resource_link_id=aab&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Regulierte Wölfe im Monitoringjahr 2025/2026&lt;/a&gt;» verfügbar. Zudem wurde die Bestandesentwicklung aktualisiert.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;

&lt;p class=&amp;quot;picture_content_wrap&amp;quot;&gt;&lt;span class=&amp;quot;resource picture picture_content&amp;quot;&gt;&lt;span class=&amp;quot;resource_background&amp;quot;&gt;&lt;img data-naturalheight=&amp;quot;3000&amp;quot; data-naturalwidth=&amp;quot;5000&amp;quot; src=&amp;quot;https://www.kora.ch/addons/phpThump/phpThumb.php?src=../../data/Ressources/1774276426-DE_Entwicklung_Wolf_CustomJahr_2026-03-21.jpg&amp;amp;q=80&amp;amp;w=5000&amp;amp;h=3000&amp;amp;f=jpg&amp;amp;zc=1&amp;quot; style=&amp;quot;width:645px; height:387px;&amp;quot; title=&amp;quot;&amp;quot; /&gt;&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a class=&amp;quot;button&amp;quot; href=&amp;quot;https://www.kora.ch/de/arten/wolf/bestand&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Zum Bestand&amp;nbsp;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;a class=&amp;quot;button&amp;quot; href=&amp;quot;https://www.kora.ch/de/arten/wolf/verbreitung&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Zur Verbeitung&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Tue, 24 Mar 2026 00:00:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/st-gallen-zugehoerigkeit-der-erlegten-jungwoelfe-zu-dem-schilt-rudel-genetisch-bestaetigt-1041</link>
			<title>St. Gallen: Zugehörigkeit der erlegten Jungwölfe zu dem Schilt Rudel genetisch bestätigt</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Mitteilung aus dem Amt für Natur, Jagd und Fischerei, Kanton St. Gallen, 24.03.2026:&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Am 9. September 2025 verfügte der Kanton St.Gallen den Abschuss von zwei Jungwölfen aus dem Schilt-Rudel. Der Bund bewilligte zuvor den Abschuss von zwei Drittel der diesjährigen Jungwölfe. Die beiden zum Abschuss freigegebenen Jungwölfe konnten kurz darauf (am 16. und 17. September) erlegt werden. Es handelte sich um einen männlichen und um einen weiblichen Jungwolf. Das Laboratoire de Biologie de la Conservation der Universität Lausanne bestätigte anhand genetischer Analysen die Rudelangehörigkeit der beiden Jungwölfe M614 und F317. Das Schilt-Rudel war im letzten Jahr verantwortlich für mehrere Nutztierrisse in fachgerecht geschützten Situationen im Weisstannental.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Das Schilt-Rudel war das einzige Wolfsrudel im Kanton St.Gallen, in dem ein Teil der Jungwölfe zum Abschuss freigegeben wurde. Die proaktive Wolfsregulation ist nach Einwilligung des Bundes zwischen dem 1. September und dem 31. Januar möglich. Für den Abschuss berechtigt war die Wildhut sowie spezifisch ausgebildete Jagdrevierpächterinnen und -pächter im Abschussperimeter.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Mit dem Abschuss eines Teils der Jungwölfe will der Kanton Schäden bei Nutztieren verhindern, die die Wölfe später trotz fachgerechter Schutzmassnahmen verursachen können. Zudem sollen die Wölfe durch die Rudelbewirtschaftung scheu gehalten werden, so dass sie den Menschen und Nutztiere meiden und die Schafe und Ziegen auf den Alpen sicher weiden können. Das Wolfsmanagement basiert auf drei Säulen: einer guten Information der Bevölkerung, fachgerecht umgesetztem Herdenschutz und der Regulation von Wölfen, die ein unerwünschtes Verhalten zeigen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a class=&amp;quot;button&amp;quot; href=&amp;quot;https://www.sg.ch/umwelt-natur/jagd-fischerei/jagd/wildtiere/wolf/_jcr_content/Par/sgch_downloadlist/DownloadListPar/sgch_download_1993631184.ocFile/24.03.2026%20Rudelzugeh%C3%B6rigkeit%20der%20erlegten%20Jungw%C3%B6lfe%20best%C3%A4tigt.pdf&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Zur Mitteilung&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Tue, 24 Mar 2026 00:00:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/kanton-graubuenden-bilanz-der-wolfspraesenz-und-regulation-im-jahr-2025-1040</link>
			<title>Kanton Graubünden: Bilanz der Wolfspräsenz und -regulation im Jahr 2025</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Medienmitteilung Standeskanzlei des Kantons Graubünden, 24.03.2026:&amp;nbsp;&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Im vergangenen Jahr blieb die Anzahl der Wolfsrudel im Kanton Graubünden mit 11,5 Rudeln im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Die im Jahr 2025 bestätigten 11,5 Wolfsrudel berücksichtigen auch grenzüberschreitende Rudel, die anteilsmässig als halbe Rudel eingerechnet werden. Neu gebildet haben sich die Rudel Seta, Agnas, Sinestra und Frisal (vgl. Beilage). Die Zahl der bestätigten Nutztierrisse im Kanton lag mit 217 Tieren fast auf demselben Niveau wie 2024, als 213 Risse gezählt wurden. Die überwiegende Mehrheit der bestätigten Nutztierrisse betraf wie in den Vorjahren Schafe und Ziegen (97,7 %). Bei Rindern und Pferdeartigen blieb die Zahl der Risse mit fünf Fällen (2,3 %) konstant.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Punktuell wurden im Jahr 2025 Beobachtungen von Verhaltensauffälligkeiten bei Wölfen registriert. Insgesamt blieb die Präsenz von Wölfen in Siedlungsnähe, gemessen an der Zahl und Verbreitung auffälliger Beobachtungen, geringer als in den Vorjahren. Dies dürfte einerseits auf die milden Witterungsverhältnisse zurückzuführen sein, andererseits möglicherweise auf die in den Herbstmonaten 2024 und 2025 vorgenommenen Regulationsabschüsse. Der genaue Einfluss der Regulation wird jedoch erst mit zunehmender Erfahrung und weiteren Beobachtungen belastbarer beurteilbar sein.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Qualitativ gute Ergebnisse der Regulation&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Die mittlerweile vorliegenden DNA-Analysen der im Herbst/Winter 2025 erlegten Wölfe zeigen eine im Vergleich zum Vorjahr geringere Zahl an Fehlabschüssen. Auch die Zahl der erlegten, rudelfremden Individuen fiel mit zwei Tieren tiefer aus. Dieser Wert hängt jedoch primär von der lokalen Wolfssituation ab und lässt sich nur begrenzt beeinflussen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Die Ergebnisse belegen zudem, dass im zur Entnahme freigegebenen Rudel Sinestra das Leitweibchen sowie in den Rudeln ebenfalls zur Entnahme freigegebenen Rudeln Moesola und Muchetta die Leitmännchen erlegt wurden. «Solche Eingriffe können zur Auflösung oder Verdrängung eines Rudels oder zu einer Neuverpaarung des verbleibenden Elterntiers führen», sagt Adrian Arquint, Co-Leiter des Amts für Jagd und Fischerei. «Wie sich die Situation in diesen Gebieten entwickelt, wird das laufende Monitoring in den kommenden Monaten zeigen.»&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Weitere Informationen zum Wolfsbestand sowie zur Umsetzung der Regulation sind in der Beilage «&lt;a href=&amp;quot;https://www.gr.ch/DE/Medien/Mitteilungen/MMStaka/2026/DokumenteMM/Faktenblatt%20Wolfspr%c3%a4senz%20und%20Wolfsregulation%202025.pdf&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Faktenblatt Wolfspräsenz und Wolfsregulation 2025 /2026&lt;/a&gt;» verfügbar.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a class=&amp;quot;button&amp;quot; href=&amp;quot;https://www.gr.ch/DE/Medien/Mitteilungen/MMStaka/2026/Seiten/2026032401.aspx&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Zur Medienmitteilung&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Tue, 24 Mar 2026 00:00:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/wolf-aus-dem-choepfenbergrudel-besendert-1038</link>
			<title>Wolf aus dem Chöpfenbergrudel besendert</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Medienmitteilung Umweltdepartement&amp;nbsp;des Kanton Schwyz, 11.03.2026:&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Die erhobenen Daten ermöglichen eine genauere Analyse der Wanderbewegungen und Streifgebiete des Rudels. Diese Informationen sind für Forschung, Herdenschutz und das Wildtiermanagement von grosser Bedeutung. Sie tragen dazu bei, potenzielle Konflikte frühzeitig zu erkennen und gezielte Präventionsmassnahmen zu planen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Das Tier wurde von Fachpersonen*&amp;nbsp;eingefangen, veterinärmedizinisch untersucht und anschliessend mit dem GPS-Senderhalsband ausgestattet. Danach wurde die Fähe im Gebiet Fangort wieder freigelassen. Das Halsband übermittelt künftig in regelmässigen, zeitlich versetzten Intervallen von mehreren Stunden Positionsdaten und liefert damit wertvolle Informationen für das nationale Wolfsmonitoring. Die Besenderung erfolgte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sowie unter strengen tierschutzrechtlichen Vorgaben in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU).&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Der Fang fand in der Dämmerung statt. Während der Aufwachphase nach der Narkose war der Orientierungssinn des Tieres vorübergehend eingeschränkt. Zu keinem Zeitpunkt bestand jedoch eine Gefahr für Drittpersonen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;em&gt;* Anmerkung KORA: Dabei handelte es sich nicht um Fachpersonen von KORA.&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;
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			<pubDate>Wed, 11 Mar 2026 00:00:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/neue-zahlen-aus-dem-luchsmonitoring-1037</link>
			<title>Neue Zahlen aus dem Luchsmonitoring</title>
			<description>&lt;p class=&amp;quot;picture_content_wrap&amp;quot;&gt;&lt;span class=&amp;quot;resource picture picture_content&amp;quot;&gt;&lt;span class=&amp;quot;resource_background&amp;quot;&gt;&lt;img data-naturalheight=&amp;quot;1200&amp;quot; data-naturalwidth=&amp;quot;1920&amp;quot; src=&amp;quot;https://www.kora.ch/addons/phpThump/phpThumb.php?src=../../data/Ressources/1773149259-lynx_counts_plot_German_(3).png&amp;amp;q=80&amp;amp;w=1920&amp;amp;h=1200&amp;amp;f=png&amp;amp;zc=1&amp;quot; style=&amp;quot;width:645px; height:403px;&amp;quot; title=&amp;quot;&amp;quot; /&gt;&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a class=&amp;quot;button&amp;quot; href=&amp;quot;https://www.kora.ch/de/arten/luchs/bestand&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Informationen&amp;nbsp;Luchsbestand&amp;nbsp;&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p class=&amp;quot;picture_content_wrap&amp;quot;&gt;&lt;span class=&amp;quot;resource picture picture_content&amp;quot;&gt;&lt;span class=&amp;quot;resource_background&amp;quot;&gt;&lt;img data-naturalheight=&amp;quot;2480&amp;quot; data-naturalwidth=&amp;quot;3508&amp;quot; src=&amp;quot;https://www.kora.ch/addons/phpThump/phpThumb.php?src=../../data/Ressources/1773667719-Lx_distribution_24_25_DE.jpg&amp;amp;q=80&amp;amp;w=3508&amp;amp;h=2480&amp;amp;f=jpg&amp;amp;zc=1&amp;quot; style=&amp;quot;width:645px; height:456px;&amp;quot; title=&amp;quot;&amp;quot; /&gt;&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a class=&amp;quot;button&amp;quot; href=&amp;quot;https://www.kora.ch/de/arten/luchs/verbreitung&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Infomationen Verbreitung&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Tue, 10 Mar 2026 00:00:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/besenderte-wildkatzen-fuers-wildkatzen-projekt-1036</link>
			<title>Besenderte Wildkatzen fürs Wildkatzen-Projekt</title>
			<description>&lt;p&gt;Im Waadtländer Mittelland konnten im Februar insgesamt sieben phänotypische Wildkatzen erfolgreich gefangen und besendert werden. Die Tiere, drei Weibchen und vier Männchen, wurden mit GPS-Halsbändern ausgestattet, beprobt und gesundheitlich untersucht.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Die GPS-Halsbänder zeichnen in regelmässigen Abständen Positionsdaten auf. Da die Halsbänder der Wildkatzen im Vergleich zu unseren anderen Tierarten kleiner sind, können die gespeicherten Daten jedoch in den meisten Fällen nicht direkt über das GSM-Mobilfunknetz übertragen werden. Das Feldteam geht deshalb regelmässig ins Feld, peilt die Tiere und lädt die GPS-Daten vor Ort herunter. So erhalten wir wertvolle Einblicke über ihre Lebensraumnutzung. Zusätzlich stellen wir Fotofallen auf, um den Zustand der Tiere zu überwachen und weitere Informationen zu ihrem Verhalten zu sammeln.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;?id=205&amp;quot;&gt;Das&amp;nbsp;Wildkatzenprojekt&lt;/a&gt;&amp;nbsp;ist eine Kollaboration zwischen dem Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit (FIWI) der Universität Bern und der Stiftung KORA. Es ist von privaten Stiftungen finanziert. Die Besenderungen finden mit der nötigen Bewilligung des Kantons Waadt und des Bundesamts für Umwelt statt.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Thu, 26 Feb 2026 00:00:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/waisenluchse-definition,-gruende,-herausforderungen-und-umgang-1019</link>
			<title>Waisenluchse: Definition, Gründe, Herausforderungen und Umgang</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;1. Wie kommt es, dass junge Luchse allein umherstreifen?&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Jungluchse bleiben ungefähr während der ersten 10 Lebensmonate bei ihrer Mutter. Vor allem in den ersten Lebensmonaten sind sie noch nicht fähig, selbst Beutetiere zu jagen. Wird ein Jungluchs in diesem Zeitraum ohne seine Mutter nachgewiesen, könnte es sich um ein verwaistes Jungtier handeln. In einigen dieser Fälle ist die Mutter tatsächlich verstorben, entweder durch natürliche Ursachen (z.B. Krankheit, Verletzung) oder durch menschlichen Einfluss (z.B. Verkehrsunfall, Wilderei). Es kann aber auch Fälle geben, wo die Mutter noch am Leben ist und das Jungtier den Anschluss an die Familiengruppe verloren hat oder verstossen wurde, weil es krank oder verletzt war.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Wird ein Jungtier ohne seine Mutter nachgewiesen, heisst das also nicht automatisch, dass es verwaist ist. Je älter die Jungtiere werden, desto grössere Streifgebiete haben sie mit ihrer Mutter und es kann sein, dass sie ganz in der Nähe ist. Um zweifelsfrei festzustellen, dass ein Jungluchs seine Mutter tatsächlich verloren hat, sind mehrere Beobachtungen über einen Zeitraum von mehreren Tagen notwendig.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;2. Gibt es mehr Waisenluchse als früher?&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Es gibt heute mehr Waisenluchse als noch vor 20 Jahren, da die Luchspopulation in dieser Zeit insgesamt zugenommen hat. Ausserdem werden zunehmend Lebensräume vom Luchs besiedelt, die in der Nähe von menschlichen Siedlungen liegen, z.B. das Waadtländer und Freiburger Mittelland. Entsprechend ist auch die Wahrscheinlichkeit gestiegen, dass Waisenluchse entdeckt werden. Ob es jedoch im Verhältnis zur Populationsgrösse tatsächlich mehr Waisenluchse gibt als früher, lässt sich nicht eindeutig sagen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Ein vermehrtes Auftreten von Waisenluchsen könnte auch mit Gesundheitsproblemen bei den Jungtieren oder mit einer erhöhten Sterblichkeit von Weibchen in Zusammenhang stehen und daher muss man das Phänomen sorgfältig beobachten. Ausserdem ist es bei Wildtierbeständen so, dass natürlicherweise die Jungtiersterblichkeit, die ohnehin hoch ist, ansteigt, wenn die Dichten hoch sind. Wir haben (noch) nicht die Daten dazu, um sicher zu beantworten, welche Gründe eine Rolle spielen und ob es allenfalls regional unterschiedliche Ursachen gibt.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;3. Was gilt es bei der Entscheidung im Umgang mit aufgefundenen Waisenluchsen zu berücksichtigen?&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Es ist wichtig, jeden aufgefundenen Waisenluchs als Einzelfall zu beurteilen. Dabei spielen unter anderem der Zeitpunkt des Auffindens, die Umstände sowie der Gesundheitszustand des Tieres eine entscheidende Rolle. Diese Faktoren beeinflussen massgeblich, wie nach dem Auffinden weiter vorgegangen wird. Solche Tiere dürfen jedoch in keinem Fall mitgenommen werden, sondern es muss zwingend die kantonale Wildhut informiert werden!&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Die Entscheidung sollte sowohl unter dem Aspekt des Tierwohls als auch des Artenschutzes getroffen werden. Dabei kann ein von Expertinnen und Experten entwickelter &lt;a href=&amp;quot;http://linking-lynx.org/?action=get_file&amp;amp;id=24&amp;amp;resource_link_id=8f.&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Entscheidungsbaum &lt;/a&gt;helfen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;4. Welche Möglichkeiten im Umgang mit aufgefundenen Waisenluchsen gibt es in der Schweiz?&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Die Entscheidung darüber, wie mit aufgefundenen Waisenluchsen umgegangen wird, liegt in der Kompetenz der jeweiligen kantonalen Jagdverwaltungen. Grundsätzlich stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung:&lt;/p&gt;

&lt;ul&gt;
	&lt;li&gt;Fütterung in der Natur durch die Wildhut bis zur Selbständigkeit des Jungtiers&lt;/li&gt;
	&lt;li&gt;Rehabilitation in einem geeigneten Gehege und späteres wieder Aussetzen&lt;/li&gt;
	&lt;li&gt;Euthanasie beziehungsweise Erlegen&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;

&lt;p&gt;Welche Variante gewählt wird, hängt einerseits vom Gesundheitszustand und Alter des Waisenluchses und andererseits von der lokalen Situation der Luchspopulation (Gebiet mit hoher Luchsdichte vs. Gebiet mit tiefer Luchsdichte) und den Begleitumständen ab (z.B. Hinweise auf Wilderei). Für die zweite Variante sind zudem geeignete Infrastrukturen erforderlich, bei denen in der Schweiz noch grosser Verbesserungsbedarf besteht. Für jedes Wildtier stellt die Haltung in menschlicher Obhut einen grossen Stress dar, auch wenn sie nur temporär ist, und es gilt abzuwägen, welche der drei oben genannten Optionen verhältnismässig ist und für das Tierwohl, sowie den Artenschutz die beste Lösung darstellt.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Beispielsweise kann das Füttern in freier Natur dann Sinn machen, wenn der Luchs schon bald selbständig sein wird und in einem guten Zustand aufgefunden wird. Bei sehr jungen Tieren oder solchen, die tierärztlich behandelt werden müssen, kann eine Rehabilitation in einem geeigneten Gehege die Überlebenschancen erhöhen. Insbesondere bei Tieren in einem sehr schlechten Gesundheitszustand sind die Überlebenschancen minimal und eine Euthanasie bzw. ein Erlegen kann im Sinne des Tierwohls sein.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Wird eine Rehabilitation angestrebt, ist vor der Freilassung eine weitere Untersuchung notwendig, um den Gesundheitszustand des Tieres abschätzen zu können. Gewisse Krankheitsbilder können sich beispielsweise entwickeln und waren zu Beginn noch nicht sichtbar. Es muss stets mitberücksichtigt werden, welche Bedeutung ein Gesundheitsproblem eines einzelnen Tiers für die ganze Luchspopulation haben kann.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Als Freilassungsort kommen zwei Optionen in Frage: Entweder der Ort des Auffindens oder aber eine Freilassung im Rahmen eines Umsiedlungsprojekts (Wiederansiedlung oder Projekt zur Aufstockung/bzw. Verbesserung der genetischen Vielfalt).&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Darüber hinaus kommen auch zusätzliche Kriterien zur Anwendung, etwa die Frage, ob das Tier Menschen gegenüber ausreichend scheu ist&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Eine dauerhafte Haltung von wild geborenen Luchsen in Zoos/Tierparks sollte unserer Meinung nach wen möglich verhindert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;5. Was tun, wenn man einen Waisenluchs beobachtet?&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Der Luchs ist ein Wildtier und in der Schweiz eine geschützte Tierart. Das bedeutet, dass ein Luchs – auch wenn er jung, krank oder unbeholfen wirkt – nicht eingefangen oder anderweitig behändigt werden darf. In jedem Fall ist die zuständige kantonale Wildhut zu verständigen. Die kantonalen Verantwortlichen entscheiden, was mit dem Tier passiert.&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Thu, 05 Feb 2026 00:00:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/update-wolves-and-cattle-jahresbeginn-2026-1018</link>
			<title>Update «Wolves and Cattle» Jahresbeginn 2026</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Besenderte Wölfe&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Im Oktober 2025 gelang es, &lt;a href=&amp;quot;https://www.kora.ch/de/aktuell/dritter-besenderter-wolf-fuer-forschungsprojekt-943&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;einen dritten Wolf &lt;/a&gt;zu besendern. Seither beobachten wir sein Bewegungsmuster. So konnte etwa festgestellt werden, dass er eine grosse Wanderung unternommen hat. Innerhalb von 11 Tagen legte er fast 240 km zurück. Vom Fuss des Waadtländer Juras zog er über den Kanton Freiburg bis ins Emmental und kehrte anschliessend wieder an seinen Ausgangspunkt zurück.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Das Feldteam begab sich zudem mehrfach auf seine Spuren und suchte sogenannte «Cluster» auf, also Orte, an denen sich der Wolf über einen längeren Zeitraum aufgehalten hat. Ziel dieser Untersuchungen war es, mehr über seine Ernährungsbedürfnisse und sein Nahrungsspektrum zu erfahren. Dieser Ansatz liefert ergänzende Informationen zu jenen aus der Analyse des Nahrungsspektrums mittels Metabarcoding – insbesondere zur Art, zum Alter und zum Gesundheitszustand der Beutetiere sowie zur Häufigkeit, mit der der Wolf seine Beute reisst und/oder frisst. Die Clustersuche ist Teil des &lt;a href=&amp;quot;https://www.kora.ch/de/projekte/wolf/integriertes-monitoring-und-management&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Projekts integriertes Monitoring und Management&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;

&lt;p class=&amp;quot;picture_content_wrap&amp;quot;&gt;&lt;span class=&amp;quot;resource picture picture_content&amp;quot;&gt;&lt;span class=&amp;quot;resource_background&amp;quot;&gt;&lt;img data-naturalheight=&amp;quot;1740&amp;quot; data-naturalwidth=&amp;quot;3093&amp;quot; src=&amp;quot;https://www.kora.ch/addons/phpThump/phpThumb.php?src=../../data/Ressources/1770193877-luiggi_web.png&amp;amp;q=80&amp;amp;w=3093&amp;amp;h=1740&amp;amp;f=png&amp;amp;zc=1&amp;quot; style=&amp;quot;width:645px; height:363px;&amp;quot; title=&amp;quot;&amp;quot; /&gt;&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;
&lt;em&gt;Die Wanderung von M637 und die Territorien der beiden ehemals besenderten Wölfinnen (F259 und F186) © KORA&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p class=&amp;quot;picture_content_wrap&amp;quot;&gt;Für mehr Updates zu M637 klicken Sie &lt;a href=&amp;quot;?id=224&amp;quot;&gt;hier&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;

&lt;p class=&amp;quot;picture_content_wrap&amp;quot;&gt;&lt;strong&gt;Besenderter Luchs&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Seit dem Frühling 2025 war im Rahmen des Projekts auch ein adulter männlicher Luchs am Sender. Der Luchs wird unter der Nummer M108* geführt. Das Tier hielt sich bevorzugt am Rand des Lac de Joux auf, in einem steilen Gebiet mit nachweislich hoher Gamsdichte (in der Grafik&amp;nbsp;rot markiert). Der Luchs konnte mehrfach beobachtet werden: einmal von einem Boot aus, als er eine gerissene Gams trug, und ein weiteres Mal in einem Gebüsch unterhalb eines Felsüberhangs. Bei der letzten Beobachtung wurde er in Begleitung eines Weibchens und zweier Jungtiere gesehen. Obwohl Luchse Einzelgänger sind, kommt es vor, dass Männchen Weibchen und deren Junge aufsuchen und sich dabei, wenn sich die Gelegenheit bietet, von einer Beute ernähren.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;In der Nacht vom 22. auf den 23. Januar 2026 wurde dieses Individuum bei Ballaigues (VD) Opfer einer Kollision mit einem Fahrzeug. Der betroffene Strassenabschnitt ist bereits seit längerem für zahlreiche Wildunfälle bekannt. Der Kanton Waadt wird in Zukunft auf diesem Strassenabschnitt ein Sanierungskonzept umsetzen, um den Durchgang für grosse Wildtiere zu erleichtern.&lt;/p&gt;

&lt;p class=&amp;quot;picture_content_wrap&amp;quot;&gt;&lt;span class=&amp;quot;resource picture picture_content&amp;quot;&gt;&lt;span class=&amp;quot;resource_background&amp;quot;&gt;&lt;img data-naturalheight=&amp;quot;1350&amp;quot; data-naturalwidth=&amp;quot;1080&amp;quot; src=&amp;quot;https://www.kora.ch/addons/phpThump/phpThumb.php?src=../../data/Ressources/1770204142-IMG_2393_bearb.jpg&amp;amp;q=80&amp;amp;w=1080&amp;amp;h=1350&amp;amp;f=jpg&amp;amp;zc=1&amp;quot; style=&amp;quot;width:516px; height:645px;&amp;quot; title=&amp;quot;&amp;quot; /&gt;&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;
&lt;em&gt;M108*wurde in Begleitung eines Weibchens und zweier Jungtiere gesichtet (letztere im Bild). © Philippe Christe&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p class=&amp;quot;picture_content_wrap&amp;quot;&gt;&lt;span class=&amp;quot;resource picture picture_content&amp;quot;&gt;&lt;span class=&amp;quot;resource_background&amp;quot;&gt;&lt;img data-naturalheight=&amp;quot;1884&amp;quot; data-naturalwidth=&amp;quot;3349&amp;quot; src=&amp;quot;https://www.kora.ch/addons/phpThump/phpThumb.php?src=../../data/Ressources/1770194177-Risu_web.png&amp;amp;q=80&amp;amp;w=3349&amp;amp;h=1884&amp;amp;f=png&amp;amp;zc=1&amp;quot; style=&amp;quot;width:645px; height:363px;&amp;quot; title=&amp;quot;&amp;quot; /&gt;&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;
&lt;em&gt;Das Territorium von M108*. Das Foto oben wurde an Ort des Symbols der Spur aufgenommen. © KORA&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;em&gt;* Der Luchs wird&amp;nbsp;auch unter der ID B698 geführt.&amp;nbsp;&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Untersuchungen bei den Rindern&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Im Jahr 2025 wurden an der Universität Lausanne zwei Masterarbeiten und ein «first step»-Masterprojekt zu den Verhaltens-Effekten von Wölfen auf Rindern erfolgreich abgeschlossen. Grundlage bildeten Rinderherden von überwiegend Milchrassen, die im Jahr 2024 in den Kantonen Waadt, Neuenburg und Jura mit GPS-Halsbändern und Beschleunigungssensoren zur Erfassung der Aktivität ausgerüstet wurden. Diese Datenerhebung ermöglichte einen Vergleich zwischen Gebieten mit regelmässiger und sporadischer Wolfspräsenz. Die Analysen fokussierten auf Habitatwahl, Verhaltensänderungen, Bewegungsmuster sowie physiologische Stressindikatoren der Rinder. Ergänzende Auswertungen im Hinblick auf wissenschaftliche Publikationen befinden sich derzeit in Bearbeitung.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Flyer «Turbo Fladry»&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Unser Projektpartner AGRIDEA hat einen Flyer zu den Turbo Fladry erarbeitet, einer Notfallmassnahme zum Schutz von Nutztieren auf Weiden und in Nachtpferchen vor Wolfsangriffen. Der Flyer vermittelt praxisnahe Informationen zur Benutzung, Installation, Funktionsweise und Wirksamkeit dieser Massnahme.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a class=&amp;quot;button&amp;quot; href=&amp;quot;https://www.protectiondestroupeaux.ch/fileadmin/doc/Projekte/Wolfs_and_Cattle/4966_F_25_Turbo-Fladry_WEB.pdf&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Zum Download (nur auf Französisch erhältlich)&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Im Ausblick: eine Umfrage&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
In Zusammenarbeit mit AGRIDEA, der Universität Göttingen, der DGAV des Kantons Waadt und Prométerre haben wir ein Online-Fragebogen entwickelt, der sich bei Nutztierhaltenden nach Aspekten in der Umsetzung von Herdenschutzmassnahmen erkundigt. Es ist geplant, diesen im ersten Halbjahr 2026 breit zu verteilen.&lt;br /&gt;
&amp;nbsp;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Wed, 04 Feb 2026 00:00:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/neue-zahlen-aus-dem-wolfsmonitoring--1014</link>
			<title>Neue Zahlen aus dem Wolfsmonitoring </title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Aktuelle Nachweise von Rudeln in der Schweiz und Liechtenstein&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;&lt;span class=&amp;quot;resource picture picture_content&amp;quot;&gt;&lt;span class=&amp;quot;resource_background&amp;quot;&gt;&lt;img data-naturalheight=&amp;quot;2497&amp;quot; data-naturalwidth=&amp;quot;4409&amp;quot; src=&amp;quot;https://www.kora.ch/addons/phpThump/phpThumb.php?src=../../data/Ressources/1770111435-DE_Packsmap_2026-02-02.png&amp;amp;q=80&amp;amp;w=4409&amp;amp;h=2497&amp;amp;f=png&amp;amp;zc=1&amp;quot; style=&amp;quot;width:645px; height:365px;&amp;quot; title=&amp;quot;&amp;quot; /&gt;&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Bestandesentwicklung&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;&lt;span class=&amp;quot;resource picture picture_content&amp;quot;&gt;&lt;span class=&amp;quot;resource_background&amp;quot;&gt;&lt;img data-naturalheight=&amp;quot;3000&amp;quot; data-naturalwidth=&amp;quot;5000&amp;quot; src=&amp;quot;https://www.kora.ch/addons/phpThump/phpThumb.php?src=../../data/Ressources/1770111483-DE_Entwicklung_Wolf_CustomJahr_2026-02-02.jpg&amp;amp;q=80&amp;amp;w=5000&amp;amp;h=3000&amp;amp;f=jpg&amp;amp;zc=1&amp;quot; style=&amp;quot;width:645px; height:387px;&amp;quot; title=&amp;quot;&amp;quot; /&gt;&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a class=&amp;quot;button&amp;quot; href=&amp;quot;?action=get_file&amp;amp;id=84&amp;amp;resource_link_id=a6e&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Bestätigte Reproduktionen, Rudel, Abschussverfügungen und Abschüsse des Wolfs im Monitoringjahr 2025/2026, Stand 03.02.2026&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;a class=&amp;quot;button&amp;quot; href=&amp;quot;https://www.kora.ch/de/arten/wolf/verluste&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Mehr zum Thema Verluste des Wolfs&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
Wir bedanken uns bei den Schweizer Kantonen, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) für die gute Zusammenarbeit. Eine nächste Aktualisierung der Rudelsituation und Bestandesentwicklung folgt Ende März 2026.&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Tue, 03 Feb 2026 00:00:00 +0100</pubDate>
			<enclosure url="https://www.kora.ch/data/Ressources/1654689923-Symbolbild-Wolf-Gurt-KORA.jpg" length="248434" type="image/jpeg">
</enclosure>
		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/grossraubtiere--bilanz-2025-2026-der-regulierung-des-wolfs-im-kanton-wallis-1017</link>
			<title>Grossraubtiere - Bilanz 2025/2026 der Regulierung des Wolfs im Kanton Wallis</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Medienmitteilung Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, 03.02.2026:&amp;nbsp;&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Jahr 2025 wurden 75 Wölfe (25 Weibchen, 44 Männchen und 6 unbestimmte Individuen; 61 im Jahr 2024) durch DNA-Analysen formell identifiziert, darunter 57 neue Individuen. Insgesamt wurden von der DJFW 11 Rudel (4 grenzüberschreitend) bestätigt, davon 10 mit Reproduktion. Diese grosse Anzahl an Rudeln erzeugt einen enormen Druck auf die Tierwelt und die Landwirtschaft in den Bergen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Im Jahr 2025 wurden gesamthaft 318 Nutztiere vom Wolf getötet, davon 191 im Oberwallis (bei 48 Angriffen) und 127 im Unterwallis (bei 33 Angriffen). Zum Vergleich: Im Jahr 2024 waren 341 Nutztiere durch den Wolf getötet worden. Im Jahr 2023 betrug diese Zahl 401.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Reaktive Regulierung&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Im Rahmen der reaktiven Wolfsregulierung wurden vom 1. Juni bis zum 31. August drei Einzelabschussbewilligungen in den Regionen Goms-Aletsch, Sonnenberge-Lötschental und Mattertal durch den Vorsteher des Departments für Volkswirtschaft und Bildung, Christophe Darbellay, erteilt, nachdem die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt waren.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Proaktive Regulierung&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Der Kanton regulierte auch proaktiv die Bestände von Wolfsrudeln gemäss der neuen Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSV) vom 1. Februar 2025. Ziel war es, Konflikte in Gebieten zu minimieren, in denen Wölfe Schutzmassnahmen für Nutztierherden umgehen, eine Gefahr für den Menschen darstellen und/oder regionale Bestände von wildlebenden Huftieren gefährden.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;So beantragte die DJFW beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) die Bewilligung für die vollständige Entnahme von drei Rudeln, namentlich für die Rudel Chablais, Salentin und Simplon. Nachdem das BAFU die Bewilligung für diese drei Rudel erteilt hatte, durften alle Individuen, die sich innerhalb der definierten Abschussperimeter befanden, während der proaktiven Regulierungsperiode erlegt werden. So wurden vom 1. September 2025 bis zum 31. Januar 2026 17 Wölfe in diesen drei bewilligten Gebieten entnommen: 10 im Streifgebiet des Chablais-Rudels, 3 im Streifgebiet des Salentin-Rudels und 4 im Streifgebiet des Simplon-Rudels.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Zudem beantragte der Kanton eine Basisregulierung von drei Rudeln (Réchy-Anniviers, Nendaz-Isérables und Posette-Trient), welche der DJFW ermöglichte, zwei Drittel der diesjährigen Jungtiere zu entnehmen. Zwischen dem 1. September 2025 und dem 31. Januar 2026 wurden in den drei bewilligten Rudeln 7 Jungwölfe entnommen: 2 im Rudel Réchy-Anniviers, 3 im Rudel Nendaz-Isérables und 2 im Rudel Posette-Trient. Mit 7 erlegten Jungwölfen wurde die Basisregulierung vollständig umgesetzt.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Insgesamt wurden im Rahmen der proaktiven Regulierung 2025-2026 somit 24 Wölfe entnommen. Davon wurden 19&amp;nbsp;Abschüsse von Berufswildhütern durchgeführt. Diese wurden begleitet von einer Unterstützungsgruppe Jagd (UGJ), bestehend aus spezialisierten Jägern unter der Verantwortung der DJFW. Die befugten Jäger führten ihrerseits 5 Abschüsse im Rahmen der ordentlichen Jagd aus. Diese Jäger sowie die Mitglieder der UGJ wurden speziell zu diesem Zweck durch die DJFW ausgebildet, welche das Engagement aller Beteiligten lobt.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;13&amp;apos;390 Stunden für das Wolfsmanagement&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Die Entschädigung von Nutztierrissen infolge eines Grossraubtierangriffs beläuft sich für das Jahr 2025 auf mehr als CHF 170&amp;apos;000.- (CHF 227&amp;apos;000.- im Jahr 2024). Im Jahr 2025 wurden 13’390 Arbeitsstunden für das Wolfsmanagement und die Wolfsregulierung aufgewendet (16’400 Stunden im Jahr 2024). Im Rahmen der neuen Programmvereinbarung 2025–2028 des Bundes konnten 3,2 Vollzeitstellen zur Unterstützung der Dienststelle beim Wolfsmanagement bereitgestellt werden.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Gemäss der neuen JSV, die am 1. Februar 2025 in Kraft trat, wird der Kanton Wallis die reaktive (Juni bis August) und proaktive (September bis Januar) Regulierung fortsetzen, um eine dauerhafte Koexistenz von Mensch und Wolf zu ermöglichen und Konflikte zwischen der Berglandwirtschaft, dem Wild und den Grossraubtieren zu reduzieren.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a class=&amp;quot;button&amp;quot; href=&amp;quot;https://www.vs.ch/de/web/communication/w/grand-pr%C3%A9dateur-bilan-2025-2026-de-la-pr%C3%A9sence-du-loup-en-valais-et-de-sa-r%C3%A9gulation&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Zur Mitteilung&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Tue, 03 Feb 2026 00:00:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/nach-mehreren-abschussverfuegungen-moechte-der-kanton-waadt-die-auswirkungen-der-wolfsregulation-objektiv-beurteilen-1016</link>
			<title>Nach mehreren Abschussverfügungen möchte der Kanton Waadt die Auswirkungen der Wolfsregulation objektiv beurteilen</title>
			<description>&lt;p&gt;Dieser Artikel existiert nur auf Französisch. Vielen Dank für Ihr Verständnis!&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://www.kora.ch/fr/actualites/apres-plusieurs-decisions-de-tirs,-le-canton-de-vaud-souhaite-objectiver-les-effets-de-la-regulation-du-loup-1016&amp;quot;&gt;Zum Artikel auf Französisch&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Tue, 03 Feb 2026 00:00:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/kanton-graubuenden-schliesst-proaktive-wolfsregulation-ab-1015</link>
			<title>Kanton Graubünden schliesst proaktive Wolfsregulation ab</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Medienmitteilung Standeskanzlei des Kantons Graubünden, 03.02.2026:&amp;nbsp;&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Am vergangenen Samstag, 31.&amp;nbsp;Januar&amp;nbsp;2026, endete die proaktive Regulation der Wolfsrudel (siehe&amp;nbsp;Medienmitteilung vom 27.08.2025) im Kanton. Es handelte sich dabei um die zweite proaktive Wolfsregulation, die während der gesamten Regulationszeit – vom 1. September 2025 bis 31. Januar 2026 – stattfand. Das Kontingent von zwei Dritteln der Jungtiere der entsprechenden Rudel – Stagias, Calderas, Jatzhorn, Seta, Älpelti, Agnas und Frisal– wurde mit insgesamt 18 erlegten Wölfen beinahe vollständig ausgeschöpft, wobei gemäss den geltenden rechtlichen Vorgaben widerrechtliche Abschüsse angerechnet wurden. «Die Wölfe werden durch die Regulation scheuer, was auch erwünscht ist. Das macht die Arbeit für uns natürlich nicht einfacher», sagt Adrian Arquint, Co-Leiter Amt für Jagd und Fischerei. «Die Zielerreichung der Abschüsse von Jungtieren konnte gegenüber dem Vorjahr jedoch verbessert werden.» Weitere 14 Wölfe wurden bei der Entnahme der Rudel Sinestra (sechs Wölfe), Moesola (sechs Wölfe) und Muchetta (zwei Wölfe) erlegt.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Im Zeitraum vom 1. Februar 2025 bis 31. Januar 2026 wurde zudem in den Gemeinden Lantsch-Lenz, Pontresina, Sils i. E, Bregaglia und Surses sowie in Flims Einzelwolfsabschüsse aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten angeordnet. Dabei konnte in Pontresina, Sils i. E und Surses je ein Wolf durch die Wildhut oder durch autorisierte Jäger erlegt werden.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Eine abschliessende Beurteilung der umgesetzten Regulationsmassnahmen und deren Auswirkungen auf die Rudelpräsenz erfordert weitere DNA-Analysen. Eine detaillierte Auswertung der Resultate erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Eine Übersicht über die erfolgten Abschüsse und Angaben zu gewilderten sowie bei Verkehrsunfällen getötete Wölfen ist im&amp;nbsp;&lt;a href=&amp;quot;https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/diem/ajf/grossraubtiere/publ/Seiten/Publikationen.aspx&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Monitoring Wolfsmanagement Januar 2026&lt;/a&gt;&amp;nbsp;zu finden.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Einbezug der Jagd in die Wolfsregulation&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Bündner Hochjagd 2025 waren für die proaktive Regulation autorisierte Jäger oder Jägerinnen berechtigt, Jungtiere aus acht Wolfsrudeln sowie einen Einzelwolf im Oberengadin zu erlegen. Die Jägerschaft erlegte sieben Tiere bis zum Ende der Hochjagd. Während der Sonderjagd 2025 war der Abschuss von Wölfen dreier Wolfsrudel sowie eines Einzelwolfs ebenfalls für autorisierte Jägerinnen und Jäger freigegeben. Im Rahmen der Sonderjagd 2025 wurden jedoch keine Wölfe erlegt.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Erfahrungen und Daten sammeln&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Ziel der proaktiven Regulation ist weiterhin eine dauerhafte Koexistenz zwischen Mensch und Wolf, ohne dabei den Wolfsbestand im Alpenraum zu gefährden. Um die Regulationsmassnahmen evaluieren zu können, müssen sowohl die Herdenschutz- als auch die Regulationsmassnahmen über mehrere Jahre umgesetzt und entsprechende Erfahrungen und Daten gesammelt werden. Dem Herdenschutz kommt auch mit der proaktiven Wolfsregulation weiterhin eine zentrale Bedeutung in der Prävention der Nutztierschäden zu.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a class=&amp;quot;button&amp;quot; href=&amp;quot;https://www.gr.ch/DE/Medien/Mitteilungen/MMStaka/2026/Seiten/2026020301.aspx&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Zur Mitteilung des Kantons&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Tue, 03 Feb 2026 00:00:00 +0100</pubDate>
			<enclosure url="https://www.kora.ch/data/Ressources/1654689923-Symbolbild-Wolf-Gurt-KORA.jpg" length="248434" type="image/jpeg">
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/aus-dem-wildkatzenprojekt--1013</link>
			<title>Aus dem Wildkatzenprojekt </title>
			<description>&lt;p&gt;Um die Ausbreitung der Wildkatze im Mittelland weiter zu erforschen, wird ein Team des Wildkatzenprojekts in der kommenden Zeit im Waadtländer Mittelland Wildkatzen fangen. Dabei werden wir bis Ende Februar versuchen, Wildkatzen zu fangen, um sie mit einem GPS-Halsband auszustatten und Gesundheitsdaten zu sammeln Die so gewonnenen Daten werden wertvolle Informationen über die Bewegungsmuster, Lebensraumwahl und Gesundheit der Katzen liefern.&amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das &lt;a href=&amp;quot;https://www.kora.ch/de/projekte/wildkatze/wildkatzenprojekt-2024%E2%80%932027&amp;quot;&gt;Wildkatzenprojekt&lt;/a&gt;&amp;nbsp;ist eine Kollaboration zwischen dem Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit (FIWI) der Universität Bern und der Stiftung KORA. Es ist von privaten Stiftungen finanziert. Die Besenderungen finden mit der nötigen Bewilligung des Kantons Waadt statt.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Mon, 19 Jan 2026 00:00:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/irrtuemlicher-wolfsabschuss-in-der-surselva-1012</link>
			<title>Irrtümlicher Wolfsabschuss in der Surselva</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Medienmitteilung Standeskanzlei des Kantons Graubünden, 15.01.2026:&amp;nbsp;&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Anfang Januar hat ein Jäger auf der Passjagd in der Surselva versehentlich einen Wolf geschossen. Nachdem er den Irrtum bemerkt hatte, erstattete der Jäger umgehend Selbstanzeige bei der Wildhut. Gemäss ersten Einschätzungen handelt es sich beim männlichen Wolf um ein noch nicht einjähriges Tier.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Am&amp;nbsp;&lt;a href=&amp;quot;https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/diem/ajf/ueberuns/aktuelles/Seiten/2025122301.aspx&amp;quot;&gt;23. Dezember 2025 verfügte der Kanton den Abschuss eines Jungtieres des Wolfsrudels Frisal.&lt;/a&gt; Da es sich beim getöteten Wolf um ein Jungtier des möglicherweise selben Rudels handelt, wurde die Regulation des Rudels «Frisal» vorzeitig eingestellt.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Die Wolfsregulation dauert noch bis Ende Januar 2026.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a class=&amp;quot;button&amp;quot; href=&amp;quot;https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/diem/ajf/ueberuns/aktuelles/Seiten/202601151.aspx&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Zur Mitteilung&amp;nbsp;&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Thu, 15 Jan 2026 00:00:00 +0100</pubDate>
			<enclosure url="https://www.kora.ch/data/Ressources/1654689923-Symbolbild-Wolf-Gurt-KORA.jpg" length="248434" type="image/jpeg">
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/neue-erkenntnisse-zur-wolfssituation-im-unterengadin-1011</link>
			<title>Neue Erkenntnisse zur Wolfssituation im Unterengadin</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Medienmitteilung Kanton Graubünden, 08.01.2026:&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Das Monitoring der Wölfe im Unterengadin brachte zum Jahreswechsel zwei neue Erkenntnisse zutage:&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Mehrere DNA-Proben, unter anderem von im Zuge der Regulation erlegten Wölfe zeigen, dass es sich bei den als Wolfsrudel Clemgia angenommenen Wölfen um jene des Sinestra-Rudels handelt. Da ab Mitte September gleichzeitig im Val Sinestra wie auch ca. 14 Kilometer davon entfernt im Val S-charl Wolfswelpen festgestellt wurden, war das AJF Anfang Oktober 2025 von zwei unabhängigen Wolfsrudeln ausgegangen (vgl. Mitteilungen auf der AJF-Webseite vom&amp;nbsp;&lt;a href=&amp;quot;https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/diem/ajf/ueberuns/aktuelles/Seiten/202509242.aspx&amp;quot;&gt;24.09.2025&lt;/a&gt;&amp;nbsp;sowie vom&amp;nbsp;&lt;a href=&amp;quot;https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/diem/ajf/ueberuns/aktuelles/Seiten/202510101.aspx&amp;quot;&gt;10.10.2025&lt;/a&gt;). Anhand der aktuellsten genetischen Resultate bestehen für ein eigenständiges Wolfsrudel Clemgia somit keine Hinweise (vgl.&amp;nbsp;&lt;a href=&amp;quot;https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/diem/ajf/grossraubtiere/Seiten/Aktuelle-Situation.aspx&amp;quot;&gt;Rudelkarte&lt;/a&gt;).&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Im Sommer 2025 zählte das Sinestrarudel zwei Adultwölfe sowie sieben Welpen. Im Rahmen der Regulation des Sinestra-Rudels wurden demnach bis Ende Dezember sechs Wölfe, darunter das weibliche Leittier, erlegt.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;In den vergangenen zwei Wochen wurden im Gebiet von Tarasp und dem Val S-charl bis Ramosch sowie auf orographisch beiden Seiten des Val Sinestra mittlerweile über 20 Nachweise eines Wolfspaares mit einem erkennbar schwarz gefärbten Wolfsrüden festgestellt. Bei diesen handelt es sich nicht um Wölfe des Sinestrarudels. Dieses Wolfspaar ist bundesrechtlich geschützt.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Die Regulation des Sinestrarudels muss bis Ende Januar mit entsprechender Rücksicht auf die Präsenz dieses Wolfspaares weitergeführt werden.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a class=&amp;quot;button&amp;quot; href=&amp;quot;https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/diem/ajf/ueberuns/aktuelles/Seiten/202601081.aspx&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Zur Mitteilung&amp;nbsp;&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Thu, 08 Jan 2026 00:00:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/erstes-wolfsrudel-im-kanton-obwalden-nachgewiesen-998</link>
			<title>Erstes Wolfsrudel im Kanton Obwalden nachgewiesen</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Medienmitteilung Kanton Obwalden, 17.12.2025:&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits im Februar 2025 informierte der Kanton Obwalden über eine Paarbildung in diesem Gebiet (&lt;a href=&amp;quot;https://www.ow.ch/departementsmitteilungen/123037&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Obwalden - Präsenz zweier Wölfe im östlichen Sarneraatal bestätigt&lt;/a&gt;). Über den Sommer fehlten weitere Nachweise, doch nun bestätigt eine Aufnahme der kantonalen Wildhut: Mindestens zwei erwachsene Tiere und ein Jungwolf bilden das neue «Klein Melchtal-Rudel». Beim vierten Tier ist noch unklar, ob es sich um einen weiteren Jungwolf oder ein erwachsenes Tier handelt.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Gemäss wissenschaftlicher Definition liegt ein Rudel vor, wenn mindestens drei Wölfe zusammen nachgewiesen werden oder eine Reproduktion bestätigt ist. Das «Laboratoire de Biologie de la Conservation» der Universität Lausanne untersucht derzeit DNA-Proben, um Herkunft und Verwandtschaft der Tiere zu klären.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Nutztierhalter werden aufgefordert, Herdenschutzmassnahmen konsequent umzusetzen. Die Bevölkerung wird gebeten, Wolfssichtungen der kantonalen Wildhut zu melden.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a class=&amp;quot;button&amp;quot; href=&amp;quot;https://www.ow.ch/departementsmitteilungen/131957&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Zur Mitteilung&amp;nbsp;&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Wed, 17 Dec 2025 00:00:00 +0100</pubDate>
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		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/kanton-freiburg-bilanz-2025-zu-den-grossraubtieren-im-kanton-freiburg-997</link>
			<title>Kanton Freiburg: Bilanz 2025 zu den Grossraubtieren im Kanton Freiburg</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Amt für Wald und Natur, Kanton Freiburg, 12.12.2025:&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Grossraubtiere kehren in die Schweiz und den Kanton Freiburg zurück. Die Wiederbesiedlung unseres Kantons durch den Goldschakal ist schon seit mehreren Jahren im Gange. 2025 gab es jedoch keine Hinweise für seine Präsenz auf dem Kantonsgebiet.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Der Luchs, der inzwischen in allen Bezirken des Kantons präsent ist, befindet sich in einer Phase der Wiederbesiedlung des Mittellands. Um diese Dynamik besser zu verstehen, beteiligt sich das Amt für Wald und Natur (WNA) an einer Telemetriestudie in Zusammenarbeit mit anderen Kantonen, dem Bundesamt für Umwelt (BAFU), dem Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit (FIWI) und der Stiftung KORA.&amp;nbsp;&lt;br /&gt;
Ein mit einem Senderhalsband ausgestatteter Luchs riss dieses Jahr drei Damhirsche. Im März tötete er innerhalb von fünf Tagen zwei Damhirsche in zwei verschiedenen Zuchten im Sensebezirk. Beide Wildgehege waren mit angemessenen Schutzmassnahmen ausgestattet. Im November kam es zu einem dritten Fall in einer weiteren Zucht in der Region, in der diesmal keine angemessenen Schutzmassnahmen getroffen worden waren. Das schnelle Eingreifen des WNA mittels Vergrämung (Gummigeschosse) führte dazu, dass das Tier lernte, diese Zuchtbetriebe zu meiden, wodurch eine Verschärfung der Situation verhindert werden konnte.&amp;nbsp;&lt;br /&gt;
Fünf Luchse sind im Laufe des Jahres tot aufgefunden worden: Der erste, ein Jungluchs, verstarb aufgrund seines Gesundheitszustands im Februar; der zweite fiel im Oktober dem Strassenverkehr zum Opfer; der dritte wurde im selben Monat gewildert; der vierte wurde im November ebenfalls Opfer des Strassenverkehrs und der letzte wurde im Dezember Opfer eines Zugunglücks.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Die Anwesenheit des Wolfs im Kanton Freiburg wurde nicht nachgewiesen. Dem WNA wurden kürzlich mehrere Beobachtungen im Voralpengebiet von Drittpersonen gemeldet, aber bisher konnte keine davon von den Mitarbeitenden des Amts bestätigt werden. Untersuchungen sind im Gange. 2025 wurden im Übrigen keine Angriffe festgestellt.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Nach Inkrafttreten der neuen Bundesverordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSV) im Februar 2025 wurden mehrere wichtige Änderungen umgesetzt. So wurden eine bessere Definition der als angemessen erachteten Schutzmassnahmen eingeführt sowie verschiedene Kriterien für mögliche Regulierungsabschüsse festgelegt. Ausserdem werden nur Tiere entschädigt, die angegriffen wurden und die durch in der Verordnung festgelegte Massnahmen geschützt sind. Diese Tiere werden angerechnet für einen allfälligen Regulierungsabschuss. Die verschiedenen Abläufe sind klar definiert, und die Zusammenarbeit zwischen dem WNA und Grangeneuve bleibt weiterhin unabdingbar.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Dies ist die Bilanz der Koordinationsgruppe Grossraubtiere Freiburg für das Jahr 2025. Die Koordinationsgruppe setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern des Freiburger Schaf- und Ziegenzuchtverbands, des Freiburgischen Alpwirtschaftlichen Vereins, des Freiburger Jagdverbands, des WWF, des Freiburger Tourismusverbands, von Agri Freiburg, von ProNatura sowie der Dienststellen der Kantonsverwaltung.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://www.fr.ch/de/ilfd/wna/news/bilanz-2025-zu-den-grossraubtieren-im-kanton-freiburg&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Zur Mitteilung&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Fri, 12 Dec 2025 00:00:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/bund-bewilligt-aussetzung-von-zwei-luchsen-in-graubuenden-994</link>
			<title>Bund bewilligt Aussetzung von zwei Luchsen in Graubünden</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Medienmitteilung Standeskanzlei des Kantons Graubünden, 10.12.2025:&amp;nbsp;&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Ab Februar 2026 beginnen das Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit (FIWI) und die Stiftung KORA in Zusammenarbeit mit den betroffenen kantonalen Jagdbehörden mit der Fangaktion eines Luchses im Jura-Gebiet. Ein zweiter Luchs soll aus der Ursprungspopulation in den Karpaten, aus der Slowakei oder Rumänien, eingeführt werden. Da Wildfänge aus Rumänien und der Slowakei sehr gefragt sind, wird sich diese Aussetzung voraussichtlich bis ins Jahr 2028 verzögern. Die Bewilligung des BAFU ist bis Ende 2030 gültig.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Die Aussetzung der ausgewachsenen Tiere dient in erster Linie als Ersatz für die drei Luchse (ein adultes und zwei Jungtiere), die im November 2024 im Rahmen der Wolfsregulation irrtümlich erlegt worden sind. «Durch die Ansiedlung von zwei adulten Tieren soll der Schaden im regionalen Luchsbestand behoben werden», sagt Adrian Arquint, Co-Leiter des Amts für Jagd und Fischerei. «Gleichzeitig können wir mit der Wahl des Herkunftsortes aber auch die genetische Verbesserung des Luchsbestandes in den Alpen berücksichtigen.» Als Standort für die Aussetzung ist das Luchskompartiment «Surselva» vorgesehen, jenes Gebiet, wo die Verluste entstanden sind.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Ergebnisse des Fotofallenmonitorings in der Surselva liegen vor&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Im Spätwinter dieses Jahres wurde in der Surselva zum zweiten Mal nach 2021 ein systematisches Fotofallenmonitoring durchgeführt. Dabei wurde der aktuelle Luchsbestand auf 17 selbstständige Tiere geschätzt. Gegenüber dem letzten Monitoring von 2021 hat sich der Luchsbestand in der Surselva mit 15 selbstständigen Luchsen nicht signifikant verändert. Der vollständige Bericht &lt;a href=&amp;quot;?action=get_file&amp;amp;id=84&amp;amp;resource_link_id=a20&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;ist auf den Webseiten der Stiftung KORA&lt;/a&gt; und&amp;nbsp;des AJF&amp;nbsp;verfügbar.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a class=&amp;quot;button&amp;quot; href=&amp;quot;https://www.gr.ch/DE/Medien/Mitteilungen/MMStaka/2025/Seiten/2025121001.aspx&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Zur Mitteilung&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Wed, 10 Dec 2025 00:00:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/der-luchs-im-referenzgebiet-surselva-993</link>
			<title>Der Luchs im Referenzgebiet Surselva</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;a class=&amp;quot;button&amp;quot; href=&amp;quot;?action=get_file&amp;amp;id=84&amp;amp;resource_link_id=a20&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Zum KORA-Bericht Nr. 128: Surselva&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Wed, 10 Dec 2025 00:00:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/20-jahre-baeren-in-der-schweiz--990</link>
			<title>20 Jahre Bären in der Schweiz </title>
			<description>&lt;p&gt;Im Sommer 2005 kehrte der erste Braunbär zurück in die Schweiz. Seither wandern fast jedes Jahr bis zu drei männliche Jungtiere aus dem italienischen Trentino ein. Einige bleiben nur wenige Tage, andere mehrere Monate – einer hielt sich sogar über Jahre hier auf. Doch bislang wurde keiner sesshaft.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;In diesen 20 Jahren hat die Schweiz wertvolle Bären-Erfahrungen gesammelt. Ein Blick auf sämtliche seit 2005 nachgewiesenen Tiere zeigt: Die allermeisten verhielten sich unauffällig. Sie wanderten durchs Land, lebten eher verborgen – und zogen weiter.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Das 20-Jahr-Jubiläum ist Anlass, &lt;a href=&amp;quot;https://www.kora.ch/de/20-jahre-baer&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;ein umfassendes Web-Dossier&lt;/a&gt; zu veröffentlichen. Es blickt zurück auf Zeiten, als der Bären noch in der Schweiz lebte, erzählt Geschichten – etwa von M29, dem «ersten Berner Bären seit dem Wappentier» – und wagt Ausblicke über die Landesgrenzen hinaus. Fachpersonen, die beruflich mit Ursus arctos zu tun haben, kommen zu Wort und interaktive Grafiken erlauben neue Einblicke. Und ein besonderes Augenmerk widmet das Dossier den Zukunftsaussichten des Bären in der Schweiz.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Ergänzend dazu erscheint ein &lt;a href=&amp;quot;https://www.kora.ch/flyer-baer&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Flyer,&lt;/a&gt; der kompakt über den Bären in der Schweiz und in Liechtenstein informiert. Er ist in &lt;a href=&amp;quot;https://www.kora.ch/de/allgemein/bibliothek/baer&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;allen Landessprachen&lt;/a&gt; sowie auf Englisch verfügbar – sowohl digital als auch in gedruckter Version.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Das Bärendossier entstand in Zusammenarbeit mit der Jagdverwaltung des Kantons Graubünden sowie weiteren Partnern: dem Bündner Naturmuseum, dem Schweizerischen Nationalpark und dem Tierpark Bern. Das Projekt ist aus privaten Stiftungsgeldern finanziert.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a class=&amp;quot;button&amp;quot; href=&amp;quot;https://www.kora.ch/flyer-baer&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Zum Flyer&amp;nbsp;&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a class=&amp;quot;button&amp;quot; href=&amp;quot;https://www.kora.ch/de/20-jahre-baer&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Zum Web-Dossier&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&amp;nbsp;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Tue, 09 Dec 2025 00:00:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/kanton-freiburg-illegal-gefangener,-junger-luchs-in-seinen-natuerlichen-lebensraum-freigelassen-989</link>
			<title>Kanton Freiburg: Illegal gefangener, junger Luchs in seinen natürlichen Lebensraum freigelassen</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Amt für Wald und Natur, Kanton Freiburg, 04.12.2025:&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Am Montag,&amp;nbsp;1. Dezember 2025, wurde das Amt für Wald und Natur (WNA) von seinen Waadtländer Amtskollegen darüber informiert, dass ein junger, illegal auf Freiburger Gebiet gefangener Luchs ohne Bewilligung in die Tierpflegestation Erminea gebracht worden war, das nicht für die Haltung von Luchsen zugelassen ist. Auf Anordnung des WNA wurde das Tier rasch geborgen und in seinem natürlichen Lebensraum freigelassen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (Art. 17 Abs. 1 Bst. a JSG – SR 922.0; Art. 14 Abs. 1 Bst. d und Art. 54 Abs. 1 Bst. a JaG – SGF 922.1; Art. 21 Abs. 1 SchutzV – SGF 922.13) ist es strengstens verboten, ein Wildtier ohne vorherige Bewilligung des WNA zu fangen oder zu transportieren. Jeder Verstoss gegen diese Bestimmungen kann zu einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft führen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Das WNA betont, dass für eine sachliche Argumentation bezüglich Nachhaltigkeit die Analyse einer Reihe zuverlässiger Daten über die Tierpopulationen unerlässlich ist. Diese Informationen müssen zwingend auf strukturierten Monitorings und wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen und dürfen nicht auf subjektiven Eindrücken oder Annahmen basieren.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;In diesem Zusammenhang führt das WNA mehrere Erhebungen zur Luchspopulation durch, wobei es sich um sogenannte extensive und intensive Monitorings handelt. Freiburg ist übrigens der einzige Kanton der Schweiz, der solche Bemühungen in dieser umfassenden Form unternimmt.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Die diesbezüglichen Berichte sind unter folgendem Link verfügbar:&amp;nbsp;&lt;a href=&amp;quot;https://www.fr.ch/de/energie-landwirtschaft-und-umwelt/aquatische-und-terrestrische-fauna/luchs&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Luchsmonitoring&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Was den jungen Luchs, aber auch andere Arten betrifft, ist es wichtig, die Arbeit der Fachleute nicht zu beeinträchtigen. Spontane Eingriffe, selbst wenn sie mit den besten Absichten gegenüber den Wildtieren erfolgen, beeinträchtigen diese Monitoringarbeit und können sich nachteilig auf das Gesamtmanagement einer Art sowie auf die gefangenen Individuen selbst auswirken, insbesondere indem sie deren Instinkte stören und ihre Fähigkeit gefährden, anschliessend in ihrer natürlichen Umgebung zu überleben. Das WNA weist schliesslich auf die Risiken hin, denen Personen ohne Erfahrung oder Ausbildung im Umgang mit Wildtieren ausgesetzt sind.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://www.fr.ch/de/ilfd/wna/news/illegal-gefangener-junger-luchs-in-seinen-natuerlichen-lebensraum-freigelassen&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Zur Mitteilung&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Thu, 04 Dec 2025 00:00:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/besenderte-woelfin-f259-geschossen--967</link>
			<title>Besenderte Wölfin F259 geschossen </title>
			<description>&lt;p&gt;Im Rahmen des Projekts &lt;a href=&amp;quot;?id=197&amp;quot;&gt;«Wolves and Cattle»&lt;/a&gt; besendern wir für wissenschaftliche Zwecke Wölfe mit GPS-Halsbändern. In der Nacht vom 5. auf den 6. November 2025 befand sich die Wölfin F259, die wir am &lt;a href=&amp;quot;https://www.kora.ch/de/aktuell/zweiter-wolf-fuer-forschungsprojekt-besendert-766&amp;quot;&gt;30. Oktober 2024 mit einem GPS-Halsband &lt;/a&gt;ausgestattet hatten, im Revier des Mont Tendre-Rudels. Dort wurde sie im Rahmen der Bewilligung zur Rudelentnahme bedauerlicherweise durch einen Schuss verletzt. Am 11. November 2025 wurde die Wölfin aufgrund der Schwere ihrer Verletzungen bei einer Nachsuche erlegt. Die Wölfin gehörte nicht zu diesem Rudel und war hauptsächlich im Gebiet des Risoud aktiv. Um solche Ereignisse in Zukunft so weit wie möglich zu vermeiden, arbeiten wir mit der Generaldirektion für Umwelt (DGE) des Kantons Waadt und dem Departement für Ökologie und Evolution der Universität Lausanne derzeit an technischen und organisatorischen Lösungen.&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Wed, 19 Nov 2025 00:00:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/kanton-neuenberg-der-kuerzlich-im-kanton-neuenburg-erschossene-luchs-war-schwer-krank-966</link>
			<title>Kanton Neuenberg: Der kürzlich im Kanton Neuenburg erschossene Luchs war schwer krank</title>
			<description>&lt;p&gt;Dieser Artikel existiert nur auf Französisch. Vielen Dank für Ihr Verständnis!&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://www.kora.ch/fr/actualites/canton-de-neuchatel-le-lynx-recemment-tire-dans-le-canton-de-neuchatel-etait-gravement-malade-966&amp;quot;&gt;Zum Artikel auf Französisch&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Thu, 13 Nov 2025 00:00:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/dritter-besenderter-wolf-fuer-forschungsprojekt-943</link>
			<title>Dritter besenderter Wolf für Forschungsprojekt</title>
			<description>&lt;p&gt;Um welches Individuum es sich handelt, wird zurzeit genetisch am LBC der Uni Lausanne untersucht. Die in den nächsten Wochen erhobenen GPS-Daten, kombiniert mit den Bildern der Fotofallen, dürften Aufschluss über seinen sozialen Status geben – ob es sich um einen einzelnen wandernden oder territorialen Wolf handelt, oder ob er zu&amp;nbsp;einem Paar oder einem&amp;nbsp;Rudel gehört. Die Besenderung erfolgte im Rahmen des Projektes «Wolves and Cattle».&lt;br /&gt;
&amp;nbsp;&lt;br /&gt;
Die Besenderung erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Kanton Waadt, dem Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit der Universität Bern (FIWI), der Universität Lausanne («Département d‘écologie et évolution») und Tierärzten. Ziel des Projekts ist es, wissenschaftliche Erkenntnisse zu gewinnen, um das Zusammenleben zwischen Wölfen und Rinder- und Pferdeartigen zu verbessern.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a class=&amp;quot;button&amp;quot; href=&amp;quot;https://www.kora.ch/de/projekte/wolf/wolves-and-cattle&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Mehr Infos zum Projekt&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Wed, 05 Nov 2025 00:00:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/der-luchs-im-referenzgebiet-oberwallis--942</link>
			<title>Der Luchs im Referenzgebiet Oberwallis </title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;a class=&amp;quot;button&amp;quot; href=&amp;quot;?action=get_file&amp;amp;id=84&amp;amp;resource_link_id=a26&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Zum KORA-Bericht Nr. 127: Oberwallis&amp;nbsp;&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Tue, 04 Nov 2025 00:00:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/luchse-in-vorarlberg-–-die-schweiz-und-liechtenstein-als-quellpopulation-941</link>
			<title>Luchse in Vorarlberg – die Schweiz und Liechtenstein als Quellpopulation</title>
			<description>&lt;p&gt;Das neuste Luchs-Monitoring im österreichischen Bundesland Vorarlberg zeigt: Im Monitoring Jahr 2024 und 2025 konnten mindestens sechs selbstständige Luchse in der an die Schweiz und Liechtenstein angrenzenden Region nachgewiesen werden. Eine Reproduktion wurde im gleichen Zeitraum jedoch nicht festgestellt.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Nachweise mit Bezug zur Schweiz&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Im Rahmen des Monitorings, das durch die Vorarlberger Landesregierung in Auftrag gegeben wurde, wurden mehrere für die Schweiz relevante Individuen identifiziert:&lt;/p&gt;

&lt;ul&gt;
	&lt;li&gt;B548 – im Jahr 2016 im LUNO (&lt;a href=&amp;quot;https://www.kora.ch/?action=get_file&amp;amp;id=111&amp;amp;resource_link_id=91d&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Luchs Nordostschweiz&lt;/a&gt;) geboren, ist bereits seit längerem in Vorarlberg bekannt und wurde im Mai 2024 erneut nachgewiesen.&lt;/li&gt;
	&lt;li&gt;HEIA – die bekannte Luchsin tauchte erneut auf; ihre Geschichte ist im &lt;a href=&amp;quot;https://www.kora.ch/?action=get_file&amp;amp;id=102&amp;amp;resource_link_id=7a4&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Abschlussbericht des Projekts LUNO&amp;nbsp;(S. 45) &lt;/a&gt;nachzulesen. Ihr Streifgebiet umfasst sowohl Vorarlberg als auch Liechtenstein.&lt;/li&gt;
	&lt;li&gt;B3011AT – in der Schweiz ist dieses Tier als B1035 bekannt. Es handelt sich um ein Jungtier von B827, das 2023 im Kanton St. Gallen geboren wurde. Damit bestätigt sich erneut eine Abwanderung eines Luchses aus dem Kanton St. Gallen nach Vorarlberg.&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Zusammenarbeit über Grenzen hinweg&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Ende August 2025 veröffentlichte das Amt der Vorarlberger Landesregierung den Luchs-Monitoringbericht 2024–2025 im Rahmen des österreichischen Luchs-Monitorings.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a class=&amp;quot;button&amp;quot; href=&amp;quot;https://vorarlberg.at/documents/302033/0/Luchs-Monitoring+Vorarlberg+2024%E2%80%932025.pdf/68a8ba39-87aa-dfe1-ecc4-3b016e569db5?t=1758107978023&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Zum Bericht&amp;nbsp;&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Die Wiederbesiedlung Vorarlbergs erfolgt über die Schweizer Luchspopulation der Nordostschweiz und über Liechtenstein. Die Stiftung KORA arbeitet grenzüberschreitend mit dem Land Vorarlberg und dem Fürstentum Liechtenstein zusammen. Gemeinsam werden die Luchsvorkommen im Dreiländereck des Rätikons dokumentiert, um die Vernetzung der Art langfristig zu begleiten.&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Tue, 04 Nov 2025 00:00:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/neue-faktenblaetter--940</link>
			<title>Neue Faktenblätter </title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;a class=&amp;quot;button&amp;quot; href=&amp;quot;?action=get_file&amp;amp;id=84&amp;amp;resource_link_id=94d&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Faktenblatt «Wölfe in Siedlungsnähe»&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a class=&amp;quot;button&amp;quot; href=&amp;quot;?action=get_file&amp;amp;id=84&amp;amp;resource_link_id=97d&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Faktenblatt «Wolf-Hunde-Hybride»&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Bereits Anfang Oktober 2025 das Faktenblatt «Was fressen Wölfe in der Schweiz» veröffentlicht.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a class=&amp;quot;button&amp;quot; href=&amp;quot;?action=get_file&amp;amp;id=84&amp;amp;resource_link_id=926&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Faktenblatt «Was fressen Wölfe in der Schweiz»&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&amp;nbsp;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Thu, 30 Oct 2025 00:00:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/kanton-freiburg-fall-von-wilderei-eines-luchses-im-greyerzbezirk-939</link>
			<title>Kanton Freiburg: Fall von Wilderei eines Luchses im Greyerzbezirk</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Amt für Wald und Natur, Kanton Freiburg, 29.10.2025:&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Am Freitag, 17. Oktober 2025, entdeckte ein Wildhüter nach einem Hinweis einer Drittperson auf dem Gemeindegebiet von La Roche im Greyerzbezirk den Kadaver eines Luchses. Es handelt sich um ein etwa acht Jahre altes Weibchen (mit der Bezeichnung B606). Seine gut entwickelten Zitzen deuten darauf hin, dass es in diesem Jahr ein oder mehrere Junge zur Welt gebracht hat, die nun verwaist sind und nur geringe Überlebenschancen haben. Als man das Tier fand, wurden Verletzungen an den Pfoten festgestellt, die wahrscheinlich von einer Kugel stammten. Gemäss den geltenden Richtlinien wurde das Tier unverzüglich zur Autopsie in das Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit (FIWI) in Bern gebracht.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Die Analyse des Kadavers hat den Fall von Wilderei bestätigt. Die Verletzungen sind etwa sieben bis neun Wochen alt (Ende August/Anfang September). Eine Untersuchung wurde eingeleitet, um die Person zu finden, die auf den Luchs geschossen hat. In diesem Rahmen bittet das Amt für Wald und Natur um Hinweise aus der Bevölkerung. Personen, die Informationen zu diesem Vorkommnis haben, werden gebeten, sich per E-Mail oder telefonisch unter der Nummer +41 26 305 23 43 beim Amt zu melden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Erinnerung: Der Abschuss von Luchsen ist strengstens verboten, da diese Art durch das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG, SR 922.0) geschützt ist. Die Wilderei eines Luchses wird mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr oder einer Geldstrafe von mehreren tausend Franken bestraft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a class=&amp;quot;button&amp;quot; href=&amp;quot;https://www.fr.ch/de/ilfd/wna/news/fall-von-wilderei-eines-luchses-im-greyerzbezirk&amp;quot;&gt;Zur Mitteilung&amp;nbsp;&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Wed, 29 Oct 2025 00:00:00 +0100</pubDate>
			<enclosure url="https://www.kora.ch/data/Ressources/1654690218-Symbolbild-Luchs-Geslin-KORA.jpg" length="337207" type="image/jpeg">
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/deutschland-schweizer-luchsin-mit-nachwuchs-auf-fotofalle-938</link>
			<title>Deutschland: Schweizer Luchsin mit Nachwuchs auf Fotofalle</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Landesamt für Unwelt, Landwirtschaft und Geologie, Sachsen, Deutschland, 28.10.2025:&amp;nbsp;&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Das Projektteam von «&lt;a href=&amp;quot;https://www.luchs.sachsen.de/&amp;quot;&gt;RELynx Sachsen&lt;/a&gt;»&amp;nbsp;wollte es kaum glauben, als es die Fotofallen-Bilder sichtete: Luchsin Alva, die im März 2024 im Eibenstocker Forst ausgewildert wurde, streift mit zwei Jungtieren durch die Wälder des Westerzgebirges. Damit kann erstmals seit fast 300 Jahren wieder eine Luchsreproduktion in Sachsen bestätigt werden, wie das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie heute in Dresden mitteilte.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Dieses freudige Ereignis, ein Jahr nach der erfolgreichen Etablierung der ersten ausgewilderten Luchse, ist ein deutliches Zeichen dafür, dass die Tiere sich im Westerzgebirge wohlfühlen und sich das Erzgebirge als Lebensraum für diese streng geschützte Tierart eignet.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Als möglicher Vater kam von Anbeginn das aus dem Tiergarten Nürnberg stammende, ebenfalls 2024 ausgewilderte, Luchsmännchen Chapo in Frage. Am Ende der Paarungszeit, Anfang April 2025, hatten sogenannte Punkt-Lokationen, die von den GPS-Halsbandsendern gesendet werden, verraten, dass sich beide Luchse drei Tage gemeinsam in Alvas Territorium aufhielten. Ein sehr später Zeitpunkt für ein Treffen, da die Paarungszeit bei den Luchsen nur bis April andauert. Aufgrund des noch jungen Alters des Luchsmännchens, das zum Zeitpunkt der Paarung erst zwei Jahre alt war, konnte zunächst nicht sicher von einer erfolgreichen Fortpflanzung ausgegangen werden. Luchsmännchen erreichen in der Regel erst im Alter von drei Jahren die Geschlechtsreife, Luchsweibchen im Alter von zwei Jahren.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Alva ist ein Wildfang aus dem Schweizer Jura. Sie hat dort bereits Jungtiere aufgezogen. Diese Erfahrungen kommen dem sächsischen Luchsnachwuchs zugute. Denn alles, was die Jungluchse bis zum Alter von etwa zehn Monaten können müssen, lernen sie von ihrer Mutter. Die Luchsmännchen beteiligen sich nicht an der Jungenaufzucht. Bereits nach wenigen Monaten folgen die Jungluchse ihrer Mutter zur gerissenen Beute und unternehmen selbst erste Jagdversuche. Danach trennt sich der Nachwuchs von der Luchsmutter und sucht sich ein eigenes Territorium. Das ist eine Herausforderung und eine gefährliche Zeit für die noch unerfahrenen Jungluchse. Nur etwa die Hälfte der Luchsjungen erreichen das zweite Lebensjahr.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Das Projektteam »RELynx Sachsen« wird über Wildkameras überwachen, wie sich die Jungtiere entwickeln. Viel Erfahrung und Geduld sind dabei erforderlich. Luchse haben über einhundert Quadratkilometer große Streifgebiete, sodass es Wochen dauern kann bis sie wieder in eine Fotofalle&amp;nbsp;tappen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Hintergrund zum Projekt:&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Mit dem Projekt RELynx Sachsen&amp;nbsp;soll eine Luchspopulation im Erzgebirge entstehen und als Trittstein die schon bestehenden Populationen im Bayerischen Wald und im Harz mit den ursprünglichen Populationen in den Karpaten verbinden. Das gelingt nur, wenn die ausgewilderten Luchse Nachwuchs zeugen. Auf diese Weise kann die Population wachsen und sich langfristig selbst erhalten. Zudem trägt Nachwuchs zur genetischen Vielfalt bei – ein wichtiger Faktor bei der geringen Anzahl von Luchsen in Deutschland.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Zur Ausrottung der Luchse vor etwa 300 Jahren: An den letzten nachweislich erlegten Luchs in Sachsen erinnert in der Sächsischen Schweiz ein Luchsstein. Er ist auf den 3. April 1743 datiert.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a class=&amp;quot;button&amp;quot; href=&amp;quot;https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1091842&amp;quot;&gt;Zur Mitteilung&amp;nbsp;&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Tue, 28 Oct 2025 00:00:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/kanton-bern-luchs-b903-von-der-wildhut-erlegt-924</link>
			<title>Kanton Bern: Luchs B903 von der Wildhut erlegt</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Mitteilung der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion, Kanton Bern, 16.10.2025:&amp;nbsp;&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Die Berner Wildhut hat den zum Abschuss freigegebenen Luchs B903 erlegt. Nachdem es am 14. Oktober 2025 im Gebiet Kandergrund zu einem weiteren Nutztierriss gekommen war, konnte der dafür verantwortliche Luchs mittels Fotofallen eindeutig als das Individuum B903 identifiziert werden. Am Abend des 15. Oktober 2025 kehrte er zum gerissenen Tier zurück und wurde dabei von der Wildhut erlegt.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Beim Abschuss wurden die Auflagen der Verfügung des Jagdinspektorats vom 17. September 2025 eingehalten. Der neuerliche Riss eines Nutztiers bekräftigt die Einschätzung des Jagdinspektorats, dass sich der Luchs B903 auf Nutztiere spezialisiert hatte.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Der Kadaver wird für weitere Untersuchungen ins Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit der Universität Bern gebracht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a class=&amp;quot;button&amp;quot; href=&amp;quot;https://www.be.ch/de/start/dienstleistungen/medien/medienmitteilungen.html?newsID=6b880b7f-0d39-48c1-8b83-00fa7532f1c7&amp;quot;&gt;Zur Mitteilung&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Thu, 16 Oct 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/kanton-graubuenden-neues-wolfsrudel-im-unterengadin--921</link>
			<title>Kanton Graubünden: neues Wolfsrudel im Unterengadin </title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Amt für Jagd und Fischerei, Kanton Graubünden, 10.10.2025:&amp;nbsp;&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Im Unterengadin konnte ein neues Wolfsrudel bestätigt werden. Dank sich räumlich und zeitlich ausschliessender Beobachtungen muss im Unterengadin neben dem Sinestrarudel von einem weiterein Wolfsrudel «Clemgia» mit mindestens drei Welpen ausgegangen werden.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Zur genetischen Identifikation der reproduzierenden Tiere wurden mehrere DNA-Proben eingesendet. Zum Streifgebiet des Rudels «Clemgia» sind bislang nur wenige Informationen vorhanden, das Rudel wurde aktuell mehrheitlich südlich des Inns registriert, währenddem sich die Wölfe des Wolfsrudels «Sinestra» während den Sommermonaten hauptsächlich nördlich des Inns aufhielten.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Für das Rudel «Clemgia» wird derzeit ein Gesuch zur Regulation von bis zu zwei Dritteln der diesjährigen Jungtiere vorbereitet.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/diem/ajf/ueberuns/aktuelles/Seiten/202510101.aspx&amp;quot;&gt;Zur Mitteilung&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Fri, 10 Oct 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/das-nahrungsspektrum-der-woelfe-in-der-schweiz-–-teil-2--916</link>
			<title>Das Nahrungsspektrum der Wölfe in der Schweiz  – Teil 2 </title>
			<description>&lt;p&gt;Bereits im Juni 2024 veröffentlichten wir erste Ergebnisse der Untersuchung «DNA Metabarcoding Reveals Wolf Dietary Patterns in the Northern Alps and Jura Mountain» auf unserer Webseite. Seither haben wir die Studie weitergeführt: Der Untersuchungszeitraum wurde um zwei Jahre verlängert, zusätzliche Kotproben analysiert und neue Aspekte berücksichtigt. So können wir jetzt etwa Unterschiede im Nahrungsspektrum je nach Region und sozialem Status der Tiere aufzeigen. An der zentralen Aussage ändert sich jedoch nichts: Der Wolf in der Schweiz ernährt sich vor allem von Wildtieren; Nutztiere wie Schafe, Ziegen oder Rinder fanden sich, je nach Region und Saison, nur in geringen Anteilen.&lt;/p&gt;

&lt;p class=&amp;quot;picture_content_wrap&amp;quot;&gt;&lt;span class=&amp;quot;resource picture picture_content&amp;quot;&gt;&lt;span class=&amp;quot;resource_background&amp;quot;&gt;&lt;img data-naturalheight=&amp;quot;669&amp;quot; data-naturalwidth=&amp;quot;649&amp;quot; src=&amp;quot;https://www.kora.ch/addons/phpThump/phpThumb.php?src=../../data/Ressources/1759410660-nahrung_d.jpg&amp;amp;q=80&amp;amp;w=649&amp;amp;h=669&amp;amp;f=jpg&amp;amp;zc=1&amp;quot; style=&amp;quot;width:645px; height:665px;&amp;quot; title=&amp;quot;&amp;quot; /&gt;&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;em&gt;Wildtiere machen 88.3 % der Wolfsnahrung in der Schweiz aus – vor allem Hirsche, Rehe und Gämsen. Nutztiere tragen 11.7 % bei, hauptsächlich Schafe.&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Die Ernährung der Wölfe variiert je nach sozialem Status, Jahreszeit und Region.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Sozialer Status&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;In der Untersuchung wurde berücksichtigt, ob sich die Nahrung der Wölfe unterscheidet, je nachdem, ob sie in einem Rudel leben oder allein leben. Tatsächlich zeigt sich ein Einfluss des sozialen Status auf das Fressverhalten: Einzelwölfe fressen im Verhältnis mehr Rehe. Um weitere Unterschiede zuverlässig beurteilen zu können, braucht es mehr Daten und eine genauere Unterscheidung zwischen wandernden und ansässigen Einzelwölfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Jahreszeit&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Nebst dem sozialen Status spielt auch die Jahreszeit eine Rolle. So werden Rehe im Winter häufiger gefressen, während Gämsen im Sommer und Herbst eine grössere Bedeutung haben – insbesondere in den östlichen Schweizer Alpen und im Wallis. Der Anteil an Nutztieren nimmt im Sommer jeweils zu, was wohl auf die grössere Präsenz der Nutztiere in den Bergen während der Alpsaison zurückzuführen ist. Beim Hirsch zeigen sich keine saisonalen Unterschiede.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Region&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Auch regionale Unterschiede wurden untersucht. In den Walliser Alpen machen Rehe und Gämsen, im Gegensatz zu den anderen Gebieten einen grösseren Anteil der Wolfsnahrung aus als Hirsche.&amp;nbsp; Dies kann teilweise durch ein höheres Vorkommen erklärt werden. Im südlichen Jura waren Rinder häufiger Teil des Nahrungsspektrums. In den übrigen Regionen zeigen sich keine markanten Unterschiede.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Untersuchungsmethode&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Die Analyse basiert auf dem DNA-Metabarcoding-Verfahren, das es erlaubt, DNA-Fragmente der jeweiligen Tierart zuzuweisen. Zwischen 2017 und 2024 wurden 698 Kotproben von 250 verschiedenen Wölfen gesammelt und in die Untersuchung einbezogen. Bei 653 Kotproben konnten im Labor DNA-Fragmente von Beutetieren nachgewiesen werden. Bei der Interpretation der Ergebnisse muss man sich bewusst sein, dass Kotproben untersucht wurden, was auch Limitationen mit sich bringt. Die Resultate zeigen, was Wölfe gefressen haben, nicht was sie gerissen haben.&amp;nbsp; Es kann also sein, dass Tiere als Aas gefressen wurden, die durch andere Ursachen gestorben sind oder dass Tiere von Wölfen getötet aber nicht gefressen wurden. Letzteres dürfte vorwiegend bei Nutztieren der Fall sein. Zudem ist es relevant, wo die Proben gesammelt wurden: Wie erwartet, ist der Anteil an Nutztieren höher, wenn man sich nur auf Kotproben konzentriert, die in der Nähe von Nutztierkadavern gesammelt wurden, als wenn die Proben zufällig oder in der Nähe von Wildkadavern gesammelt wurden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Kollaboration&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Diese Nahrungsanalyse wurde im Rahmen des KORA-Projekts «Integriertes Monitoring und Management» (IMM) durchgeführt. Sie ist Teil des PhD-Projekts von Florin Kunz, das in Zusammenarbeit mit dem Departement für Ökologie und Evolution der Universität Lausanne realisiert wird. Die Proben wurden vorwiegend von kantonalen Wildhüterinnen und Wildhütern gesammelt und eingesandt. Die genetischen Analysen erfolgten am LBC der Universität Lausanne mit finanzieller Unterstützung des BAFU und einer privaten gemeinnützigen Stiftung. Wir bedanken uns bei allen Beteiligten für die gute Zusammenarbeit.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a class=&amp;quot;button&amp;quot; href=&amp;quot;https://www.kora.ch/de/aktuell/das-nahrungsspektrum-der-woelfe-in-der-schweiz--687&amp;quot;&gt;Zum ersten Teil: Das Nahrungsspektrum der Wölfe in der Schweiz&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a class=&amp;quot;button&amp;quot; href=&amp;quot;http://doi.org/10.1002/wlb3.01511&amp;quot;&gt;Zur Studie&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a class=&amp;quot;button&amp;quot; href=&amp;quot;https://www.kora.ch/?action=get_file&amp;amp;id=179&amp;amp;resource_link_id=926&amp;quot;&gt;Zum Faktenblatt&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Mon, 06 Oct 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
			<enclosure url="https://www.kora.ch/data/Ressources/1716989539-©_KORA.jpeg" length="170946" type="image/jpeg">
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/der-luchs-im-referenzgebiet-nordostschweiz--915</link>
			<title>Der Luchs im Referenzgebiet Nordostschweiz </title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;a class=&amp;quot;button&amp;quot; href=&amp;quot;?action=get_file&amp;amp;id=84&amp;amp;resource_link_id=a28&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Zum KORA-Bericht Nr. 126: Nordostschweiz&amp;nbsp;&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Thu, 02 Oct 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/bericht-ueber-wolfsangriffe-auf-rinder-im-waadtlaender-jura-909</link>
			<title>Bericht über Wolfsangriffe auf Rinder im Waadtländer Jura</title>
			<description>&lt;p&gt;Seit 2020 haben die Wolfsangriffe auf Rinder in der Schweiz zugenommen, insbesondere im Waadtländer Jura. Um eine deskriptive Auswertung der Prädationen in den Sömmerungsgebieten dieser Region vorzunehmen, haben wir die Risszahlen der Jahre 2023 und 2024 mit den Angaben zur Verfügbarkeit der verschiedenen Kategorien von Rindern nach Alter und Rasse verglichen. Zudem haben wir den Anteil der gesömmerten Rinder geschätzt, die Wölfen angegriffen wurden (in diesem Zusammenhang verletzt, euthanasiert oder getötet), sowie den Prozentsatz der den Wölfen zurechenbaren Sterblichkeit im Vergleich zu allen Todesursachen während der Sömmerungssaison. Dafür wurden verschiedene Informationsquellen herangezogen: Die Entschädigung infolge von Wolfsangriffen wurden uns von &lt;a href=&amp;quot;http://www.vd.ch/djes/dge&amp;quot;&gt;der Direktion für Umwelt (DGE)&lt;/a&gt; übermittelt. Die Angaben zur Verfügbarkeit der in den Sömmerungsgebieten anwesenden Rinder sowie zu den Todesfällen stammen von Identitas AG (Applikation «Tierverkehrsdatenbank (TVD) »). Die Bestände der nach Alterskategorie in den Sömmerungsgebieten vorhandenen Rinder wurden uns von &lt;a href=&amp;quot;http://www.vd.ch/dadn/dgav&amp;quot;&gt;der Direktion für Landwirtschaft und Weinbau (DGAV)&lt;/a&gt; zur Verfügung gestellt. Unsere Ergebnisse zeigen, dass zwischen 2023 und 2024 im Waadtländer Jura 84 Rinder angegriffen wurden, die meisten davon in Sömmerungsgebieten. Dies entspricht 1–2 ‰ der gesömmerten Tiere. Die Angriffe konzentrierten sich hauptsächlich auf das Gebiet des Mont Tendre-Rudels. Besonders gefährdet waren junge Rinder, insbesondere Färsen von Milchrassen – umso mehr, wenn die Herde ausschliesslich aus dieser Kategorie von Tieren bestand. Wölfe waren in den Sömmerungsbebieten im Jahr 2023 für 12–24 % der gesamten registrierten Sterblichkeit verantwortlich und im Jahr 2024 für 17–33 %. Die verfügbaren Daten zur Sterblichkeit sind jedoch mit Unsicherheiten behaftet (Erfassungsfehler, verspätete oder fehlende Meldungen), was die Darstellung der Ergebnisse in Form von Minimal- und Maximalwerten erforderlich macht. Unsere Ergebnisse unterstreichen die Notwendigkeit, die Qualität und Genauigkeit der Daten in Bezug auf Nutztiere zu verbessern.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://www.kora.ch/?action=get_file&amp;id=158&amp;resource_link_id=90f&amp;quot;&gt;Zum KORA-Bericht (auf Französisch)&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Tue, 23 Sep 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/kanton-neuenberg-abschuss-eines-luchses-aus-gesundheitlichen-gruenden--wiederherstellung-des-sachverhalts-908</link>
			<title>Kanton Neuenberg: Abschuss eines Luchses aus gesundheitlichen Gründen - Wiederherstellung des Sachverhalts</title>
			<description>&lt;p&gt;Dieser Artikel existiert nur auf Französisch. Vielen Dank für Ihr Verständnis!&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://www.kora.ch/fr/actualites/canton-de-neuchatel-tir-sanitaire-dun-lynx-%E2%80%93-retablissement-des-faits-908&amp;quot;&gt;Zum Artikel auf Französisch&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Wed, 17 Sep 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/kanton-bern-abschussverfuegung-luchs-berner-oberland-907</link>
			<title>Kanton Bern: Abschussverfügung Luchs Berner Oberland</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Mitteilung der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion, Kanton Bern, 16.09.2025:&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Damit erreicht der Luchs B903 die vom Bund vorgeschriebene Anzahl Risse für einen Einzelabschuss zwar weiterhin nicht, für das Jagdinspektorat ist jedoch die Spezialisierung dieses Luchses auf Nutztiere weiter fortgeschritten und die Bedingungen für einen Ausnahmefall gemäss Konzept Luchs somit gegeben. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) wurde deshalb letzte Woche für die Erteilung einer Einzelabschussverfügung durch den Kanton angehört und hat dieser zugestimmt.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Nach Auffassung des BAFU und dem Jagdinspektorat hat sich der Luchs auf das Reissen von Nutztieren spezialisiert, bestätigt durch die Angriffe in verschiedenen Nutztierherden. Es sei davon auszugehen, dass der Luchs weiterhin Schafe töten werde und sein Verhalten nur schwerlich zu ändern sei. Das BAFU sieht die Voraussetzungen für einen Ausnahmefall gemäss Konzept Luchs somit als erfüllt an.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Der Luchs kann vom Jagdinspektorat in einem Perimeter rund um die Gemeinden Frutigen, Kandersteg, Kandergrund und Reichenbach im Kandertal bis zum 16. November 2025 geschossen werden. Die Abschussverfügung tritt mit der morgigen Publikation im Amtsblatt in Kraft. Gegen die Abschussverfügung können beschwerdeberechtigte Verbände Beschwerde führen. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung jedoch entzogen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://www.be.ch/de/start/dienstleistungen/medien/medienmitteilungen.html?newsID=98d75e89-b897-49df-b776-72c292e23257&amp;quot;&gt;Zur Mitteilung&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Tue, 16 Sep 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/kanton-glarus-antrag-auf-praeventive-wolfsregulierung-gestellt-905</link>
			<title>Kanton Glarus: Antrag auf präventive Wolfsregulierung gestellt</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Department Bau und Umwelt, Kanton Glarus, 16.09.2025:&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Als Planungshilfe für das Wolfsmanagement wird die Schweiz in fünf abgegrenzte Räume gegliedert. Im Raum III mit dem Kanton Glarus bewegen sich nach aktuellem Kenntnisstand drei Wolfsrudel. Für das Kärpfrudel hat der Kanton Glarus nun die präventive Basisregulierung und den Abschuss von zwei Welpen beantragt. Die Basisregulierung wurde auch für das Chöpfenbergrudel mit derzeitigem Bewegungszentrum im Kanton Schwyz und das Schiltrudel, welches sich aktuell im Kanton St. Gallen bewegt, beantragt. Das Schilt- und das Chöpfenbergrudel können ihr Streifgebiet auch auf das Glarnerland ausweiten. Nach Bewilligung des Gesuchs durch das Bundesamt für Umwelt können Jäger die Wildhut bei den Abschüssen unterstützen. Sie müssen sich vorgängig angemeldet und den entsprechenden Kurs absolviert haben.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://www.gl.ch/public-newsroom.html/31/newsroomnews/13424/title/antrag-auf-pr%E4ventive-wolfsregulierung-gestellt&amp;quot;&gt;Zur Mitteilung&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
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			<pubDate>Tue, 16 Sep 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/der-kanton-neuenburg-und-das-bafu-erteilen-die-bewilligung-zur-teilweisen-regulierung-des-rudels-im-vallee-de-la-brevine-904</link>
			<title>Der Kanton Neuenburg und das BAFU erteilen die Bewilligung zur teilweisen Regulierung des Rudels im Vallée de La Brévine</title>
			<description>&lt;p&gt;Dieser Artikel existiert nur&amp;nbsp;in französischer Sprache. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://www.kora.ch/fr/actualites/letat-de-neuchatel-et-lofev-accordent-lautorisation-de-reguler-partiellement-la-meute-de-la-vallee-de-la-brevine-904&amp;quot;&gt;Artikel auf Französisch&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Thu, 11 Sep 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
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		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/kanton-graubuenden-toter-wolf-aufgefunden-–-strafuntersuchung-eingeleitet-902</link>
			<title>Kanton Graubünden: Toter Wolf aufgefunden – Strafuntersuchung eingeleitet</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Kanton Graubünden, Amt für Jagd und Fischerei, 09.09.2025:&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;In der Val Poschiavo wurde am Montag, 1. September 2025 ein toter Wolf aufgefunden. Erste Abklärungen durch die Wildhut zeigen, dass er durch eine Schusswunde tödlich verletzt wurde. Die Untersuchungen durch die Kantonspolizei wurden eingeleitet.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/diem/ajf/ueberuns/aktuelles/Seiten/202509091.aspx&amp;quot;&gt;Zur Mitteilung&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
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			<pubDate>Tue, 09 Sep 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
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		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/kanton-st-gallen-kanton-verfuegt-abschuss-von-zwei-jungwoelfen-903</link>
			<title>Kanton St. Gallen: Kanton verfügt Abschuss von zwei Jungwölfen</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Kanton St. Gallen, 09.09.2025:&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Da das Schilt-Rudel mehrfach Nutztiere trotz fachgerecht umgesetzter Herdenschutzmassnahmen gerissen hat, wurde beim Bund ein Antrag zur Regulation eines Teils des Rudels eingereicht. Dem Antrag kam der Bund am 5. September nach. Zwei Drittel der diesjährigen Jungwölfe dürfen zum Abschuss freigegeben werden.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Am 18. Juli konnte die Wildhut nachweisen, dass das Schilt-Rudel im Weisstannental Jungwölfe hat. Mit einer Fotofalle konnten vier Jungwölfe nachgewiesen werden. Der Kanton verfügt somit den Abschuss von zwei Jungwölfen. Durch den Abschuss von zwei Jungwölfen aus dem Rudel sollen die verbleibenden Wölfe lernen, dass der Mensch eine Gefahr für sie bedeutet und somit scheu bleiben. Weiter soll das Rudel auch nicht zu gross und die Anzahl abwandernder Wölfe im nächsten Jahr reduziert werden.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Wolfsmanagement im Kanton St.Gallen&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Das Wolfsmanagement basiert auf drei Säulen: einer guten Information der Bevölkerung, fachgerecht umgesetztem Herdenschutz und der Regulation von Wölfen, die ein auffälliges Verhalten zeigen. Wölfe sollen scheu bleiben und Herdenschutzmassnahmen akzeptieren. Um zukünftige Schäden an geschützten Nutztieren zu verringern, sind proaktive Rudelregulationen unter gewissen Umständen möglich. Um den Wolf auch in Zukunft scheu zu behalten, ist es jeweils zwischen dem 1. September und dem 31. Januar und nach Zustimmung des Bundes möglich, gewisse Rudel zu regulieren.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://www.sg.ch/news/sgch_allgemein/2025/09/kanton-verfuegt-abschuss-von-zwei-jungwoelfen.html&amp;quot;&gt;Zur Mitteilung&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
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			<pubDate>Tue, 09 Sep 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/kanton-graubuenden-neues-wolfsrudel-im-kanton-bestaetigt-901</link>
			<title>Kanton Graubünden: Neues Wolfsrudel im Kanton bestätigt</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Kanton Graubünden, Amt für Jagd und Fischerei, 05.09.2025:&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Am 4. September 2025 konnte dank einer Beobachtung die Neubildung eines Wolfsrudels auf dem Gemeindegebiet von Scuol bestätigt werden. Das als Sinestra-Rudel bezeichnete neue Rudel besteht nach aktuellen Kenntnissen aus zwei adulten Elterntieren sowie mindestens fünf Jungtieren.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/diem/ajf/ueberuns/aktuelles/Seiten/202509051.aspx&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Zur Mitteilung&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Fri, 05 Sep 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
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		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/kanton-glarus-welpen-beim-kaerpf-rudel-nachgewiesen-899</link>
			<title>Kanton Glarus: Welpen beim Kärpf-Rudel nachgewiesen</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Departement Bau und Umwelt, Kanton Glarus, 04.09.2025:&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Die Wildhut konnte am 3. September 2025 drei Welpen des Wolfsrudels Kärpf im Grossraum Elm beobachten. Aufgrund von Beobachtungen mit Fotofallen, auf denen erwachsene Wölfe Futter transportierten, bestand schon länger die starke Vermutung, dass das Kärpfrudel im Frühjahr 2025 reproduziert hat. Mit der Direktbeobachtung von den drei Welpen wurde diese Vermutung bestätigt. Im letzten Jahr hatte sich das Rudel nicht nachweislich fortgepflanzt.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Der Kanton prüft die Beantragung einer proaktiven Regulation des Rudels beim Bund. Im Rahmen dieser Regulation können nur Jungtiere aus dem laufenden Jahr erlegt werden. Der Beizug der Jägerschaft hierzu ist möglich. Bis jetzt sind im vermuteten Streifgebiet des Rudels bei zwei Übergriffen vier Schafe aus geschützten Herden getötet worden.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://www.gl.ch/public-newsroom.html/31/newsroomnews/13312/title/welpen-beim-k%E4rpfrudel-nachgewiesen&amp;quot;&gt;Zur Mitteilung&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
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			<pubDate>Thu, 04 Sep 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
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			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/der-goldschakal-comic-ist-da--894</link>
			<title>Der Goldschakal-Comic ist da! </title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://www.kora.ch/?action=get_file&amp;amp;id=160&amp;amp;resource_link_id=8fa&amp;quot;&gt;Zum Comic&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Tue, 02 Sep 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
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			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/kanton-schwyz-das-choepfenberg-wolfsrudel-wird-reguliert-898</link>
			<title>Kanton Schwyz: Das Chöpfenberg-Wolfsrudel wird reguliert</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Medienmittelung, Umweltdepartement, Kanton Schwyz, 02.09.2025:&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Mitte Juli 2025 konnte das erste Wolfsrudel im Kanton Schwyz mittels Fotofallennachweis bestätigt werden. Im Rahmen einer Regulation sollen nun zwei Drittel der Jungtiere entnommen werden.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;In den Medienmitteilungen vom 23. und 25. Juli 2025 teilte das Umweltdepartement mit, dass im Wägital nahe zum Chöpfenberg das erste Wolfsrudel im Kanton Schwyz mittels Fotofallennachweis bestätigt wurde und dass man zurzeit von fünf Wolfswelpen ausgeht. Daraufhin beantragte der Kanton Schwyz beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) eine Regulation des Chöpfenberg-Rudels. Ziel der Regulation ist es, die natürliche Scheu der Wölfe gegen über dem Menschen zu erhalten und grössere Schäden in der Landwirtschaft zu verhindern.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Mit Schreiben vom 28. August 2025 bestätigte das BAFU, dass maximal zwei Drittel der Wolfswelpen im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Regulationsperiode (1. September bis 31. Januar) entnommen werden dürfen. Daraufhin erliess der Regierungsrat die entsprechende Abschussbewilligung. Der Auftrag für die Regulationsabschüsse wurde der kantonalen Wildhut erteilt. Zudem kann das zuständige Amt für Wald und Natur bedarfsweise ortskundige und speziell geschulte Jagdberechtigte zur Unterstützung beiziehen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Sobald das Abschussziel erreicht wird bzw. spätestens nach Ablauf der Regulationsperiode am 31. Januar 2026, wird das Umweltdepartement über die Ergebnisse der Regulation informieren.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://www.sz.ch/kanton/medien-und-datenschutz/medienmitteilungen.html/8756-8757-8803-10391-10392/news/23727&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Zur Mitteilung&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Tue, 02 Sep 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
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		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/der-kanton-waadt-genehmigt-die-proaktive-regulierung-des-mont-tendre-rudels-893</link>
			<title>Der Kanton Waadt genehmigt die proaktive Regulierung des Mont Tendre-Rudels</title>
			<description>&lt;p&gt;Dieser Artikel existiert nur&amp;nbsp;in französischer Sprache. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://www.kora.ch/fr/actualites/le-canton-de-vaud-autorise-la-regulation-proactive-de-la-meute-du-mont-tendre-893&amp;quot;&gt;Artikel auf Französisch&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Tue, 02 Sep 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/kanton-wallis-proaktive-wolfs-regulierung-2025-–-2026--antrag-an-das-bundesamt-fuer-umwelt-892</link>
			<title>Kanton Wallis: Proaktive Wolfs-Regulierung 2025 – 2026 - Antrag an das Bundesamt für Umwelt</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Medienmmitteilung der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, Kanton Wallis, 29.08.2025:&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Nach dem Inkrafttreten der neuen Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSV) am 1. Februar 2025 hat der Kanton Wallis beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) ein Gesuch um proaktive Regulierung der Wolfspopulation für den Zeitraum 2025-2026 eingereicht.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Ziel ist es, Konflikte in Problemgebieten, in denen Wölfe Nutztiere reissen oder gerissen haben, wirksam zu minimieren. Zu diesem Zweck beantragte der Kanton beim BAFU die Bewilligung für die vollständige Entnahme von zwei (Simplon und Chablais) der neun Rudel die es derzeit im Wallis gibt (Stand: 28. August 2025). Zudem beantragte er eine Basisregulierung von drei Rudeln (Réchy-Anniviers, Nendaz-Isérables und Posette-Trient), die dem Kanton die Möglichkeit gibt, zwei Drittel der diesjährigen Jungtiere zu entnehmen. Für die anderen Rudel sind die Kriterien derzeit nicht erfüllt, um eine proaktive Regulierung zu beantragen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Da sich die Situation der aktuellen Wolfspopulation im Kanton laufend verändert und die Sömmerungssaison noch einige Wochen dauern wird, handelt es sich um ein erstes Gesuch für eine Regulierung auf der Basis des aktuellen Wissensstandes. Dieser kann durch weitere Gesuche ergänzt werden, je nach Entwicklung der Schäden an Nutztieren und der Situation der Rudel, deren Anwesenheit nachgewiesen werden konnte. Parallel zu den Abschüssen bleibt die weitere Umsetzung der Herdenschutzmassnahmen von entscheidender Bedeutung.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Vom 1. September 2025 bis zum 31. Januar 2026 werden die Vollzugsorgane des Kantons die Aufgabe haben, die Regulierungsmassnahmen durch Abschüsse umzusetzen. Sie werden dadurch stark beansprucht. Aus diesem Grund und vorbehältlich der vorgängigen Zustimmung des BAFU werden die Jagdberechtigten die Behörden während der Hochjagd (Patent G, A+B und A), der Jagd auf Kleinraubwild (Patent E) und der Wildschweinjagd (Patent S) in den bewilligten Zonen unterstützen, dies jedoch ausschliesslich bei der vollständigen Entnahme von Rudeln. Einige spezialisierte Jäger werden auch in die Unterstützungsgruppe Jagd (UGJ) unter der Verantwortung der DJFW integriert. Die spezifische Ausbildung für die Wolfsregulierung fand 2025 wiederum für alle angemeldeten Jägern statt. Die proaktive Regulierung wird beginnen, sobald die Zustimmung des BAFU vorliegt.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Wolfsrudel nutzen von Natur aus grosse Gebiete, vor allem während der Wintersaison. Meldungen der Bevölkerung liefern wichtige Informationen über die Aufenthaltsorte der Wölfe. Aus diesem Grund fordert die DJFW die Bevölkerung auf, Wolfssichtungen sofort dem zuständigen Wildhüter zu melden, insbesondere in Gebieten in der Nähe von Siedlungen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Wie im letzten Jahr sind Informationen über den Verlauf des kantonalen Gesuches, die Einreichung allfälliger weiterer Regulierungsgesuche sowie deren Umsetzung jederzeit über das Reporting und die entsprechenden Informationen auf der Website der DJFW abrufbar.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://www.vs.ch/de/web/communication/detail?groupId=529400&amp;amp;articleId=41838632&amp;amp;redirect=https%3A%2F%2Fwww.vs.ch%2Fde%2Fhome%3Fp_p_id%3Dcom_liferay_asset_publisher_web_portlet_AssetPublisherPortlet_INSTANCE_qD4wEli4010R%26p_p_lifecycle%3D0%26p_p_state%3Dnormal%26p_p_mode%3Dview&amp;quot;&gt;Zur Mitteilung&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Fri, 29 Aug 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
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		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/neues-wolfsrudel-im-kanton-graubuenden-bestaetigt-889</link>
			<title>Neues Wolfsrudel im Kanton Graubünden bestätigt</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Kanton Graubünden, Amt für Jagd und Fischerei, 27.08.2025:&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Dank einer Fotofallen-Aufnahme konnte am 26. August 2025 die Neubildung eines Wolfsrudels auf dem Gemeindegebiet von Bever bestätigt werden. Das als Agnas-Rudel bezeichnete neue Rudel besteht nach aktuellen Kenntnissen aus zwei adulten Elterntieren sowie mindestens zwei Jungtieren.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/diem/ajf/ueberuns/aktuelles/Seiten/202508271.aspx&amp;quot;&gt;Zur Mitteilung&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Wed, 27 Aug 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/kanton-graubuenden-verfuegt-erste-regulierungsmassnahmen-bei-woelfen-2025-888</link>
			<title>Kanton Graubünden verfügt erste Regulierungsmassnahmen bei Wölfen 2025</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Kanton Graubünden, Amt für Jagd und Fischerei, 27.08.2025:&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Im Kanton Graubünden sind gemäss aktuellen Kenntnissen derzeit 12&amp;nbsp;Wolfsrudel (10 im Kanton, zwei an der Grenze) bestätigt. Weiter gibt es im Unterengadin Hinweise auf die Bildung eines neuen Wolfsrudels. Damit bewegt sich die aktuell bekannte Anzahl der Wolfsrudel auf einem ähnlichen Niveau wie im Sommer 2024 (10&amp;nbsp;Rudel im Kanton, 3 an der Grenze). Zum aktuellen Zeitpunkt ist das Bild des Bestandes und der Konflikte noch unvollständig, denn erfahrungsgemäss erwartet das Amt für Jagd und Fischerei (AJF) im späten Verlauf des Alpsommers weitere Jungtiernachweise und möglicherweise auch weitere Wolfsrudel.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Zwei Drittel der Welpen in sechs Rudeln&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
«Das BAFU hat per 26.&amp;nbsp;August 2025 das Gesuch des Kantons Graubünden zur proaktiven Regulation von sechs Rudeln bewilligt», sagt Adrian Arquint, Co-Leiter Amt für Jagd und Fischerei. Demnach dürfen in allen Wolfsrudeln mit bestätigtem Nachwuchs bis maximal zwei Drittel der bestätigten Welpen erlegt werden. Aktuell betrifft dies 19&amp;nbsp;Welpen in den folgenden sechs Wolfsrudeln: Stagias, Calderas, Muchetta, Jatzhorn, Seta und Älpelti. Am 31.&amp;nbsp;Juli 2025 hat der Kanton Graubünden beim Bund ein erstes Gesuch eingereicht, ab 1.&amp;nbsp;September 2025 in allen Rudeln mit konkreten Hin- oder Nachweisen auf aktuellen Nachwuchs bis zu zwei Drittel der bestätigten Jungtiere erlegen zu können. In Rudeln, welche Herdenschutzmassnahmen wiederholt umgehen oder wiederholt Rinderartige angegriffen haben, wird die Entnahme des ganzen Rudels beantragt. Aufgrund verschärfter Voraussetzungen für Rudelentnahmen hat der Kanton aktuell noch kein Gesuch für ganze Rudelentnahmen beim Bund beantragt.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Adaptives Wolfsmanagement als langfristiger Optimierungsprozess&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Es handelt sich um die zweite proaktive Regulation des Wolfsbestands, die während der gesamten Regulationszeit – vom 1.&amp;nbsp;September 2025 bis 31.&amp;nbsp;Januar 2026 – stattfindet. Die Planung der Wolfsregulation richtet sich nach denselben Kriterien wie im Vorjahr. «Es braucht nun mehrere Jahre Erfahrung und Daten zur Wolfsregulation, um aussagekräftige Resultate zu deren Wirkung zu erhalten», sagt Adrian Arquint. «Aufgrund der Erfahrungen wird diese in den kommenden Jahren weiter optimiert.»&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Während der&amp;nbsp;Hoch- und Sonderjagd&amp;nbsp;wird die Wildhut von der Bündner Jägerschaft unterstützt. Um an der Wolfsregulation mitzuwirken, müssen Jägerinnen und Jäger einen Ausbildungsabend des Amts für Jagd und Fischerei absolvieren. Der Wolf ist auch gemäss neuer&amp;nbsp;Jagdverordnung&amp;nbsp;nach wie vor keine jagdbare Tierart. Durch Jägerinnen und Jäger erlegte Wölfe bleiben im Besitz des Kantons.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Konflikte reduzieren, Scheue erhöhen&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Ziel dieser Regulationsmassnahmen ist es, mit scheuen Wölfen Risse von landwirtschaftlichen Nutztieren gesamtkantonal wie auch auf Ebene des einzelnen Betriebes auf ein tragbares Mass zu begrenzen. Die Massnahmen sollen dazu beitragen, einen naturnah strukturierten Wolfsbestand zuzulassen, der auf der ganzen Kantonsfläche positive Wirkungen entfalten kann.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Erster Antrag, weitere möglich&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Es ist dies die erste Verfügung für die proaktive Regulation des Wolfsbestands in diesem Jahr. Abhängig vom Verhalten einzelner Rudel wird der Kanton Graubünden zudem Gesuche für Ganzrudelentnahmen beim Bund einreichen. Das Amt für Jagd und Fischerei wird jeweils auf seiner Webseite über weitere Verfügungen informieren. Zudem werden monatlich die wichtigsten Kennzahlen und Vorkommisse über die Regulation im&amp;nbsp;«Monitoring Wolfsmanagement»&amp;nbsp;publiziert.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://www.gr.ch/DE/Medien/Mitteilungen/MMStaka/2025/Seiten/2025082701.aspx&amp;quot;&gt;Zur Mitteilung&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Wed, 27 Aug 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
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			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/kanton-neuenburg-in-den-neuenburger-bergen-hat-sich-ein-wolfsrudel-gebildet-850</link>
			<title>Kanton Neuenburg: In den Neuenburger Bergen hat sich ein Wolfsrudel gebildet</title>
			<description>&lt;p&gt;Dieser Artikel existiert nur&amp;nbsp;in französischer Sprache. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://www.kora.ch/fr/actualites/canton-de%C2%A0neuchatel-une-meute-de-loups-sest-constituee-dans-les-montagnes-neuchateloises-850&amp;quot;&gt;Artikel auf Französisch&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Wed, 06 Aug 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
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		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/fotofallen-fuer-den-goldschakal-848</link>
			<title>Fotofallen für den Goldschakal</title>
			<description>&lt;p&gt;Geeignete Lebensräume für den Goldschakal sind vielfältig. Der Goldschakal ist bei der Wahl seines Lebensraums sehr anpassungsfähig. Er kann sowohl in Wäldern als auch in offeneren, aber strukturreichen Landschaften vorkommen, oft bevorzugt er die Nähe zu Gewässern. Entsprechend vielfältig haben wir die Standorte der Fotofallen gewählt: Sie befinden sich im Wald, am Waldrand, an strukturreichen Orten wie Hecken oder an Gewässern und Feuchtgebieten. Ziel ist es, genau zu dokumentieren, welche Artenzusammensetzung aktuell in geeignetem Goldschakal-Habitat zu finden ist. Diese Daten dienen als wichtige Grundlage, um Informationen über den Einfluss des Goldschakals auf die Arten und die Landschaft in der Schweiz zu sammeln.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Die Kameras wurden in Zusammenarbeit mit den Jagdverwaltungen der Kantone Schaffhausen, Aargau und dem Amt für Wald und Wild beider Basel installiert. Sie bleiben während rund drei Monaten im jeweiligen Gebiet im Einsatz und werden regelmässig kontrolliert.&lt;/p&gt;

&lt;p class=&amp;quot;picture_content_wrap&amp;quot;&gt;&lt;span class=&amp;quot;resource picture picture_content&amp;quot;&gt;&lt;span class=&amp;quot;resource_background&amp;quot;&gt;&lt;img data-naturalheight=&amp;quot;2480&amp;quot; data-naturalwidth=&amp;quot;3508&amp;quot; src=&amp;quot;https://www.kora.ch/addons/phpThump/phpThumb.php?src=../../data/Ressources/1754369650-News_Fokusgebiete.jpg&amp;amp;q=80&amp;amp;w=3508&amp;amp;h=2480&amp;amp;f=jpg&amp;amp;zc=1&amp;quot; style=&amp;quot;width:645px; height:456px;&amp;quot; title=&amp;quot;&amp;quot; /&gt;&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;em&gt;Die beiden Untersuchungsgebiete (orange) liegen nahe der deutschen Grenze und damit unweit von dokumentierten Goldschakal-Rudeln&amp;nbsp;in Deutschland.&amp;nbsp;&lt;/em&gt;&lt;em&gt;(Quelle der Daten zur Goldschakal-Präsenz: Kaczensky, Petra; Ranc, Nathan; Hatlauf, Jennifer et al. (2024). Large carnivore distribution maps for Europe 2017 – 2022/23. Dryad.)&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Seit dem ersten Nachweis in der Schweiz im Jahr 2011 kommt es immer wieder zu Nachweisen einzelner wandernder Goldschakale. In Deutschland, nahe den gewählten Untersuchungsgebieten, existieren seit 2021 bzw. 2024 zwei Familiengruppen, die sich bereits mehrfach fortgepflanzt haben. In der Schweiz konnte bislang keine Reproduktion nachgewiesen werden.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Die Fotofallen-Untersuchung ist Teil eines neu geschaffenen, stiftungsfinanzierten &lt;a href=&amp;quot;https://www.kora.ch/de/projekte/goldschakal/goldschakalprojekt-2025%E2%80%932026&amp;quot;&gt;Projekts&lt;/a&gt; von KORA.&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Tue, 05 Aug 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/neues-wolfsrudel-im-kanton-graubuenden-bestaetigt-849</link>
			<title>Neues Wolfsrudel im Kanton Graubünden bestätigt</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Mitteilung Kanton Graubünden, 05.08.2025:&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Mit einer Fotofallen-Aufnahme vom 28. Juli 2025 konnte die Neubildung eines Wolfsrudels auf dem Gemeindegebiet von Arosa bestätigt werden. Das als Seta-Rudel bezeichnete neue Rudel besteht nach aktuellen Kenntnissen aus zwei adulten Elterntieren sowie insgesamt fünf Jungtieren. Bislang hält sich das Rudel auf der orographisch rechten Seite der Plessur auf. Das Lenzerhornrudel, welches sich auf der linken Talseite bewegte, besteht mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht mehr.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/diem/ajf/ueberuns/aktuelles/Seiten/20250805-1.aspx&amp;quot;&gt;Zur Mitteilung&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Tue, 05 Aug 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/weitere-wolfswelpen-im-waegital-nachgewiesen-839</link>
			<title>Weitere Wolfswelpen im Wägital nachgewiesen</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Staatskanzlei, Kanton Schwyz, 25.07.2025:&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Im Wägital, in der Nähe des Chöpfenbergs (Chöpfler), wurden zusätzliche Wolfswelpen festgestellt.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Am 22. Juli 2025 informierte der Kanton Schwyz, dass zwei Wolfswelpen nachgewiesen wurden und somit erstmals ein Wolfsrudel im Kanton Schwyz besteht. Am Donnerstag, 24. Juli 2025, gingen weitere wichtige Hinweise aus der Bevölkerung beim Amt für Wald und Natur ein: Eine Fotofalle hatte fünf Wolfswelpen aufgenommen. Diese Beobachtung konnte als wahrheitsgetreu bestätigt werden.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Weitere Beobachtungen im Gang&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Durch fortlaufende Überwachung im Gebiet sollen genauere Erkenntnisse zur Anzahl der Jungwölfe, zum Streifgebiet und zum Verhalten des Rudels gewonnen werden. Da sich das Streifgebiet über Kantonsgrenzen hinaus erstreckt, erfolgt das Monitoring in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton Glarus. Die beiden Kantone stehen in regelmässigem Austausch, um die Rudelgrösse, dessen Aktionsraum und das Verhalten möglichst präzise zu dokumentieren.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Ein Gesuch zur Bestandesregulierung wird in Koordination mit dem Kanton Glarus erarbeitet und zum geeigneten Zeitpunkt innerhalb des Wolfskompartiments III (Zentralschweiz) beim Bundesamt für Umwelt eingereicht, um eine proaktive Regulierung zu ermöglichen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Hinweise aus der Bevölkerung sollen direkt an die zuständigen Wildhüter oder die Polizei gemeldet werden.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://www.sz.ch/kanton/medien-und-datenschutz/medienmitteilungen.html/8756-8757-8803-10391-10392/news/23532&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Zur Mitteilung&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Fri, 25 Jul 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/erstes-wolfsrudel-im-kanton-schwyz-bestaetigt-838</link>
			<title>Erstes Wolfsrudel im Kanton Schwyz bestätigt</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Staatskanzlei&amp;nbsp;Kanton Schwyz, 23.07.2025&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Am 11. Juni 2025 informierte der Kanton Schwyz, dass Hinweise auf eine Rudelbildung in der Region Ausserschwyz bestehen und deshalb eine vorab erlassene Abschussverfügung für einen Einzelwolf sistiert wurde.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Inzwischen konnte der Verdacht auf eine Rudelbildung bestätigt werden. Auf Bildern einer Fotofalle vom 17.&amp;nbsp;Juli 2025 konnten mindestens zwei Wolfswelpen bestätigt werden.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Weitere Beobachtungen werden getätigt&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Durch weitere Beobachtungen im Gebiet sollen genauere Informationen zur Anzahl der Jungwölfe sowie zum Streifgebiet und Verhalten des Rudels gewonnen werden. Da sich das Streifgebiet über Kantonsgrenzen hinweg erstreckt, erfolgt das Monitoring in enger Abstimmung mit dem Kanton Glarus. Die beiden Kantone stehen im regelmässigen Austausch, um die Grösse des Rudels, dessen Streifgebiet und Verhalten möglichst präzise zu dokumentieren. Ein Gesuch zur Bestandesregulierung in Zusammenarbeit mit dem Kanton Glarus wird zum geeigneten Zeitpunkt innerhalb des Wolfskompartiments III (Zentralschweiz) erarbeitet, damit eine proaktive Wolfsregulierung beim Bundesamt für Umwelt beantragt werden kann.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a _blank=&amp;quot;&amp;quot; href=&amp;quot;https://www.sz.ch/kanton/medien-und-datenschutz/medienmitteilungen.html/8756-8757-8803-10391-10392/news/23470&amp;quot;&gt;Zur Mitteilung&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Wed, 23 Jul 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/kanton-tessin-wolf-in-artore-abschuss-angeordnet-837</link>
			<title>Kanton Tessin: Wolf in Artore: Abschuss angeordnet</title>
			<description>&lt;p&gt;Dieser Artikel existiert nur in italienischer Sprache. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://www.kora.ch/it/notizie/cantone-ticino-lupo-a-artore-ordine-di-abbattimento-837&amp;quot;&gt;Artikel auf Italienisch&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Fri, 18 Jul 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/kanton-tessin-wolfssituation-im-tessin--aktuelle-daten-836</link>
			<title>Kanton Tessin: Wolfssituation im Tessin - aktuelle Daten</title>
			<description>&lt;p&gt;Dieser Artikel existiert nur in italienischer Sprache. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://www.kora.ch/it/notizie/cantone-ticino-situazione-lupo-in-ticino-dati-aggiornati-836&amp;quot;&gt;Artikel auf Italienisch&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Thu, 17 Jul 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/carnivore-damage-prevention-news-835</link>
			<title>Carnivore Damage Prevention News</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://cdpnews.net/3d-flip-book/issue-30/&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Zur CDP-News&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Tue, 15 Jul 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/bericht-ueber-grosse-beutegreifer-der-autonomen-provinz-trient-2024-834</link>
			<title>Bericht über Grosse Beutegreifer der Autonomen Provinz Trient 2024</title>
			<description>&lt;p&gt;Der Bericht über Grosse Beutegreifer der Autonomen Provinz Trient ist in Italienisch, Deutsch und Englisch verfügbar.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://grandicarnivori.provincia.tn.it/Rapporto-Orso-e-grandi-carnivori&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Zum Bericht&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Fri, 27 Jun 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/moegliche-rudelbildung-kanton-schwyz-muss-den-abschuss-eines-wolfs-sistieren-828</link>
			<title>Mögliche Rudelbildung: Kanton Schwyz muss den Abschuss eines Wolfs sistieren</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Medienmitteilung, Staatskanzlei Kanton Schwyz, 11. Juni 2025:&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Am 9. Mai 2025 hat der Regierungsrat den Abschuss eines männlichen Einzelwolfs in der Region Ausserschwyz verfügt. Fotos von Fotofallen weisen jetzt auf eine Rudelbildung hin. Aufgrund dieser neuen rechtlichen und fachlichen Ausgangslage hat das Bundesamt für Umwelt den Kanton aufgefordert, die aktuelle Abschussverfügung zu sistieren, bis Klarheit herrscht.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Wegen dem problematischen Verhalten eines einzelnen männlichen Wolfes verfügte der Regierungsrat des Kantons Schwyz am 9. Mai 2025 den Abschuss dieses Wolfes in einem definierten Abschussperimeter auf dem Gebiet der Gemeinden Schübelbach und Vorderthal. Seitdem wurden jedoch keine Wölfe mehr innerhalb des Abschussperimeters gesichtet. Ein Abschuss ist deshalb bislang nicht erfolgt. Aufgrund von aktuellen Fotos einer Fotofalle im Rahmen des erweiterten Monitorings besteht die Möglichkeit, dass eine Wölfin in der Nähe des Abschussperimeters Junge geworfen hat und deshalb eine Rudelbildung stattfinden könnte. Dies stellt bundesrechtlich eine neue Ausgangslage dar.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Eingriffe in Wolfsrudel bedürfen der Zustimmung des Bundes&lt;br /&gt;
Gemäss eidgenössischer Jagdgesetzgebung sind proaktive Eingriffe in Wolfsrudel nur nach vorheriger Zustimmung des Bundesamts für Umwelt und lediglich während der Regulationsperiode vom 1. September bis zum 31. Januar zulässig. Im Feld ist nicht erkennbar, ob ein im Gebiet gesichteter Wolf ein Mitglied des Rudels ist oder nicht. Deshalb besteht zurzeit das Risiko, dass im Falle eines Abschusses ein Mitglied des potenziellen Rudels erlegt würde, was nicht legal wäre. Das Bundesamt für Umwelt hat deshalb den Kanton aufgefordert, die aktuelle Abschussverfügung zu sistieren. Dem kommt der Regierungsrat nun nach.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Weitere Beobachtungen sollen Klarheit schaffen&lt;br /&gt;
Mit einer Intensivierung der Beobachtungen im Gebiet sollen weitere Informationen über die potenzielle Rudelbildung eingeholt werden. Sollte sich der Verdacht einer Rudelbildung erhärten, ist der Kanton nicht mehr berechtigt, selbständig Abschussverfügungen zu erteilen und wird beim Bundesamt für Umwelt eine proaktive Regulierung des Wolfbestandes beantragen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a _blank=&amp;quot;&amp;quot; href=&amp;quot;https://www.sz.ch/kanton/medien-und-datenschutz/medienmitteilungen.html/8756-8757-8803-10391-10392/news/23191&amp;quot;&gt;Zur Mitteilung&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Wed, 11 Jun 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/der-kora-jahresbericht-2024-ist-da-827</link>
			<title>Der KORA-Jahresbericht 2024 ist da</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://www.kora.ch/?action=get_file&amp;amp;id=179&amp;amp;resource_link_id=888&amp;quot;&gt;Zum Bericht – für einen umfassenden Überblick&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Thu, 05 Jun 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/mona-–-die-erste-luchsin,-die-sich-im-mittelland-fortpflanzte-825</link>
			<title>MONA – die erste Luchsin, die sich im Mittelland fortpflanzte</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Eine spannende Familiengeschichte&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Im Jahr 2010 wurde die Luchsin mit der ID B288, später bekannt als MONA, erstmals im Waadtländer Jura gemeldet. Zusammen mit ihrer Mutter AISHA wurde sie an einem Waldrand fotografiert. AISHA war als verwaistes Jungtier in den Berner Voralpen aufgefunden worden. Es war vorgesehen, dass sie im Jurapark bei Vallorbe leben sollte. Sie entkam jedoch aus dem Gehege und hat sich danach mehrmals in freier Natur fortgepflanzt. Ihre Tochter MONA ist darum genetisch gemischter Herkunft und trägt sowohl Alpen- als auch Jura-Gene. Weitere Nachweise durch die Wildhut des Kantons Waadt aus den Jahren 2012 und 2015 zeigten, dass MONA im Gebiet südlich des Neuenburger Sees ihr eigenes Wohngebiet gefunden hatte.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;2012 wurde sie auf einer Fotofalle mit einem Jungtier abgelichtet – ein bedeutender Moment: Es handelte sich um die erste bekannte Fortpflanzung von MONA und zugleich um die erste dokumentierte Reproduktion eines Luchses im Schweizer Mittelland. Lange Zeit hatten die Luchse das stark besiedelte Mittelland gemieden – MONA zeigte, dass sie dort sogar erfolgreich Jungtiere aufziehen konnte.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Danach blieb sie einige Jahre unentdeckt. In den Wintern von 2020 und 2021 wurde in den Kantonen Waadt bzw. Freiburg ein Fotofallenerhebung&amp;nbsp;im Rahmen des Wildkatzenprojekts durchgeführt, wo MONA schliesslich wieder nachgewiesen werden konnte. Wir gehen davon aus, dass MONA sich im Laufe ihres Lebens mehrfach fortgepflanzt hat. 2021 wurde eine weitere Fortpflanzung dokumentiert, allerdings konnten die Jungtiere nicht eindeutig identifiziert werden. 2023 gelang ein neuerlicher Nachweis – diesmal mit einem etwa einjährigen Jungtier, später JAGO genannt.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Erforschung der Luchse im Mittelland&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Im März 2025 wurde MONA im Rahmen des Projekts «Genetik, Gesundheit und Demografie» (GGD) besendert. Eines ihrer Jungtiere, der unterdessen erwachsene JAGO, wurde Mitte Dezember 2024 im Kanton Freiburg ebenfalls im Rahmen des GGD-Projekts mit einem Sender ausgestattet. Das Ziel der Überwachung mit Telemetrie-Halsbändern ist es, die Lebensraumwahl, den Fortpflanzungserfolg und das Überleben von Luchsen im stark vom Menschen geprägten und von Verkehrswegen zerschnittenen Mittelland genauer zu untersuchen. MONAs hohes Alter zeigt uns, dass einige Luchse in diesem Lebensraum bestens zurechtkommen. Es ist aber davon auszugehen, dass nicht wenige Jungtiere, z.B. durch Verkehrsunfälle, ums Leben kommen.&lt;/p&gt;

&lt;p class=&amp;quot;picture_content_wrap&amp;quot;&gt;&lt;span class=&amp;quot;resource picture picture_content&amp;quot;&gt;&lt;span class=&amp;quot;resource_background&amp;quot;&gt;&lt;img data-naturalheight=&amp;quot;735&amp;quot; data-naturalwidth=&amp;quot;1147&amp;quot; src=&amp;quot;https://www.kora.ch/addons/phpThump/phpThumb.php?src=../../data/Ressources/1748330495-green_0.5.png&amp;amp;q=80&amp;amp;w=1147&amp;amp;h=735&amp;amp;f=png&amp;amp;zc=1&amp;quot; style=&amp;quot;width:645px; height:413px;&amp;quot; title=&amp;quot;&amp;quot; /&gt;&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;em&gt;Streifgebiete von MONA (rund 60 km&lt;/em&gt;²&lt;em&gt;) und JAGO (ca. 175 km&lt;/em&gt;²&lt;em&gt;) © KORA&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Beide Halsbandsender funktionieren einwandfrei und übermitteln regelmässig Standortdaten. Die Sender verfügen über eine Sollbruchstelle, sodass das Halsband nach einiger Zeit von selbst abfällt.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Das Luchsprojekt-GGD ist ein Projekt von KORA in Kooperation mit dem Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit der Universität Bern (FIWI). Die Besenderung von MONA und JAGO gelang in Zusammenarbeit mit den Wildhütern der Kantone Freiburg und Bern.&lt;br /&gt;
&amp;nbsp;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Tue, 27 May 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/bafu-regulierung-wolfsbestand-schnelles-wachstum-der-population-gebremst-826</link>
			<title>BAFU: Regulierung Wolfsbestand: schnelles Wachstum der Population gebremst</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Bundesamt für Umwelt, 27.05.2025:&amp;nbsp;&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Die Kantone haben bisher zweimal den Wolfsbestand der Schweiz präventiv reguliert, das erste Mal verkürzt (1.12.2023-31.01.2024), das zweite Mal während fünf Monaten (01.09.2024-31.01.2025). Das BAFU hat die Informationen der Kantone zu den beiden Regulierungsphasen zusammengestellt (siehe Kasten). Der Bericht zeigt, dass das schnelle Wachstum des Wolfsbestandes gebremst wurde. Wie sich die Anzahl Wölfe und Rudel längerfristig weiterentwickeln könnten, wird sich erst nach mehreren Regulierungsperioden zeigen. Auch wie sich die Regulierungen auf das Verhalten der Wölfe auswirken, lässt sich nach zwei Regulierungsperioden noch nicht beurteilen. Klar ist: Das Wolfsmanagement, das die Regulierung des Bestandes und den Herdenschutz umfasst, bleibt eine Daueraufgabe.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Rudelzugehörigkeit der erlegten Wölfe&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Der Abschussperimeter wird aufgrund des Streifgebiets des Rudels festgelegt, welches die Kantone vor den Regulierungen durch ihr Monitoring bestimmen. Wird bei der Entnahme ganzer Rudel im Abschussperimeter ein Wolf erlegt, der nachträglich als rudelfremd identifiziert wird, gilt dies nicht als Fehlabschuss. Denn es kommt vor, dass innerhalb des Streifgebiets auch Wölfe unterwegs sind, die nicht zum Rudel gehören, etwa umherziehende Einzelwölfe. Im Feld ist nicht erkennbar, ob ein Wolf Teil des Rudels ist oder nicht. Dies zeigt erst die spätere genetische Analyse.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Der Anteil der wirklichen Fehlabschüsse war in beiden Regulierungsperioden klein. Das zeigt, dass die Kantone mit der gebotenen Sorgfalt vorgehen. In der Periode 2023/2024 und 2024/2025 gab es keine Abschüsse ausserhalb des genehmigten Abschussperimeters. 2024/2025 wurden bei Teilregulierungen zwei Elterntiere geschossen, die nicht freigegeben waren. Zudem wurden 2024/2025 drei Luchse und 2023/2024 ein Herdenschutzhund geschossen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Anspruchsvoller Vollzug für die Kantone&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Der Bericht des BAFU zeigt auch, dass der Vollzug der Regulierung für die Kantone anspruchsvoll ist. Besondere Herausforderungen sind etwa der Abschuss in einem sozialen Kontext, d.h. innerhalb der Rudel, damit die überlebenden Tiere lernen und wieder scheuer werden. Auch die Abgrenzung diesjähriger Jungwölfe von den übrigen Wölfen des Rudels ist schwierig. Bei der Entnahme ganzer Rudel hat sich gezeigt, dass es eine grosse Herausforderung ist, alle Tiere eines Rudels zu schiessen. Anspruchsvoll ist die Situation auch bei grenzüberschreitenden Rudeln, da Entnahmen nur auf Schweizer Staatsgebiet erlaubt sind.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Herdenschutz als Stütze im Wolfsmanagement&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Gleichzeitig mit der Möglichkeit zur präventiven Regulierung des Wolfsbestandes stellte das Parlament 2022 zusätzliche Beiträge für den Herdenschutz zur Verfügung. Der Herdenschutz ist eine wichtige Voraussetzung für die Regulierung.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Die Zahl der Risse an Nutztieren hat, nach der Spitze 2022, wieder abgenommen. Die Zahlen für 2024 liegen wieder ungefähr auf dem Niveau von 2021, als der Wolfbestand bei 10 bis 15 Rudeln lag. Die erweiterten Möglichkeiten zum Eingriff in die Wolfspopulation sowie die Erhöhung der finanziellen Mittel für den Herdenschutz zeigen die erwünschte Wirkung.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Kasten: Zahlen zu den beiden Regulierungsphasen&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;2024/2025 hat das BAFU dem Abschuss von rund 125 Wölfen zugestimmt. Die Kantone haben bis Ende Januar 2025 92 Wölfe präventiv abgeschossen, also bevor Schäden entstanden waren, jedoch keinen Wolf reaktiv. Das BAFU hat der Entnahme von neun Rudeln unter Auflagen zugestimmt. Die Kantone hatten alle Anträge mit unerwünschtem Verhalten des Rudels begründet. Gemäss den Informationen der Kantone könnten sich drei Rudel aufgrund von Abschüssen aufgelöst haben. 12 Rudel wurden als unauffällig eingestuft, und die Kantone beantragten keine Regulierung. Nach der Regulierungsperiode 2024/2025 wurden 36 Rudel (25 in der Schweiz, 11 grenzüberschreitend) gezählt.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;2023/2024 hatte das BAFU dem Abschuss von insgesamt rund 100 Wölfen zugestimmt. Die Kantone erlegten bis Ende März 2024 insgesamt 55 Wölfe: 38 Wölfe präventiv und 17 Wölfe reaktiv. Das BAFU hatte zugestimmt, dass 12 ganze Rudel erlegt werden dürfen. Gemäss den Kantonen wurde ein Rudel aufgelöst. Nach der Regulierungsperiode 2023/2024 bestanden 35 Rudel (25 in der Schweiz, 10 grenzüberschreitend)&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://www.news.admin.ch/de/newnsb/rc4OzvchQbtZoyzkzeo8H&amp;quot;&gt;Zur Medienmitteilung des BAFU inkl. Bericht&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
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			<pubDate>Tue, 27 May 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/projektupdate-wolves-and-cattle-fruehling-2025-824</link>
			<title>Projektupdate «Wolves and Cattle» Frühling 2025</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Wölfin am Sender&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Seit dem 30.10.2024 ist die &lt;a href=&amp;quot;https://www.kora.ch/de/aktuell/projektupdate-winter-2024-wolves-and-cattle-776&amp;quot;&gt;Wölfin F259 am Sender&lt;/a&gt;. Ihre Bewegungsdaten der Monate März und April zeigen, dass sie in dieser Zeit in einem Gebiet unterwegs war, das rund 300 km2 umfasst. In den Wintermonaten haben sich immer wieder Projektmitarbeitende auf Ihre Spuren begeben und konnten so Einsichten über ihre Ernährung und ihre Bewegungsgewohnheiten gewinnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Fangversuche&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Im März 2025 wurden im Gebiet vom Risoud-, Mont Tendre und dem Marchairuz-Rudel im Waadtländer Jura während vier Wochen wiederum gezielte Fangversuche zur Besenderung von Wölfen unternommen. Trotz intensiver Bemühungen gelang es in diesem Zeitraum nicht, einen Wolf zu fangen. Derzeit werden die Erkenntnisse der vergangenen Fangsaison und Möglichkeiten für künftige Optimierungen analysiert.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Besenderung Luchs&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Erstmals wurden während dieser Fangperiode auch gezielt Luchse gefangen, um sie zu besendern. Hintergrund dieses Vorgehens ist das Interesse daran, besser zu verstehen, wie Luchse und Wölfe denselben Lebensraum nutzen und ob es Hinweise auf Interaktionen zwischen den beiden Arten gibt. Ergänzend zur besenderten Wölfin konnte Ende März 2025 ein männlicher Luchs – mindestens neun Jahre alt – erfolgreich mit einem Sender ausgestattet werden.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Beide Tiere bewegen sich in überlappenden Streifgebieten entlang der Landesgrenze. Es wird spannend sein zu beobachten, wie sie diesen Raum parallel nutzen – und ob sich daraus neue Erkenntnisse zur Interaktion der beiden Grossraubtiere ableiten lassen.&lt;/p&gt;

&lt;p class=&amp;quot;picture_content_wrap&amp;quot;&gt;&lt;span class=&amp;quot;resource picture picture_content&amp;quot;&gt;&lt;span class=&amp;quot;resource_background&amp;quot;&gt;&lt;img data-naturalheight=&amp;quot;1841&amp;quot; data-naturalwidth=&amp;quot;3274&amp;quot; src=&amp;quot;https://www.kora.ch/addons/phpThump/phpThumb.php?src=../../data/Ressources/1747656475-MCP_Freyja_Risu_v2.jpg&amp;amp;q=80&amp;amp;w=3274&amp;amp;h=1841&amp;amp;f=jpg&amp;amp;zc=1&amp;quot; style=&amp;quot;width:645px; height:363px;&amp;quot; title=&amp;quot;&amp;quot; /&gt;&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;
&lt;em&gt;Zur fundierten Beurteilung des Streifgebiets der Wölfin bedarf es einer längeren Datenreihe, als bisher zur Verfügung steht. © KORA&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Ausblick&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Eine Zusammenarbeit mit der französischen Organisation «&lt;a href=&amp;quot;https://www.arb-bfc.fr/&amp;quot;&gt;Agence Régionale de la Biodiversité Bourgogne Franche-Comté&lt;/a&gt;» (ARB BFC), die den Auftrag hat, Tierhaltende zu unterstützen, die mit Wolfsangriffen konfrontiert sind, ist im Gange. Auf ausgewählten Sömmerungsweiden werden erneut Rinder mit GPS-Halsbändern inkl. Beschleunigungsmessern ausgestattet werden. Die Halsbänder zeichnen die Bewegungen der Rinder und ihre Aktivität auf, wodurch ihr Verhalten untersucht werden kann. Zusätzlich werden in den Weiden und an den Halsbändern einiger Rinder sogenannte Proximity-Sensoren installiert. Sobald sich die mit einem GPS-Halsband ausgestattete Wölfin einem Näherungssender nähert, zeichnet ihr Halsband mehrere GPS-Positionen auf. So können wir feststellen, wie oft sie diese Weiden besucht und sich den dort befindlichen Rindern nähert. Ziel ist es, besser zu verstehen, wie Wölfe die Weiden vor, während und nach der Sömmerungszeit nutzen, und die räumlichen und verhaltensbezogenen Reaktionen der Rinder vor und nach einem Wolfsvorfall&amp;nbsp;zu untersuchen. Zudem wird Anfang Sommer eine Projektdelegation an der internationalen Konferenz «&lt;a href=&amp;quot;https://www.wolvesacrossborders.com/&amp;quot;&gt;Wolves Across Borders&lt;/a&gt;» in den Niederlanden teilnehmen und dort Fachvorträge halten.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Darüber hinaus stehen drei Masterarbeiten kurz vor dem Abschluss. Die eine untersucht das Verhalten von Rindern in Reaktion auf die Anwesenheit von Wölfen, die nächste analysiert die Lebensraumwahl von Rindern unter dem Einfluss von Wolfspräsenz und die letzte (in Zusammenarbeit mit dem Projekt «&lt;a href=&amp;quot;?id=196&amp;quot;&gt;integriertes Management und Monitoring IMM&lt;/a&gt;») untersucht der Einfluss des Wolfes auf die zeitliche Aktivität und die Dynamik von Wildhuftierpopulationen.&lt;/p&gt;
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			<pubDate>Mon, 19 May 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/kantone-waadt-neuenburg-abschussbewilligung-fuer-einen-schadenstiftenden-einzelwolf-823</link>
			<title>Kantone Waadt &amp; Neuenburg: Abschussbewilligung für einen schadenstiftenden Einzelwolf</title>
			<description>&lt;p&gt;Dieser Artikel existiert nur&amp;nbsp;in französischer Sprache. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://www.kora.ch/fr/actualites/les-cantons-de-vaud-et-neuchatel-se-coordonnent-pour-tirer-un-loup-isole-responsable-de-nombreuses-predations-823&amp;quot;&gt;Artikel auf Französisch&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Fri, 16 May 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/kanton-schwyz-sofortige-abschussverfuegung-fuer-einen-wolf-in-der-ausserschwyz-822</link>
			<title>Kanton Schwyz: Sofortige Abschussverfügung für einen Wolf in der Ausserschwyz</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Mitteilung Staatskanzlei&amp;nbsp;Kanton Schwyz / Umweltdepartement, 09.05.2025:&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Seit Anfang März wurde in der Region Ausserschwyz, insbesondere auf dem Gemeindegebiet von Schübelbach und Vorderthal, wiederholt ein einzelner Wolf beobachtet. Die Sichtungen erfolgten in Siedlungsnähe und im Umfeld landwirtschaftlicher Betriebe. Am 6. Mai 2025 wurde im Bereich des Kraftwerks in Siebnen eine Hirschkuh in unmittelbarer Nähe zur Siedlung gerissen. Ein Wildhüter konnte sich dem Wolf nähern und führte eine Vergrämungsaktion mittels Gummischrot durch.&lt;br /&gt;
Am 8. Mai 2025 kam es in Rempen zu einem Vorfall, bei dem sich ein Wolf einem Landwirt näherte, ohne Scheu zu zeigen. Damit sind die Voraussetzungen für eine Abschussverfügung gemäss eidgenössischer Jagdgesetzgebung erfüllt.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Gemäss dem «Konzept Wolf Schweiz» des Bundesamts für Umwelt (BAFU) liegt ein problematisches Verhalten vor, wenn ein Wolf wiederholt in der Nähe von Siedlungen erscheint und dabei eine ungenügende Scheu gegenüber Menschen zeigt.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Um einer weiteren Gefährdung von Menschen entgegenzuwirken, hat der Regierungsrat den Abschuss eines Wolfs in einem klar definierten Perimeter verfügt. Die räumliche Eingrenzung basiert auf den dokumentierten Sichtungen, den Rissereignissen sowie dem Vorfall mit auffälligem Verhalten. Sie folgt dem natürlichen Bewegungsmuster des Wolfs entlang des Übergangs zwischen Wald und Siedlung.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Mit dem Vollzug der Verfügung wird die Wildhut beauftragt. Die Abschussanordnung ist auf 60 Tage befristet.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://www.sz.ch/kanton/medien-und-datenschutz/medienmitteilungen.html/8756-8757-8803-10391-10392/news/23016&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Zur Mitteilung&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Fri, 09 May 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
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		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/wiederauswilderung-von-einem-luchs-im-kanton-waadt--821</link>
			<title>Wiederauswilderung von einem Luchs im Kanton Waadt </title>
			<description>&lt;p&gt;Der junge männliche Luchs wurde im letzten Herbst im nördlichen Waadtländer Jura als Waise von der Wildhut des Kantons Waadt aufgefunden. Das Jungtier wurde in den Tierpark La Garenne gebracht. Anfang Mai wurden er veterinärmedizinisch untersucht und in der Region seines Fundorts wieder ausgewildert.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Der Luchs trägt ein Halsband mit einem GPS-Sender. KORA unterstützt den Kanton Waadt damit bei der Erfolgskontrolle der Wiederauswilderung, dem sogenannten Post-Release-Monitoring.&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Thu, 01 May 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/wechsel-in-der-geschaeftsleitung--820</link>
			<title>Wechsel in der Geschäftsleitung </title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://www.kora.ch/de/kora/team/nina-gerber-417&amp;quot;&gt;Dr. Nina Gerber&lt;/a&gt; war seit Juli 2022 als stellvertretende Geschäftsleiterin und Projektleiterin tätig. Im Sommer 2024 wurde sie nach einem öffentlichen Bewerbungsverfahren vom Stiftungsrat als Nachfolgerin von Christian Stauffer ernannt. &lt;a href=&amp;quot;https://www.kora.ch/de/kora/team/manuela-von-arx-120&amp;quot;&gt;Manuela von Arx&lt;/a&gt;, die seit 2002 bei KORA tätig ist und als Projektleiterin umfangreiche Erfahrung gesammelt hat, übernimmt die Funktion der stellvertretenden Geschäftsleiterin.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Wir danken Christian Stauffer herzlich für sein grosses Engagement für KORA und deren Anliegen. Er hat seit 2020 die Stiftung wegweisend und entscheidend geprägt mit seinem Know-How und seinem feinen Gespür für die Menschen und deren Anliegen. Wir wünschen ihm für seinen neuen Lebensabschnitt alles Gute.&lt;/p&gt;
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			<pubDate>Thu, 01 May 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/kanton-graubuenden-quartalsbericht-grossraubtiere-ist-da--819</link>
			<title>Kanton Graubünden: Quartalsbericht Grossraubtiere ist da </title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Amt für Jagd und Fischerei, Kanton Graubünden, 30.04.2025:&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Quartalsbericht Grossraubtiere Januar bis März&amp;nbsp;2025&amp;nbsp;ist ab sofort online. Der Bericht kann auf der Website des Amts für Jagd und Fischerei eingesehen werden.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://www.gr.ch/DE/Medien/Mitteilungen/MMStaka/2025/Seiten/2025043002.aspx&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Zur Mitteilung&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Wed, 30 Apr 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/kanton-neuenburg-empfehlung-fuer-eine-gute-umsetzung-der-herdenschutzmassnahmen-gegen-den-wolf-818</link>
			<title>Kanton Neuenburg: Empfehlung für eine gute Umsetzung der Herdenschutzmassnahmen gegen den Wolf</title>
			<description>&lt;p&gt;Dieser Artikel existiert nur&amp;nbsp;in französischer Sprache. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://www.kora.ch/fr/actualites/canton-de-neuchatel-recommandation-de-bonne-mise-en-oeuvre-des-mesures-de-protection-contre-le-loup-818&amp;quot;&gt;Artikel auf Französisch&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Wed, 30 Apr 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/neue-erkenntnisse-zum-ueberleben-von-luchsen--817</link>
			<title>Neue Erkenntnisse zum Überleben von Luchsen </title>
			<description>&lt;p&gt;Die Überlebensraten des Eurasischen Luchses in der Schweiz wurden über einen Zeitraum von 25 Jahren (1997–2022) untersucht. Ziel war es, geschlechtsspezifische und altersabhängige Unterschiede sowie räumlich-zeitliche Muster zu erkennen. Dazu nutzten wir ein statistisches Modell, das Daten aus Fotofallen, Zufallsbeobachtungen, Telemetrie und Totfunden kombiniert.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Die Ergebnisse zeigen, dass erwachsene Luchse im Schnitt deutlich besser als Jungtiere überleben, deren Überlebensraten jährlich stark variierten aber in allen Regionen im Schnitt unter 40 % lagen. Weibchen hatten in den meisten Regionen höhere Überlebensraten als Männchen. Es gab zudem regionale Unterschiede zwischen den Populationen – mit beispielsweise den besten Überlebensraten im südlichen Jura. Regionale Unterschiede könnten durch genetische, gesundheitliche oder menschliche Einflüsse auf die Sterblichkeit bedingt sein – das sollte ein Schwerpunkt zukünftiger Studien sein. Die Studie unterstreicht die Bedeutung eines langfristigen Monitorings.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Diese Studie entstand im Rahmen unseres Projekts ‹Gesundheit, Genetik und Demographie› (GGD), das wir in Kooperation mit dem Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit der Universität Bern durchführen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a _blank=&amp;quot;&amp;quot; href=&amp;quot;https://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1002/ece3.71095&amp;quot;&gt;Zur Studie (auf Englisch)&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Mon, 28 Apr 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/kanton-bern-schattenhalb-zeugenaufruf-tote-woelfin-aufgefunden-–-zeugen-werden-gesucht-816</link>
			<title>Kanton Bern: Schattenhalb/Zeugenaufruf: Tote Wölfin aufgefunden – Zeugen werden gesucht</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Regionale Staatsanwaltschaft Oberland, Kanton Bern, 17.04.2025:&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;In der Nacht vom 13. auf den 14. April 2025 wurde in der Gemeinde Schattenhalb bei Meiringen ein Eselfohlen von einem Wolf gerissen, ein weiteres wird seither vermisst.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Im Rahmen der Nachsuche nach dem Vorfall wurde am Dienstag, 15. April 2025 gegen 10.20 Uhr in derselben Gemeinde eine tote Wölfin aufgefunden. Das Tier war trächtig. Ob es sich bei dem Tier um die Wölfin handelt, die für den Riss verantwortlich ist, wird derzeit abgeklärt.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Der Wolfskadaver wurde zur weiteren Untersuchung an das Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit der Universität Bern überbracht, wo eine Obduktion erfolgte. Gestützt auf erste Untersuchungen ist davon auszugehen, dass die Wölfin widerrechtlich erlegt wurde.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Personen, die am Dienstagmorgen im Bereich der genannten Örtlichkeit Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer&amp;nbsp;+41 33 227 61 11&amp;nbsp;zu melden.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Im Einsatz standen die kantonale Wildhut sowie Spezialdienste der Kantonspolizei Bern. Unter der Leitung der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland wurden Ermittlungen zur Klärung des Vorfalls aufgenommen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a _blank=&amp;quot;&amp;quot; href=&amp;quot;https://www.police.be.ch/de/start.html?newsID=f8537eab-db10-4a1d-8966-158f9767494b&amp;amp;fbclid=IwY2xjawJtz45leHRuA2FlbQIxMAABHuKd26QZAdxjcyCy91eLcleJOx9eek531j_PJu55d5fF5-LF2j8nOkLTyF0P_aem_tup19x-vtOkyhD8y0elzEw&amp;quot;&gt;Zur Mitteilung&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Thu, 17 Apr 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/kanton-schwyz-vermehrte-wolfssichtungen-in-der-region--815</link>
			<title>Kanton Schwyz: Vermehrte Wolfssichtungen in der Region </title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Mitteilung Staatskanzlei&amp;nbsp;Kanton Schwyz / Umweltdepartement, 17.04.2025:&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;In der Region Ausserschwyz wurden in letzter Zeit vermehrt Wölfe in der Nähe von Siedlungen und Landwirtschaftsbetrieben gesichtet. Die Behörden informieren über das Verhalten bei Wolfssichtungen und geben Hinweise zum Schutz von Haus- und Nutztieren. Ziel ist es, ein sicheres und konfliktfreies Zusammenleben zu ermöglichen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;In den letzten Wochen wurden vermehrt Wölfe in Siedlungsnähe und in der Umgebung von landwirtschaftlichen Betrieben in der Region Ausserschwyz gesichtet. Diese Beobachtungen haben bei vielen Menschen Besorgnis ausgelöst. Der Wolf ist eine geschützte Tierart, die seit einigen Jahren wieder in unserer Region heimisch wird. Um die Bevölkerung über den richtigen Umgang mit diesen Tieren zu informieren, geben wir hier wichtige Hinweise und Empfehlungen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Verhalten bei Wolfssichtungen&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Sollten Sie einem Wolf begegnen, bleiben Sie ruhig und bewahren Sie Abstand. Wölfe sind in der Regel scheu und meiden den Kontakt mit Menschen. Es ist wichtig, nicht in Panik zu geraten. Versuchen Sie, sich langsam und ruhig aus der Situation zu entfernen und den Wolf nicht zu provozieren. Ein Wolf, der sich Ihnen nähert, tut dies nicht aus Aggression, sondern aus Neugier oder wegen seines natürlichen Verhaltens.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Keine Annäherung und Fütterung&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Das absichtliche oder unabsichtliche Füttern von Wölfen – sei es durch direkte Futtergabe oder durch das Zurücklassen von Lebensmitteln im Garten oder in der freien Natur – kann zu einer Veränderung des natürlichen Verhaltens dieser Wildtiere führen. Wölfe, die Futter mit Menschen assoziieren, verlieren zunehmend ihre Scheu. Dies erhöht das Risiko für Konflikte und kann sowohl die öffentliche Sicherheit als auch den Schutzstatus des Tieres gefährden. Um ein konfliktfreies Zusammenleben zu ermöglichen, ist es entscheidend, Wölfe als Wildtiere zu behandeln und jegliche Form von Fütterung konsequent zu vermeiden.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Schutz von Haustieren und Weidetieren&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Um das Risiko von Begegnungen zwischen Wölfen und Tieren zu minimieren, sollten Haustiere stets angeleint und Weidetiere nachts in sicheren Gehegen gehalten werden. Besondere Vorsicht gilt bei Schafen, Ziegen und anderen Nutztieren, die in offenen Gebieten gehalten werden. Nutztierhalter haben Schutzmassnahmen wie Elektrozäune zu installieren. Für Nutztierhalter bietet die zuständige Stelle Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von geeigneten Schutzmassnahmen. Eine individuelle&amp;nbsp;&lt;a href=&amp;quot;https://www.sz.ch/volkswirtschaftsdepartement/amt-fuer-landwirtschaft/beratung-und-weiterbildung/tierhaltung/herdenschutz-.html/8756-8758-8802-10373-11060-11190-11197-11198&amp;quot;&gt;Herdenschutzberatung&lt;/a&gt;&amp;nbsp;hilft, wirksame Lösungen für die jeweilige Situation zu finden.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Wie Sie uns helfen können&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Wenn Sie einen Wolf in Ihrer Nähe sehen oder beobachten, melden Sie dies bitte umgehend bei dem zuständigen Wildhüter oder der Kantonspolizei. Eine genaue Beschreibung des Tieres sowie der Zeit und des Ortes der Sichtung ist hilfreich, um die Situation einzuschätzen und das Ereignis zu dokumentieren.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Weitere Informationen zu Wölfen und deren Verhalten sowie konkrete Handlungsanweisungen finden Sie auf &lt;a href=&amp;quot;https://www.sz.ch/public/upload/assets/61098/Merkblatt_Wolf_Wissenswertes_und_Verhaltensregeln.pdf?fp=3&amp;quot;&gt;dem Merkblatt des Kantons.&amp;nbsp;&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a _blank=&amp;quot;&amp;quot; href=&amp;quot;https://www.sz.ch/kanton/medien-und-datenschutz/medienmitteilungen.html/8756-8757-8803-10391-10392/news/22788&amp;quot;&gt;Zur Mitteilung&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Thu, 17 Apr 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/wiederauswilderung-von-drei-wildkatzen--814</link>
			<title>Wiederauswilderung von drei Wildkatzen </title>
			<description>&lt;p&gt;Der bevorzugte Lebensraum von Wildkatzen ist der Wald – dieser kann jedoch auch in Siedlungsnähe liegen. Es erstaunt daher nicht, dass alle drei Tiere in der Nähe von bewohnten Gebieten aufgegriffen wurden. Bei den beiden Wildkatzen im Kanton Waadt handelt es sich um ein Geschwisterpaar (Männchen und Weibchen), bei dem Tier aus dem Kanton Basel-Landschaft um ein Weibchen. In menschlicher Obhut zeigten sie bald ein wilderes und scheueres Verhalten gegenüber Menschen, als man es von Hauskatzen erwarten würde. Eine genetische Analyse – durchgeführt von Wildtier Schweiz – bestätigte: Alle drei Tiere sind Wildkatzen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Die Jungtiere wurden in eine professionelle Schweizer Wildtierstation mit Erfahrung bei der Aufzucht von Wildkatzen gebracht, wo sie fortan unter veterinärmedizinischer Betreuung in einer artgerechten Umgebung und mit minimalem menschlichem Kontakt aufwuchsen. Nach den notwendigen tierärztlichen Untersuchungen, und dem Einsetzen eines Mikrochips wurden die Wildkatzen im Alter von rund 40 Wochen in der Nähe ihres ursprünglichen Fundorts wieder freigelassen. Die entsprechenden Bewilligungen des Bundesamts für Umwelt (BAFU) lagen vor.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Die wiederausgewilderten Wildkatzen tragen ein GPS-UHF-Sender an einem Halsband. Der ermöglicht ein «Post Release Monitoring», das von uns durchgeführt wird. Dadurch kann eine Erfolgskontrolle der Auswilderung von Wildkatzen nach einem längeren Aufenthalt in einer Aufzuchtstation im juvenilen und subadulten Alter durchgeführt werden. Dies ermöglicht es, die Sinnhaftigkeit dieser Massnahme zu beurteilen. Dass die Auswilderung von Wildkatzen nach längerer Aufenthaltszeit in Wildtierstationen gelingen kann, konnten bereits frühere Erhebungen zeigen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Die Wiederauswilderung und Sendermarkierung wurde zwischen dem Amt für Wald und Wild beider Basel, der «Direction générale de l’environnement (DGE)» aus dem Kanton Waadt, dem BAFU, Wildtier Schweiz, dem Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit der Universität Bern (FIWI), der Aufzuchtstation und der Stiftung KORA abgesprochen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Hinweis&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Falls Sie im Wald oder Waldesnähe eine sehr junge Katze allein oder in Not finden, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der kantonalen Wildhut.&lt;/p&gt;
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			<pubDate>Mon, 14 Apr 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/erster-nachweis-eines-goldschakals-im-kanton-luzern-813</link>
			<title>Erster Nachweis eines Goldschakals im Kanton Luzern</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Medienmitteilung Staatskanzlei, Kanton Luzern, 14.04.2025:&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit knapp 15 Jahren wandern immer öfter Tiere dieser Art auf natürliche Weise in die Schweiz ein. Nun wurde er erstmals auch im Kanton Luzern nachgewiesen: der Goldschakal, der einem Fuchs ähnelt, Wölfe meidet und als geschützte Art gilt. Zwischen Neuenkirch und Hellbühl ist er Ende März in eine Fotofalle getappt.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Eine geschützte Tierart&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Das ursprüngliche Verbreitungsgebiet des Goldschakals liegt in Südosteuropa. Seit den 1950er-Jahren breitet sich die Tierart in Richtung Mittel- und Nordeuropa aus. Abwandernde Jungtiere können in kurzen Zeiträumen Distanzen von über 200 Kilometer zurücklegen, was die natürliche Ausbreitung des Goldschakals zusätzlich unterstützt. Seit ein paar Jahren haben sich die Nachweise in der Schweiz gehäuft. Bis anhin konnten aber nur durchziehende Einzeltiere nachgewiesen werden. Irgendwann dürfte sich der Goldschakal aber zumindest in den tieferen Lagen der Schweiz auch niederlassen und fortpflanzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gründe für die Ausbreitung in den letzten Jahrzehnten liegen in der grossflächigen Dezimierung des Wolfes im frühen 20. Jahrhundert, in der Klimaerwärmung und in der Öffnung der Landschaft durch das menschliche Zurückdrängen der Wälder. Somit ist der Goldschakal keine durch den Menschen in unser Gebiet eingeführte Tierart wie der Waschbär oder der Marderhund. Deshalb gilt er bundesrechtlich als geschützte Tierart und darf nicht bejagt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Der Goldschakal: kein Fuchs, kein Wolf und ein Allesfresser&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Der Goldschakal ähnelt einem Fuchs, ist aber hochbeiniger, kräftiger gebaut und hat einen kürzeren Schwanz. Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal sind die Ohrrückseiten und Vorderpfoten, die beim Fuchs schwarz und beim Goldschakal goldbraun sind. Gegenüber einem Wolf ist der Goldschakal hingegen deutlich kleiner, weniger kräftig gebaut und mit einer deutlich feineren Schnauze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bezüglich den Lebensraumansprüchen sind Goldschakale äusserst anpassungsfähig. Häufig suchen sie Lebensräume in Gewässernähe, da es dort viel Deckung und ein grosses Nahrungsangebot gibt. Generell sind Gebiete mit vielen unterschiedlichen Strukturen (Hecken, offene Flächen, Gewässern, etc.) sehr geeignet. Gemieden werden höhere Lagen mit über längere Zeit geschlossener Schneedecke sowie intensiv landwirtschaftlich genutzte Gebiete ohne Deckung. Der Goldschakal meidet zudem Gebiete, in denen Wölfe vorkommen, da Goldschakale von diesen erbeutet werden können. Das Nahrungsspektrum des Goldschakals entspricht hauptsächlich demjenigen des Fuchses und besteht überwiegend aus kleineren Tieren wie Nagern oder Amphibien, seltener auch aus Aas und pflanzlicher Nahrung. Goldschakale können aber Tiere bis zur Grösse eines Rehs erbeuten, vor allem, wenn sie als Paar oder im Rudel unterwegs sind.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a _blank=&amp;quot;&amp;quot; href=&amp;quot;https://news.lu.ch/html_mail.jsp?id=0&amp;amp;email=news.lu.ch&amp;amp;mailref=000kt2y0000ti000000000000bq32ib2&amp;quot;&gt;Zur Mitteilung&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
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			<pubDate>Mon, 14 Apr 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/der-luchs-in-der-schweiz-update-bestand-und-verbreitung--812</link>
			<title>Der Luchs in der Schweiz: Update Bestand und Verbreitung </title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Bestandesentwicklung&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;&lt;span class=&amp;quot;resource picture picture_content&amp;quot;&gt;&lt;span class=&amp;quot;resource_background&amp;quot;&gt;&lt;img data-naturalheight=&amp;quot;1200&amp;quot; data-naturalwidth=&amp;quot;1920&amp;quot; src=&amp;quot;https://www.kora.ch/addons/phpThump/phpThumb.php?src=../../data/Ressources/1721053203-lynx_count_de.png&amp;amp;q=80&amp;amp;w=1920&amp;amp;h=1200&amp;amp;f=png&amp;amp;zc=1&amp;quot; style=&amp;quot;width:645px; height:403px;&amp;quot; title=&amp;quot;&amp;quot; /&gt;&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Aktuelle Schätzungen gehen von einer Gesamtzahl von in etwa 343 selbständigen Luchsen in der Schweiz aus. Die Mehrheit dieser Luchse (261) gehört zur grösseren Alpenpopulation, während eine Minderheit (81) zur Jura-Population gehört. Die Alpenpopulation erstreckt sich entlang des Alpenbogens und inkludiert auch die Population in der Nordostschweiz (LUNO). Zur Jura-Population werden auch die Luchse im Mittelland gezählt. Ausgehend vom Jahr 2010 zeigt sich eine Zunahme des Schweizer Luchsbestands.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;In bestehenden Referenzgebieten werden im Zuge &lt;a href=&amp;quot;https://www.kora.ch/de/projekte/monitoring-grossraubtiere/deterministisches-fotofallen-monitoring&amp;quot;&gt;des deterministischen Monitorings&lt;/a&gt; jeweils der Bestand und die Dichte ermittelt und dann auf das gesamte Teilkompartiment hochgerechnet. Zusätzlich werden die opportunistisch und per Zufall erhobenen Luchs-Bilder, die beispielsweise durch die kantonale Wildhut, Jägerinnen und Jäger und Privatpersonen gemeldet werden, einbezogen, wodurch auch Gebiete mit geringer Luchspräsenz in die Berechnung einfliessen. Die Zahlen der einzelnen Teilkompartimente werden dann addiert und so der Bestand für die gesamte Schweiz berechnet.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Die Bestandesentwicklung allein genügt jedoch nicht, um den Zustand der Luchspopulation in der Schweiz umfassend zu beurteilen. Weitere Faktoren wie etwa die genetische Variabilität, die Gesundheit (in Zusammenarbeit mit dem Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit der Universität Bern (FIWI)) oder die Demografie gilt es beispielsweise ebenfalls zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Verbreitung der Luchse&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;

&lt;p class=&amp;quot;picture_content_wrap&amp;quot;&gt;&lt;span class=&amp;quot;resource picture picture_content&amp;quot;&gt;&lt;span class=&amp;quot;resource_background&amp;quot;&gt;&lt;img data-naturalheight=&amp;quot;2480&amp;quot; data-naturalwidth=&amp;quot;3508&amp;quot; src=&amp;quot;https://www.kora.ch/addons/phpThump/phpThumb.php?src=../../data/Ressources/1743672117-lynx_bioyear_23_24_v2.jpg&amp;amp;q=80&amp;amp;w=3508&amp;amp;h=2480&amp;amp;f=jpg&amp;amp;zc=1&amp;quot; style=&amp;quot;width:645px; height:456px;&amp;quot; title=&amp;quot;&amp;quot; /&gt;&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Aktuell liegen Luchsnachweise aus weiten Teilen der Alpenregion sowie aus Teilen des Juras und des Mittellands vor. Die Verbreitungsschwerpunkte befinden sich in den westlichen und zentralen Alpen sowie im nördlichen Jura. Im Erhebungszeitraum 2022/23 wurden vermehrt Nachweise im südlichen Rhonetal, im Mittelland sowie im Tessiner Maggiatal und im Onsernonetal erbracht. Im Engadin wurde in diesem Zeitraum erstmals eine Reproduktion vermutet, konnte jedoch noch nicht fotografisch bestätigt werden. Im Zeitraum 2023/24 gelang im Engadin ein sicherer Nachweis (C1) von Reproduktion; zudem wurden mehrere sichere Nachweise im Kanton Thurgau erbracht, und die Besiedlung des Mittellands setzte sich fort.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Die Verbreitungskarten und die Bestandesentwicklung beziehen sich seit 2022/2023 respektive seit 2021/2022&amp;nbsp;jeweils auf das biologische Jahr (01.05.–30.04.). Die nächste Aktualisierung erfolgt im Herbst 2025. Das Monitoring der Luchse in der Schweiz erfolgt im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) und in enger Zusammenarbeit mit den Jagdverwaltungen der Kantone.&lt;/p&gt;
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			<pubDate>Thu, 03 Apr 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/kanton-st-gallen-kranker-wolf-oberhalb-von-bad-ragaz-erloest-810</link>
			<title>Kanton St. Gallen: Kranker Wolf oberhalb von Bad Ragaz erlöst</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Kanton St. Gallen, 27.03.2025:&amp;nbsp;&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Aufgrund einer Meldung einer Privatperson rückte die Wildhut am vergangenen Dienstagabend wegen eines Wolfes aus, der stark abgemagert war und kein Fluchtverhalten mehr zeigte. Der aufgebotene Wildhüter konnte vor Ort einen kranken Wolf feststellen, der stark abgemagert war und apathisch wirkte. Aufgrund der Hinweise auf eine schwerwiegende Krankheit wurde der Wolf erlegt. Standardmässig wird der Wolf am Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit der Universität Bern untersucht.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a _blank=&amp;quot;&amp;quot; href=&amp;quot;https://www.sg.ch/news/sgch_allgemein/2025/03/kranker-wolf-oberhalb-von-bad-ragaz-erloest.html&amp;quot;&gt;Zur Mitteilung&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Thu, 27 Mar 2025 00:00:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/kanton-wallis-eine-woelfin-mit-einem-gps-sender-ausgestattet-809</link>
			<title>Kanton Wallis: Eine Wölfin mit einem GPS-Sender ausgestattet</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Medienmmitteilung der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, Kanton Wallis, 21.03.2025:&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Der Berufswildhut der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) gelang es, einem erwachsenen Wolf, der höchstwahrscheinlich dem Réchy-Rudel angehört, ein GPS-Halsband anzulegen. Das Raubtier war mitten in der Nacht zu einem Wildtier zurückgekehrt, welches es zuvor gerissen hatte. Die Wildhüter, die zuvor das Fang-Dispositiv in der Nähe des Kadavers installiert hatten, konnten das Tier mit Unterstützung eines Tierarztes mit einem Betäubungspfeil betäuben. Es handelte sich um ein ausgewachsenes Weibchen mit einem Gewicht von 32 Kilogramm, das nach verschiedenen Probenahmen und biometrischen Messungen, die in den Fangprotokollen vorgeschrieben sind, wieder freigelassen werden konnte.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Mithilfe der zukünftigen Daten, die das GPS-Halsband liefert, wird es möglich sein, die Bewegungen dieser Wölfin zu verfolgen und so mehr Informationen über das Raumverhalten und die Gewohnheiten der Wölfe des betreffenden Rudels zu erhalten. Darüber hinaus werden die gesammelten Informationen die Überwachung des Individuums ermöglichen, um die Entwicklung unerwünschter Verhaltensweisen durch Vergrämungsabschüsse in der Nähe menschlicher Einrichtungen zu verhindern und so die Nähe zu menschlichen Aktivitäten weiter zu vermeiden.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Zur Erinnerung: Für die Markierung von geschützten Wildtieren ist eine Bewilligung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) erforderlich. Diese wurde am 8. November 2022 dem Kanton Wallis erteilt und läuft bis zum 31. Dezember 2025.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://www.vs.ch/de/web/communication/detail?groupId=529400&amp;amp;articleId=37809095&amp;amp;redirect=https%3A%2F%2Fwww.vs.ch%2Fde%2Fhome%3Fp_p_id%3Dcom_liferay_asset_publisher_web_portlet_AssetPublisherPortlet_INSTANCE_vUFi3Jlrl5Uc%26p_p_lifecycle%3D0%26p_p_state%3Dnormal%26p_p_mode%3Dview&amp;quot;&gt;Zur Mitteilung&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Fri, 21 Mar 2025 00:00:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/kanton-aargau-mutmassliche-wilderei-eines-luchses-808</link>
			<title>Kanton Aargau: Mutmassliche Wilderei eines Luchses</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Departement für Bau, Verkehr und Umwelt, Kanton Aargau, 21.03.2024:&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Die Sektion Jagd und Fischerei der Abteilung Wald im Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) hat auf Grund einer Meldung durch eine Privatperson am Montag, 17. März 2025, den Kadaver eines Luchses in Schinznach geborgen. In Übereinstimmung mit der Vollzugshilfe des Bundes für das Management des Luchses in der Schweiz (Konzept Luchs Schweiz) wurde der tote Luchs umgehend zur Untersuchung an das Institut für Tierpathologie der Universität Bern (ITPA) gebracht. Der gefundene Kadaver lag bereits länger am Fundort, weshalb Teile des Tieres durch Aasfresser genutzt wurden. Bei der Autopsie des noch vorhandenen Kadavers wurden Metallsplitter im Körper gefunden, die vermutlich von einer Kugel stammen. Demensprechend wurde das gefundene Tier vermutlich illegal getötet. Der Luchs ist eine streng geschützte Art und dessen Wilderei ist ein Vergehen, das von Amtes wegen verfolgt wird. Das BVU reicht bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen Unbekannt ein.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;2009 wurde der erste Luchs nach dessen Ausrottung im Kanton Aargau nachgewiesen. Seither haben sich die Luchse im Fricktal etabliert. In den letzten Jahren wurde wiederholt die Reproduktion von Luchsen dokumentiert.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Zeugenaufruf: &lt;/strong&gt;Personen, die Angaben zum Fall oder Hinweise zur Ermittlung der Täterschaft machen können, melden sich bei der Fachstelle für Umwelt- und Tierdelikte (Telefon 062 886 88 88 oder umweltundtier@kapo.ag.ch) oder bei jedem anderen Polizeiposten der Kantonspolizei Aargau.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://www.ag.ch/de/aktuell/medien/medienmitteilungen?mm=mutmassliche-wilderei-eines-luchses-b14db415-6d38-4d00-a0fe-308e1094995b_de&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Zur Mitteilung&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Fri, 21 Mar 2025 00:00:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/kanton-neuenburg-ein-luchs-wird-am-mont-sagne-in-la-chaux-de-fonds-abgeschossen,-zeugenaufruf-804</link>
			<title>Kanton Neuenburg: Ein Luchs wird am Mont-Sagne in La Chaux-de-Fonds abgeschossen, Zeugenaufruf</title>
			<description>&lt;p&gt;Dieser Artikel existiert nur&amp;nbsp;in französischer Sprache. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://www.kora.ch/fr/actualites/canton-de-neuchatel-un-lynx-victime-dun-tir-au-mont-sagne-a-la-chaux-de-fonds,-appel-a-temoins-804&amp;quot;&gt;Artikel auf Französisch&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Wed, 12 Mar 2025 00:00:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/kanton-schwyz-zwei-woelfe-auf-fotofalle-gemeinsam-erfasst-803</link>
			<title>Kanton Schwyz: Zwei Wölfe auf Fotofalle gemeinsam erfasst</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Umweltdepartement, Kanton Schwyz, 12.03.2025:&amp;nbsp;&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Die Sichtung vom 4. März 2025 wurde vom Fachbereich Jagd und Wildtiere bestätigt. Eine abschliessende Klärung durch DNA-Analysen steht jedoch noch aus. Ob es sich um ein Wolfspaar handelt, ist nicht bekannt.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Da der Verdacht auf eine Paarbildung und mögliche Rudelbildung besteht, wird das Fotofallenmonitoring in den betroffenen Wildhutkreisen intensiviert. Die Bevölkerung wird gebeten, Nachweise von Grossraubtieren der lokalen Wildhut oder der Polizei zu melden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Fotofallen nicht berührt oder beschädigt werden dürfen. Vandalismus an diesen Geräten erschwert das Monitoring erheblich und wird konsequent zur Anzeige gebracht.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a _blank=&amp;quot;&amp;quot; href=&amp;quot;https://www.sz.ch/kanton/medien-und-datenschutz/medienmitteilungen.html/8756-8757-8803-10391-10392/news/22585&amp;quot;&gt;Zur Mitteilung&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
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			<pubDate>Wed, 12 Mar 2025 00:00:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/kanton-graubuenden-bilanz-der-praesenz-und-regulierung-des-wolfs-im-jahr-2024-800</link>
			<title>Kanton Graubünden: Bilanz der Präsenz und Regulierung des Wolfs im Jahr 2024</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Amt für Jagd und Fischerei, Kanton Graubünden, 10.03.2025:&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Mit 11,5&amp;nbsp;Rudeln blieb die Anzahl Rudel im vergangenen Jahr gleich wie im Jahr&amp;nbsp;2023. Dabei wurden auch die teilweise grenzüberschreitenden Bewegungen der Rudel berücksichtigt (drei grenzüberschreitende Rudel werden als halbes Rudel gezählt.) Im Verlauf des Jahres stellte das Amt für Jagd und Fischerei&amp;nbsp;(AJF) zudem fest, dass zwei Wolfsrudel – Beverin und Glattwang – gegenüber dem Vorjahr nicht mehr vorhanden sind. Nur im Fall des Beverinrudels bestand dabei ein direkter Zusammenhang mit der Regulation. Gleichzeitig hatten sich drei neue Wolfsrudel gebildet: Calanda, Älpelti und Forcola. Positiv entwickelte sich die Anzahl der bestätigten Nutztierrisse im Kanton, die 2024 mit 213&amp;nbsp;Tieren zum zweiten Mal in Folge tiefer ausfiel als noch im Vorjahr (267&amp;nbsp;Tiere).&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Auffällige Wolfsrudel weitgehend entnommen&lt;br /&gt;
Im Rahmen der proaktiven Wolfsregulation 2024/2025 beantragte das AJF beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) aufgrund ihres auffälligen Rissverhaltens die vollständige Entnahme der drei Rudel Vorab, Lenzerhorn und Fuorn. Das BAFU bewilligte die Gesuche und es wurden acht, sieben und 15 Wölfe in diesen Rudeln erlegt. «Aufgrund der uns vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass die Rudel Vorab und Fuorn nicht mehr als solche existieren. Unklar ist die Situation bislang noch im Lenzerhornrudel», sagt Arno Puorger, Abteilungsleiter Grossraubtiere im Amt für Jagd und Fischerei.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;In weiteren sechs Rudeln (Stagias, Moesola, Calderas, Muchetta, Rügiul und Älpelti) wurden während der Regulationszeit 17&amp;nbsp;Wölfe sowie ein Einzelwolf (im Gebiet Rheinwald, Schamserberg, Safiental) erlegt. Aufgrund des grossen Aufwands seitens der Wildhut und dank der Unterstützung durch die Jägerschaft konnten somit gesamthaft 48&amp;nbsp;Wölfe erlegt werden. 44 der Abschüsse erfolgten dabei durch die kantonale Wildhut. Im Rahmen der Hoch- und Sonderjagd 2024 wurden die Wildhüter in den Gebieten der Rudelentnahmen von autorisierten Jägerinnen und Jägern unterstützt. Zwei Wölfe wurden während der Hochjagd, weitere zwei Wölfe während der Sonderjagd 2024 durch die Jägerschaft erlegt.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Wolfsbestand bleibt gesichert&lt;br /&gt;
Im vergangenen Jahr stellte das AJF im Kanton rund 70&amp;nbsp;Wolfswelpen in den 11,5&amp;nbsp;Wolfsrudeln fest. Der Wolfsbestand bleibt trotz einer gegenüber dem Vorjahr erhöhten Abschusszahl gesichert. Weitere Details zum Wolfsbestand und der Umsetzung der Regulation sind im «Faktenblatt Wolfspräsenz und Wolfsregulation&amp;nbsp;2024/2025» ersichtlich.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Evaluation der proaktiven Regulation noch nicht möglich&lt;br /&gt;
Ziel der proaktiven Regulation ist eine dauerhafte Koexistenz zwischen Mensch und Wolf, ohne dabei den Wolfsbestand im Alpenraum zu gefährden. Um die Regulationsmassnahmen evaluieren zu können, müssen sowohl die Herdenschutz- als auch die Regulationsmassnahmen über mehrere Jahre umgesetzt und entsprechende Erfahrungen und Daten gesammelt werden. Dem Herdenschutz kommt auch mit der proaktiven Wolfsregulation weiterhin eine zentrale Bedeutung in der Prävention der Nutztierschäden zu.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://www.gr.ch/DE/Medien/Mitteilungen/MMStaka/2025/Seiten/2025031001.aspx&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Zur Mitteilung&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Mon, 10 Mar 2025 00:00:00 +0100</pubDate>
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		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/herdenschutzmassnahmen-im-praxistest-799</link>
			<title>Herdenschutzmassnahmen im Praxistest</title>
			<description>&lt;p&gt;Im Fokus der bisherigen Untersuchungen steht ein in der Schweiz neuartiges Zaunsystem – der Turbo Fladry. Es besteht aus einer elektrifizierten Litze, die in regelmässigen Abständen mit beweglichen, visuell auffälligen Textilstreifen versehen ist. Diese Methode der visuellen Abschreckung wurde bereits im Mittelalter bei der Wolfsjagd eingesetzt (damals noch ohne Elektrifizierung) und ist heute in Amerika sowie in einigen europäischen Ländern als Herdenschutzmassnahme für Rinder bekannt.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Erste Ergebnisse&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Die Tests mit Turbo Fladry-Zäunen im Kanton Waadt in den Sommern 2023 und 2024 haben gezeigt, dass sich diese Schutzmassnahme sowohl bei 1- bis 4-Litzen-Zäunen als auch bei Flexi-Netzen problemlos installieren lässt. Entscheidend für die Wirksamkeit sind eine konstante Stromspannung von mindestens 4&amp;apos;000 Volt, ein solider Aufbau mit ausreichend Zaunpfosten sowie eine gut gespannte Litze in einer Höhe von ca. 40 bis 55 cm. Zudem ist es – falls nötig – wichtig, die Vegetation zu mähen. Damit die Stromspannung, der Unterhalt und die regelmässige Kontrolle entlang der gesamten Zaunlänge gewährleistet bleiben, sollte eine maximale Länge von 800 m nicht überschritten werden. Turbo Fladry eignet sich zudem gut als Notfallmassnahme, um Nachtweiden und Nachtpferche zusätzlich zu schützen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Fotofallen-Videos belegen, dass Rinder die Zäune respektieren, ohne Angstreaktionen zu zeigen. Gleichzeitig zeigen die Aufnahmen, dass Wildtiere wie Füchse und Rehe die Barrieren wiederholt problemlos überwinden. In beiden Jahren wurde auf keiner der mit Turbo Fladry gesicherten Weideflächen ein Wolfsangriff registriert – obwohl an einigen dieser Standorte zuvor Risse verzeichnet worden waren oder Wolfsangriffe in der unmittelbaren Umgebung im gleichen Zeitraum stattfanden.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Die Wahl des optimalen Materials, insbesondere der Textilbänder, bleibt eine Herausforderung. Faktoren wie UV-Beständigkeit, das Risiko des Verhedderns mit bestehenden Zaunelementen – insbesondere bei Wind – sowie das Gewicht spielen eine zentrale Rolle für die Effektivität und Praktikabilität.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Um eine rasche Gewöhnung der Wölfe an diese Schutzmassnahme möglichst gering zu halten, wurde die Einsatzdauer der Turbo Fladry auf derselben Weidefläche auf 6 Wochen begrenzt. Landwirtschaftliche Betriebe bewerten das System grundsätzlich positiv. Viele wünschen sich jedoch eine längere Einsatzdauer damit sich der Aufwand lohnt sowie eine kostengünstigere Lösung, wenn die Fladry ab 2026 nicht mehr kostenlos über das Projekt zur Verfügung stehen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Weiterentwicklung und nächste Schritte&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Das Projektteam arbeitet daran, die Turbo Fladry weiter zu optimieren. So werden im Bereich der Fladries widerstandsfähigere Flatterbänder erprobt. Zudem ist ein Merkblatt zu den Eigenschaften und der praktischen Anwendung der Turbo Fladry in Arbeit, das im Frühjahr 2025 publiziert werden soll.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Weiter wird eine Umfrage unter den Tierhaltenden vorbereitet und im Jahr 2025 durchgeführt. Eines der Ziele ist es, die Schweizer Landwirte und Landwirtinnen bei der Umsetzung von Herdenschutzmassnahmen besser zu unterstützen. Dazu soll ermittelt werden, wo in der bisherigen Praxis die Stärken und Schwächen lagen und wie die Herdenschutzmassnahmen unter verschiedenen betrieblichen Voraussetzungen umgesetzt wurden. Zudem sollen die Ergebnisse zeigen, wo die Landwirte und Landwirtinnen aktuell stehen und was ihre Bedürfnisse sind für die Zukunft – insbesondere in technischer und finanzieller Hinsicht.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Ein verstärkter Austausch mit landwirtschaftlichen Betrieben und weiteren Fachkräften soll zudem die breite Akzeptanz und Anwendung der Massnahmen fördern. Weitere Projektschritte befinden sich noch in Abklärung.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Projektpartner&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Dieser Projektteil ist Teil des Projekts «Wolves and Cattle» und wird von einem Projektpartner, der landwirtschaftlichen Beratungszentrale AGRIDEA, konzipiert und durchgeführt.&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Wed, 05 Mar 2025 00:00:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/kanton-appenzell-innerrhoden-vermutliche-wolfssichtung-in-appenzell-798</link>
			<title>Kanton Appenzell Innerrhoden: Vermutliche Wolfssichtung in Appenzell</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Bau- und Umweltdepartement, Amt für Umwelt, 03.03.2025:&amp;nbsp;&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Am Samstag, 1. März 2025, wurden in Appenzell Aufnahmen zweier vermutlicher Wölfe gemacht. Die Tierhalterinnen und Tierhalter werden angehalten, ihre Tiere mit entsprechenden Herdenschutzmassnahmen zu schützen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Im Gebiet Schaies in Appenzell wurden am vergangenen Samstag, 1. März 2025, Fotos von vermutlich zwei Wölfen gemacht. Die Bilder machten schnell die Runde. Durch wen und wann genau die Bilder entstanden, ist bis jetzt unbekannt.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Aktuell muss im Kantonsgebiet jederzeit mit dem Auftauchen von Wölfen gerechnet werden. Sichtungen sind telefonisch unverzüglich der Wildhut unter 071 788 92 87 oder Kantonspolizei unter 071 788 95 00 zu melden. Im SMS-Warndienst für Tierhalterinnen und Tierhalter rät das Landwirtschaftsamt Appenzell I.Rh., Herdenschutzmassnahmen zu garantieren, also Nutztiere wie Schafe und Ziegen in den Stall zu stellen oder auf eine andere Art zu schützen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Das Landwirtschaftsamt steht Tierhalterinnen und Tierhalter bei Fragen zur Sicherheit ihrer Tiere telefonisch unter 071 788 95 82 beratend zur Verfügung. Wer am SMS-Informationsdienst interessiert ist, kann sich ebenfalls beim Landwirtschaftsamt unter 071 788 95 82 melden.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a _blank=&amp;quot;&amp;quot; href=&amp;quot;https://www.ai.ch/themen/natur-und-umwelt/jagd/aktuelles-zur-jagd/vermutliche-wolfssichtung-in-appenzell&amp;quot;&gt;Zur Mitteilung&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Mon, 03 Mar 2025 00:00:00 +0100</pubDate>
			<enclosure url="https://www.kora.ch/data/Ressources/1654689923-Symbolbild-Wolf-Gurt-KORA.jpg" length="248434" type="image/jpeg">
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/wolfsmonitoring-im-neuenburger-jura-liefert-neue-erkenntnisse-795</link>
			<title>Wolfsmonitoring im Neuenburger Jura liefert neue Erkenntnisse</title>
			<description>&lt;p&gt;Das Monitoring mit Fotofallen wurde an 22 Standorten durchgeführt. Die Fotofallen waren während 97 % der potenziellen Nächte in Betrieb. An sieben dieser Standorte konnten Wölfe fotografiert werden. Die Beobachtungen erfolgten zwischen La Côte-aux-Fées (Grenze zum Kanton Waadt), La Fresse (Grenze zu Frankreich), Le Prévot (Grenze zu Frankreich) und Martel-Dernier sowie am Mont d&amp;apos;Amin nahe dem Col de la Vue des Alpes.&lt;/p&gt;

&lt;p class=&amp;quot;picture_content_wrap&amp;quot;&gt;&lt;span class=&amp;quot;resource picture picture_content&amp;quot;&gt;&lt;span class=&amp;quot;resource_background&amp;quot;&gt;&lt;img data-naturalheight=&amp;quot;2480&amp;quot; data-naturalwidth=&amp;quot;3507&amp;quot; src=&amp;quot;https://www.kora.ch/addons/phpThump/phpThumb.php?src=../../data/Ressources/1740390377-CarteNE_Newsletter_Logo.jpg&amp;amp;q=80&amp;amp;w=3507&amp;amp;h=2480&amp;amp;f=jpg&amp;amp;zc=1&amp;quot; style=&amp;quot;width:645px; height:456px;&amp;quot; title=&amp;quot;&amp;quot; /&gt;&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;
&lt;em&gt;© KORA&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Insgesamt wurden 50 Ereignisse dokumentiert, bei denen ein oder mehrere Wölfe nachgewiesen wurden (Bilder von einem oder mehreren Wölfen, die innerhalb von weniger als 5 Minuten am selben Standort aufgenommen wurden). Es wurden Einzeltiere sowie Gruppen von bis zu drei Individuen erfasst. Die Beobachtung einer Dreiergruppe sowie ein Transport von Nahrung im Südwesten des Kantons, nahe dem Jougne/Suchet-Rudel, lassen vermuten, dass diese Sichtungen diesem Rudel zugeordnet werden können.&lt;/p&gt;

&lt;p class=&amp;quot;picture_content_wrap&amp;quot;&gt;&lt;span class=&amp;quot;resource picture picture_content&amp;quot;&gt;&lt;span class=&amp;quot;resource_background&amp;quot;&gt;&lt;img data-naturalheight=&amp;quot;1440&amp;quot; data-naturalwidth=&amp;quot;2048&amp;quot; src=&amp;quot;https://www.kora.ch/addons/phpThump/phpThumb.php?src=../../data/Ressources/1740390436-Photo_fig4_rapport_NE_KORA_Logo.jpg&amp;amp;q=80&amp;amp;w=2048&amp;amp;h=1440&amp;amp;f=jpg&amp;amp;zc=1&amp;quot; style=&amp;quot;width:645px; height:454px;&amp;quot; title=&amp;quot;&amp;quot; /&gt;&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;
&lt;em&gt;Nahrungstransport, © KORA&amp;nbsp;&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Einige Individuen konnten durch genetische Analysen im Neuenburger Jura identifiziert werden. Zwei der analysierten Männchen (M457 und M177) wurden im Rahmen der gesetzlich erlaubten Entnahme von Einzelwölfen erlegt. Die Identifikation der Wölfin F79 ermöglichte es, das Territorium des Jougne/Suchet-Rudels auf den Kanton Neuenburg auszuweiten. Zudem haben die Ergebnisse dieses Monitorings gezeigt, dass auch Einzelwölfe in der Lage sind, junge Rinder zu reissen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Im Kanton Neuenburg wurde die Art Wolf (Canis lupus) erstmals am 2. Mai 2013 im Val de Travers genetisch identifiziert. Angesichts der raschen Zunahme der Wolfspopulation und der dynamischen Situation im Kanton ist es essenziell, das umfangreiche Monitoring fortzuführen und lokal zu intensivieren, um die Bildung neuer Paare und Rudel rechtzeitig zu erkennen und entsprechende Managementmassnahmen sowie die Information der betroffenen Interessengruppen zu gewährleisten.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Die Stiftung KORA führte das Monitoring im Neuenburger Jura im Auftrag und in Zusammenarbeit mit dem kantonalen Amt für Wildtiere, Wälder und Natur («service de la faune, des forêts et de la nature») durch.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a _blank=&amp;quot;&amp;quot; href=&amp;quot;https://www.kora.ch/?action=get_file&amp;amp;id=158&amp;amp;resource_link_id=820&amp;quot;&gt;Zum Bericht&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Mon, 24 Feb 2025 00:00:00 +0100</pubDate>
			<enclosure url="https://www.kora.ch/data/Ressources/1740390436-Photo_fig4_rapport_NE_KORA_Logo.jpg" length="1045153" type="image/jpeg">
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/kanton-glarus-abschussverfuegung-fuer-einzelwolf-verlaengert-794</link>
			<title>Kanton Glarus: Abschussverfügung für Einzelwolf verlängert</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Departement Bau und Umwelt, 20.02.2025:&amp;nbsp;&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Die kantonale Verfügung zum Abschuss von zwei Einzelwölfen im Sernftal vom 23. Januar 2025 wurde um weitere 30 Tage bis zum 25. März 2025 verlängert. Damit wird mit der Gesamtbewilligungsdauer von 60 Tagen der gesetzliche Rahmen ausgeschöpft.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Am 4. Februar 2025 konnte die Wildhut einen der beiden Wölfe an einem gerissenen Tier am Dorfrand von Elm erlegen. Es handelte sich um ein rund 2,5 Jahre altes Männchen, das im Oktober 2024 das erste und einzige Mal in der Nähe von La Chaux-de-Fonds (NE) genetisch als M477 nachgewiesen wurde. Der zweite aufgrund seines Markierverhaltens ebenfalls als Rüde identifizierte Wolf wurde seit dem Abschuss nicht mehr tagsüber beobachtet, und ein unerwünschtes Verhalten gemäss Anhang 5 des Konzepts Wolf Schweiz wurde neu nicht mehr festgestellt. Die Verlängerung der Abschussverfügung wurde dennoch ausgestellt, um im Falle eines belegten unerwünschten Verhaltens rasch eingreifen zu können, da sich der zweite Wolf immer noch im Sernftal aufhalten dürfte (letzter sicherer Nachweis am 12. Februar um ca. 01.15 Uhr).&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Reduktion des Aufwands&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Seit dem Erlassen der Abschussverfügung am 23. Januar 2025 betrieb die Wildhut einen grossen Aufwand, um die Abschüsse durchzuführen. So waren in jeder Nacht ein bis drei Wildhüter mehrere Stunden im Raum Elm und im ganzen Sernftal unterwegs, um die Wölfe zu erlegen. Die Wildhut hat hierfür auch das Netz der Fotofallen, die sofort die gemachten Aufnahmen übermitteln, im Raum Elm stark verdichtet. Da der verbleibende Wolf seit dem Abschuss vom 4. Februar nicht mehr tagsüber festgestellt wurde oder ein unerwünschtes Verhalten zeigte, wird der Aufwand für den Abschuss reduziert. Erst beim Nachweis eines unerwünschten Verhaltens wird die Wildhut wieder aktiv und stellt dem Wolf nach.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://www.gl.ch/public-newsroom.html/31/newsroomnews/12081/title/abschussverf%FCgung-f%FCr-einzelwolf-verl%E4ngert&amp;quot;&gt;Zur Mitteilung&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Thu, 20 Feb 2025 00:00:00 +0100</pubDate>
			<enclosure url="https://www.kora.ch/data/Ressources/1654689923-Symbolbild-Wolf-Gurt-KORA.jpg" length="248434" type="image/jpeg">
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/das-neue-monitoring-center-ist-da-793</link>
			<title>Das neue Monitoring Center ist da!</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Was bleibt?&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Das Monitoring Center zeigt Nachweise von Wolf, Bär, Luchs, Wildkatze und Goldschakal wie&amp;nbsp;Fotos (aus dem deterministischen Monitoring), genetische Nachweise, Totfunde und gerissene Wild- und Nutztiere. Die Datensätze können nach Tierart, Zeitraum, Beobachtungstyp und Region gefiltert werden. Die Ergebnisse der Abfragen lassen sich auf der Karte oder in einer Tabelle darstellen. Die Daten werden mit einer Verzögerung von 3 Monaten dargestellt.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Was ist neu?&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;ul&gt;
	&lt;li&gt;Verbesserte und schnellere Ansicht (z.B. Zoom und Suchfunktion)&lt;/li&gt;
	&lt;li&gt;Verbesserte Filterfunktionen (z.B. Anzeige von mehreren Tierarten oder Individuen gleichzeitig)&lt;/li&gt;
	&lt;li&gt;Optimiertes Datenmanagement (im Hintergrund)&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;

&lt;p&gt;Der Zugang ist für alle Interessierte via «öffentliche Ansicht» offen. Das professionelle Login bleibt den Fachkräften vorbehalten.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://www.kora.ch/de/monitoring-center&amp;quot;&gt;Zum Monitoring Center&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Tue, 18 Feb 2025 00:00:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/neue-verbreitungskarte-des-luchses-in-zentraleuropa--791</link>
			<title>Neue Verbreitungskarte des Luchses in Zentraleuropa </title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Die&amp;nbsp;aktualisierte&amp;nbsp;Karte&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;span class=&amp;quot;resource picture picture_content&amp;quot;&gt;&lt;span class=&amp;quot;resource_background&amp;quot;&gt;&lt;img data-naturalheight=&amp;quot;4961&amp;quot; data-naturalwidth=&amp;quot;7016&amp;quot; src=&amp;quot;https://www.kora.ch/addons/phpThump/phpThumb.php?src=../../data/Ressources/1739282258-2021.jpg&amp;amp;q=80&amp;amp;w=7016&amp;amp;h=4961&amp;amp;f=jpg&amp;amp;zc=1&amp;quot; style=&amp;quot;width:645px; height:456px;&amp;quot; title=&amp;quot;&amp;quot; /&gt;&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://www.kora.ch/?action=get_file&amp;amp;id=113&amp;amp;resource_link_id=815&amp;quot;&gt;Zum aktuellen SCALP+ Monitoring Report 2021/2022 (auf Englisch)&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Tue, 11 Feb 2025 00:00:00 +0100</pubDate>
			<enclosure url="https://www.kora.ch/data/Ressources/1654690218-Symbolbild-Luchs-Geslin-KORA.jpg" length="337207" type="image/jpeg">
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/kanton-obwalden-praesenz-zweier-woelfe-im-oestlichen-sarneraatal-bestaetigt-790</link>
			<title>Kanton Obwalden: Präsenz zweier Wölfe im östlichen Sarneraatal bestätigt</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Amt für Wald und Landschaft, Kanton Obwalden, 10.02.2025:&amp;nbsp;&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Durch gesicherte DNA-Proben konnte nun bestätigt werden, dass es sich um ein männliches und ein weibliches Tier handelt, die aus unterschiedlichen Regionen stammen. Der männliche Wolf (M491) wurde bereits im August 2024 im Urserental (UR) nachgewiesen. Das weibliche Tier (F184) stammt aus dem Nanz-Rudel (VS) und ist ein Jungtier aus dem Wurf 2023.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Die gemeinsame Anwesenheit der beiden Wölfe im östlichen Sarneraatal deutet auf Paarbildung hin. Das Amt für Wald und Landschaft beobachtet die weitere Entwicklung aufmerksam und steht im engen Austausch mit der kantonalen Herdenschutzberatung.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://www.ow.ch/aktuellesinformationen/123037&amp;quot;&gt;Zur Mitteilung&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Mon, 10 Feb 2025 00:00:00 +0100</pubDate>
			<enclosure url="https://www.kora.ch/data/Ressources/1654689923-Symbolbild-Wolf-Gurt-KORA.jpg" length="248434" type="image/jpeg">
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/die-wildkatze-im-waadtlaender-mittelland-785</link>
			<title>Die Wildkatze im Waadtländer Mittelland</title>
			<description>&lt;p&gt;Bereits in den Jahren &lt;a href=&amp;quot;https://www.kora.ch/?action=get_file&amp;amp;id=161&amp;amp;resource_link_id=2de&amp;quot;&gt;2020&lt;/a&gt; und &lt;a href=&amp;quot;https://www.kora.ch/?action=get_file&amp;amp;id=161&amp;amp;resource_link_id=53c&amp;quot;&gt;2021/2022&lt;/a&gt; wurden ähnliche Untersuchungen in der Region durchgeführt. Die aktuellen Auswertungen sollen neue Erkenntnisse über die Ausbreitung und mögliche Hybridisierung der Wildkatze im Allgemeinen und die Entwicklung seit 2020 in der Region aufzeigen. Die Resultate aus dem Waadtländer Mittelland werden mit denen aus anderen Gebieten im Mittelland, wie beispielsweise dem Bucheggberg (Kantone Bern und Solothurn), verglichen. In einer späteren Projektphase planen wir Wildkatzen zu fangen und zu besendern und dabei mehr über die Gesundheit der Wildkatze und ihre Bewegungsverhalten zu erfahren.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Erhebung der Daten: Fotofallen und Lockstöcke&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;span class=&amp;quot;resource picture picture_content&amp;quot;&gt;&lt;span class=&amp;quot;resource_background&amp;quot;&gt;&lt;img data-naturalheight=&amp;quot;2480&amp;quot; data-naturalwidth=&amp;quot;3508&amp;quot; src=&amp;quot;https://www.kora.ch/addons/phpThump/phpThumb.php?src=../../data/Ressources/1738820901-UG_Vaud_bearb.jpg&amp;amp;q=80&amp;amp;w=3508&amp;amp;h=2480&amp;amp;f=jpg&amp;amp;zc=1&amp;quot; style=&amp;quot;width:645px; height:456px;&amp;quot; title=&amp;quot;&amp;quot; /&gt;&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;em&gt;Das aktuelle Untersuchungsgebiet. © KORA&amp;nbsp;&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Die Projektmitarbeitenden prüfen wöchentlich die vom Kanton Waadt (DGE) genehmigten Fotofallen an 41 Standorten. Wir installieren pro Standort jeweils zwei Fotofallen, in der Hoffnung, die Wildkatze von beiden Seiten aufnehmen zu können. Zusätzlich untersuchen sie die mit Baldrian besprühten Lockstöcke auf Haare, die von Wildkatzen stammen könnten. &amp;nbsp;Gegebenenfalls werden diese zur Bestimmung der Art und weiterer genetischer Analysen in ein spezialisiertes Labor des Senckenberg-Instituts geschickt.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Projektpartner und Finanzierung&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://www.kora.ch/de/projekte/wildkatze/wildkatzenprojekt-2024%E2%80%932027&amp;quot;&gt;Das Wildkatzenprojekt &lt;/a&gt;ist ein breit angelegtes wissenschaftliches Projekt der Stiftung KORA in Zusammenarbeit mit dem Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit der Universität Bern (FIWI)&amp;nbsp;und dem Senckenberg-Institut. Finanziert wird es durch private Stiftungen. Die Laufzeit ist auf den Zeitraum von 2024 bis 2027 festgelegt.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Thu, 06 Feb 2025 00:00:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/kanton-glarus-wolf-in-elm-erlegt-784</link>
			<title>Kanton Glarus: Wolf in Elm erlegt</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Departement Bau und Umwelt, Kanton Glarus, 05.02.2025&lt;/strong&gt;:&amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 23. Januar 2025 kam es tagsüber zu einer Begegnung von zwei Wölfen mit einem Kind, wobei eines der Tiere auf den Knaben zuging. Zuvor waren seit Mitte Dezember 2024 mehrere Wolfssichtungen bei Tageslicht im Siedlungsgebiet und an stark frequentierten Gebieten zu verzeichnen. Dieses Verhalten ist als problematisch einzustufen. Der Kanton verfügte daher umgehend den Abschuss der Wölfe&amp;nbsp;(s. Medienmitteilung vom 24. Januar 2024). Am späten Abend des 4. Februar 2025 konnte die Wildhut einen männlichen Wolf in der Nähe eines gerissenen Rehs erlegen. Er hatte in der Nacht zuvor dieses Reh in einer Wiese am Dorfrand von Elm gerissen. Der Wolf wurde bereits während des Tages in der Nähe von Elm beobachtet.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://www.gl.ch/public-newsroom.html/31/newsroomnews/11954/title/wolf%2Din%2Delm%2Derlegt&amp;quot;&gt;Zur Mitteilung&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Wed, 05 Feb 2025 00:00:00 +0100</pubDate>
			<enclosure url="https://www.kora.ch/data/Ressources/1654689923-Symbolbild-Wolf-Gurt-KORA.jpg" length="248434" type="image/jpeg">
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/bilanz-2024-2025-der-praesenz-und-der-regulierung-des-wolfs-im-kanton-wallis-783</link>
			<title>Bilanz 2024/2025 der Präsenz und der Regulierung des Wolfs im Kanton Wallis</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Medienmmitteilung der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, Kanton Wallis, 04.02.2025:&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) zieht Bilanz über die Präsenz und die Regulierung des Wolfs im Wallis. Im Jahr 2024 wurden 61 Wölfe im Kanton formell identifiziert, darunter 36 neue Individuen. Von der DJFW wurden 11 Rudel, davon 9 mit Reproduktion bestätigt. Insgesamt wurden auf dem gesamten Kantonsgebiet bei 112 Angriffen 341 Nutztiere getötet. Der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, ordnete zwei Einzelabschüsse an, die zur Entnahme eines Individuums durch die Berufswildhüter führten. Im Rahmen der proaktiven Regulierung wurden vom 1. September 2024 bis zum 31. Januar 2025 weitere 34 Wölfe entnommen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Im Jahr 2024 wurden 61 Wölfe (28 Weibchen, 31 Männchen und 2 unbestimmtes Individuum; 71 im Jahr 2023) durch DNA-Analysen formell identifiziert, darunter 36 neue Individuen. Von der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) wurden 11 Rudel (2 grenzüberschreitend), davon 9 mit Reproduktion bestätigt. Im Jahr 2024 wurden 341 Nutztiere vom Wolf getötet, davon 265 im Oberwallis (bei 79 Angriffen) und 76 im Unterwallis (bei 33 Angriffen). Im Rahmen der reaktiven Wolfsregulierung wurden zwei Einzelabschussbewilligungen in der Region Goms-Aletsch durch den Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) Frédéric Favre erteilt, nachdem die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt waren.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Die Entschädigung von Nutztierrissen infolge eines Grossraubtierangriffs beläuft sich fürs Jahr 2024 auf rund 227’000 Franken (210&amp;apos;000 Franken im Jahr 2023). Im Jahr 2024 wurden mehr als 16’400 Arbeitsstunden für das Wolfsmanagement und die Wolfsregulierung aufgewendet (14&amp;apos;500 Stunden im Jahr 2023). &amp;nbsp;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Proaktive Regulierung&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Der Kanton regulierte auch proaktiv die Bestände von Wolfsrudeln gemäss der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSV) von 2023. Ziel war es, Konflikte in Problemgebieten zu minimieren, in denen Wölfe Schutzmassnahmen für Nutztierherden umgehen, eine Gefahr für den Menschen darstellen und/oder regionale Bestände von wildlebenden Huftieren gefährden.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;So beantragte die DJFW beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) die Bewilligung für die vollständige Entnahme von fünf Rudeln. Das BAFU hat die Bewilligung für diese fünf Rudel erteilt, d.h. für die Rudel Nanz, Augstbord, Hérens-Mandelon, Les Toules und Nendaz-Isérables. Alle Individuen, die sich innerhalb den fünf vom BAFU bewilligten Abschussperimetern befanden, durften während der proaktiven Regulierungs-periode erlegt werden. So wurden vom 1. September 2024 bis zum 31. Januar 2025 34 Wölfe in diesen fünf bewilligten Gebieten entnommen (9 im Streifgebiet des Nanz-Rudels; 8 im Streifgebiet des Augstbord-Rudels; 3 im Streifgebiet des Hérens-Mandelon-Rudels; 6 im Streifgebiet des Les Toules-Rudels; 8 im Streifgebiet des Nendaz-Isérables-Rudels).&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Insgesamt wurden 27&amp;nbsp;Abschüsse von Berufswildhütern durchgeführt. Diese wurden begleitet von einer Unterstützungsgruppe Jagd (UGJ), bestehend aus spezialisierten Jägern unter der Verantwortung der DJFW. Die befugten Jäger ihrerseits führten 7 Abschüsse im Rahmen der ordentlichen Jagd durch. Diese Jäger sowie die Mitglieder der UGJ waren im August 2024 speziell dafür ausgebildet worden.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Gemäss der neuen JSV, die am 1. Februar 2025 in Kraft trat, wird der Kanton Wallis die reaktive (Juni bis August) und proaktive (September bis Januar) Regulierung fortsetzen, um eine dauerhafte Koexistenz von Mensch und Wolf zu ermöglichen und Konflikte zwischen der Berglandwirtschaft, dem Wild und den Grossraubtieren zu reduzieren.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://www.vs.ch/de/web/communication/detail?groupId=529400&amp;amp;articleId=36868351&amp;amp;redirect=https%3A%2F%2Fwww.vs.ch%2Fhome%3Fp_p_id%3Dcom_liferay_asset_publisher_web_portlet_AssetPublisherPortlet_INSTANCE_vUFi3Jlrl5Uc%26p_p_lifecycle%3D0%26p_p_state%3Dnormal%26p_p_mode%3Dview&amp;quot;&gt;Zur Mitteilung&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
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			<pubDate>Tue, 04 Feb 2025 00:00:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/kanton-graubuenden-quartalsbericht-grossraubtiere-ist-da-782</link>
			<title>Kanton Graubünden: Quartalsbericht Grossraubtiere ist da</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Amt für Jagd und Fischerei, Kanton Graubünden, 30.01.2025:&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Der Quartalsbericht Grossraubtiere Oktober bis Dezember 2024 ist ab sofort online. Der Bericht kann auf der Website des Amts für Jagd und Fischerei eingesehen werden.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/diem/ajf/ueberuns/aktuelles/Seiten/202501301.aspx&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Zur Mitteilung&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Thu, 30 Jan 2025 00:00:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/kanton-neuenburg-der-im-november-2024-tot-aufgefundene-wolf-wurde-tatsaechlich-opfer-des-strassenverkehrs-781</link>
			<title>Kanton Neuenburg: Der im November 2024 tot aufgefundene Wolf wurde tatsächlich Opfer des Strassenverkehrs</title>
			<description>&lt;p&gt;Dieser Artikel existiert nur&amp;nbsp;in französischer Sprache. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://www.kora.ch/fr/actualites/canton-de-neuchatel-le-loup-retrouve-mort-en-novembre-2024-a-bien-ete-victime-de-la-route-781&amp;quot;&gt;Artikel auf Französisch&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Tue, 28 Jan 2025 00:00:00 +0100</pubDate>
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		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/kanton-glarus-abschussverfuegung-von-zwei-woelfen-780</link>
			<title>Kanton Glarus: Abschussverfügung von zwei Wölfen</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Departement Bau und Umwelt, Kanton Glarus, 24.01.2025:&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Seit Mitte Dezember 2024 wurden in den Dörfern Matt, Engi und Elm Wölfe in unmittelbarer Umgebung zu bewohntem oder stark frequentiertem Gebiet beobachtet. Am Donnerstag, 23. Januar 2025 kam es zu einer Annäherung eines Wolfes, welcher in Begleitung eines zweiten Wolfes war, an ein vierjähriges Kind in Hofnähe in Elm. Obwohl sich anwesende Erwachsene mit lauten Rufen in Richtung des Kindes bewegten, näherte sich der Wolf zuerst weiter dem Kind, bis er sich schliesslich entfernte. Aus den verschiedenen, dokumentierten Beobachtungen geht hervor, dass die Wölfe keine Scheu vor den Menschen zeigten.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Gemäss geltendem Konzept Wolf Schweiz des Bundesamtes für Umwelt liegt ein problematisches Wolfsverhalten vor, wenn bestimmte Wölfe regelmässig in der Nähe von Siedlungen auftauchen und dabei ein auf den Menschen oder dessen Haushunde gerichtetes Verhalten zeigen. Das zuständige Departement Bau und Umwelt verfügt den Abschuss von zwei Wölfen im Abschussperimeter zwischen Engi und dem Waffenplatz Wichlen. Mit dem Vollzug wird die Wildhut beauftragt. Die Anordnung ist auf 30 Tage befristet. Allfälligen Beschwerden werden die aufschiebende Wirkung entzogen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://www.gl.ch/public-newsroom.html/31/newsroomnews/11895/title/kanton%2Dglarus%2Dverf%C3%BCgt%2Dwolfabsch%C3%BCsse&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Zur Mitteilung&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Fri, 24 Jan 2025 00:00:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/das-goldschakal-jahr-2024-778</link>
			<title>Das Goldschakal-Jahr 2024</title>
			<description>&lt;p&gt;Im Jahr 2024 wurden in der Schweiz zahlreiche Goldschakal-Sichtungen gemeldet. 14 dieser Meldungen gelten als gesichert, da sie durch Bilder oder Videos bestätigt werden konnten. Zusätzlich gingen viele Sichtungsmeldungen ein, die allerdings nicht überprüfbar waren. Diese wurden gemäss &lt;a href=&amp;quot;https://www.kora.ch/de/projekte/monitoring-grossraubtiere/scalp-kategorien&amp;quot;&gt;den SCALP-Kriterien&lt;/a&gt; als «C3-Beobachtungen» klassifiziert. Goldschakale werden häufig &lt;a href=&amp;quot;https://www.kora.ch/de/aktuell/goldschakale-in-der-schweiz-572&amp;quot;&gt;mit Füchsen verwechselt&lt;/a&gt;, weshalb diese C3-Nachweise mit einer gewissen Vorsicht betrachtet werden müssen. Ausschliesslich ein C1-Nachweis gilt als eindeutig.&lt;/p&gt;

&lt;p class=&amp;quot;picture_content_wrap&amp;quot;&gt;&lt;span class=&amp;quot;resource picture picture_content&amp;quot;&gt;&lt;span class=&amp;quot;resource_background&amp;quot;&gt;&lt;img data-naturalheight=&amp;quot;2480&amp;quot; data-naturalwidth=&amp;quot;3508&amp;quot; src=&amp;quot;https://www.kora.ch/addons/phpThump/phpThumb.php?src=../../data/Ressources/1737533549-jackal_obs_2024_(1).jpg&amp;amp;q=80&amp;amp;w=3508&amp;amp;h=2480&amp;amp;f=jpg&amp;amp;zc=1&amp;quot; style=&amp;quot;width:645px; height:456px;&amp;quot; title=&amp;quot;&amp;quot; /&gt;&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Besonders erwähnenswert sind die Nachweise im Nordwesten der Stadt Zürich. Bereits 2023 wurde ein Goldschakal am Hönggerberg nachgewiesen, und ein Jahr später folgten wieder mehrere gesicherte Nachweise durch FORNAT am Hönggerberg sowie durch Jägerinnen und Jäger weiter östlich.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Weitere Nachweise gelangen im Schweizerischen Nationalpark sowie im Rahmen des deterministischen Fotofallenmonitoring des Luchses im Kanton Uri. Einige Zeit vor dem Nachweis in Uri (siehe Bild) wurden im Kanton Graubünden durch die Wildhut ebenfalls ein Goldschakal nachgewiesen. Es ist denkbar, dass es sich hierbei um dasselbe Individuum handelt.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Genetische Nachweise des Goldschakals blieben im Jahr 2024 aus. Zwar wurden zwei DNA-Proben untersucht, doch konnte trotz Vermutung keine Probe der Art zugeordnet werden. In der Schweiz gelang der erste Nachweis im Jahr 2011. Im Jahr 2024 wurde erstmals nahe der Schweizer Grenze, im Landkreis Konstanz in Süddeutschland, ein Goldschakal-Rudel nachgewiesen. Ein weiteres grenznahes Rudel lebt schon seit 2021 im Kreis Schwarzwald-Baar und hatte auch 2024 wieder Jungtiere.&lt;/p&gt;
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			<pubDate>Wed, 22 Jan 2025 00:00:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/carnivore-damage-prevention-news-777</link>
			<title>Carnivore Damage Prevention News</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://cdpnews.net/&amp;quot;&gt;CDP News website&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://cdpnews.net/3d-flip-book/issue-29/&amp;quot;&gt;Aktuelle Ausgabe online lesen (auf Englisch)&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Tue, 21 Jan 2025 00:00:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/projektupdate-winter-2024-wolves-and-cattle-776</link>
			<title>Projektupdate Winter 2024: Wolves and Cattle</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Besenderung&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Seit dem 30. Oktober ist eine Wölfin im südlichen Waadtländer Jura mit einem GPS-Sender ausgestattet. Die DNA-Analyse zeigte, dass es sich um ein bisher in der Schweiz nicht nachgewiesenes Individuum handelt, das die Bezeichnung F259 erhielt. Seit der Besenderung überwachen wir kontinuierlich ihr Bewegungsmuster. Der Sender speichert bei Satellitenempfang alle vier Stunden ihren Standort und übermittelt sie ca. alle zwei Tage. Unser Feldteam untersucht nun periodisch Orte, an denen sich die Wölfin eine bestimmte Zeit lang aufgehalten hat, sogenannte GPS-Cluster. Dabei folgen sie den Spuren von F259, um beispielsweise festzustellen, wie häufig und welche Beutetiere sie frisst. Spuren und Aufnahmen von Wildtierkameras von uns sowie unseren Partnern in der Schweiz und in Frankreich dokumentierten F259 mehrfach in Begleitung eines männlichen Wolfs. Sie bewegt sich grenzüberschreitend zwischen der Schweiz und Frankreich innerhalb eines Aktionsradius von rund 480km2.&lt;/p&gt;

&lt;p class=&amp;quot;picture_content_wrap&amp;quot;&gt;&lt;span class=&amp;quot;resource picture picture_content&amp;quot;&gt;&lt;span class=&amp;quot;resource_background&amp;quot;&gt;&lt;img data-naturalheight=&amp;quot;1830&amp;quot; data-naturalwidth=&amp;quot;3255&amp;quot; src=&amp;quot;https://www.kora.ch/addons/phpThump/phpThumb.php?src=../../data/Ressources/1734503463-MCP_Freyja_FB_pt.jpg&amp;amp;q=80&amp;amp;w=3255&amp;amp;h=1830&amp;amp;f=jpg&amp;amp;zc=1&amp;quot; style=&amp;quot;width:645px; height:363px;&amp;quot; title=&amp;quot;&amp;quot; /&gt;&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;F259 ist die zweite Wölfin, die im Rahmen des Projekts mit einem Sender versehen wurde. Im März 2024 konnten wir &lt;a href=&amp;quot;https://www.kora.ch/de/aktuell/wolves-and-cattle-gps-halsband-der-woelfin-f186-aufgefunden-695&amp;quot;&gt;F186 besendern&lt;/a&gt;, welche für eine Dauer von vier Monaten besendert blieb. Unser Ziel ist es, in Zukunft weitere Wölfe mit Sendern auszustatten, m die Ökologie des Wolfs in einer von menschlichen Aktivitäten dominierten Landschaft besser zu verstehen. Die Arbeiten werden diesen Winter fortgesetzt.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Verhaltensanalyse von Rindern&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Im Sommer wurden mehrere Rinderherden in zwei Gebieten, die sich hinsichtlich der Wolfspräsenz deutlich unterscheiden mit GPS-Sendern ausgestattet. Diese Daten ermöglichen es uns, die Lebensraumpräferenzen und Verhaltensmuster der Rinder in Zusammenhang mit unterschiedlichen Wolfspräsenz zu untersuchen und zu vergleichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Nahrungsanalyse&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Darüber hinaus wurde die Nahrungsanalyse, deren erste Ergebnisse bereits veröffentlicht wurden, erweitert. Die Resultate dieser erweiterten Analyse werden zu Beginn des kommenden Jahres kommuniziert. Die Nahrungsanalyse ist Teil der beiden Projekte «&lt;a href=&amp;quot;?id=196&amp;quot;&gt;IMM&lt;/a&gt;» und «Wolves &amp;amp; Cattle»&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Ausblick&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Unter anderem werden die Bewegungsdaten von Wölfen mit GPS-Halsband und von Rindern analysiert und die Fangversuche intensiviert. Diese Arbeiten sind nur ein Teil der zahlreichen geplanten Aktivitäten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Dank &amp;nbsp;&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Wir bedanken uns herzlich bei den Projektpartnern für die gute Zusammenarbeit: dem Kanton Waadt, der Universität Lausanne (Département d‘écologie et évolution) und AGRIDEA. Ebenso danken wir der Fondation JML, Oppal, den&amp;nbsp;«Fédérations Départementales des Chasseurs du Jura et du Doubs», den französischen Behörden (OFB, DDT und DREAL) und dem LBC für ihre wertvolle Kooperation sowie zwei anonymen Stiftungen für ihre finanzielle Unterstützung&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Wed, 18 Dec 2024 00:00:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/der-luchs-im-referenzgebiet-zentralschweiz-ost--773</link>
			<title>Der Luchs im Referenzgebiet Zentralschweiz Ost </title>
			<description>&lt;p&gt;Beim Fotofallen-Monitoring im Referenzgebiet Zentralschweiz Ost (umfasst Teile der Kantone Schwyz, Glarus, Uri und Zug) wurden in 60 Nächten (16.02.2024–16.04.2024) 9 selbstständige Luchse und 3 Jungtiere aus 3 Würfen erfasst. Gemäss Fang-Wiederfang-Modell wurden 11 (10–19) selbstständige Luchse, die älter als ein Jahr sind, geschätzt, was einer Dichte von 1,16 (0.75–1,57) selbständige Luchsen pro 100 km² geeignetem Lebensraum entspricht.&lt;/p&gt;

&lt;p class=&amp;quot;picture_content_wrap&amp;quot;&gt;&lt;span class=&amp;quot;resource picture picture_content&amp;quot;&gt;&lt;span class=&amp;quot;resource_background&amp;quot;&gt;&lt;img data-naturalheight=&amp;quot;720&amp;quot; data-naturalwidth=&amp;quot;1018&amp;quot; src=&amp;quot;https://www.kora.ch/addons/phpThump/phpThumb.php?src=../../data/Ressources/1733209337-Abb_3_ID_all_lynx_mapsex.jpg&amp;amp;q=80&amp;amp;w=1018&amp;amp;h=720&amp;amp;f=jpg&amp;amp;zc=1&amp;quot; style=&amp;quot;width:645px; height:456px;&amp;quot; title=&amp;quot;&amp;quot; /&gt;&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;em&gt;Räumliche Verteilung der während dem Durchgang fotografierten Luchse. blau: Männchen; rosa: Weibchen; schwarz: Geschlecht unbekannt.&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Im Referenzgebiet Zentralschweiz Ost wurden Luchse vor allem im Süden, im Nordosten (Kanton Glarus) sowie in der Region Wägital, Sihltal und Muotathal (Kanton Schwyz) nachgewiesen. Dagegen blieben andere Bereiche wie der westliche Teil des Referenzgebiets (Kanton Zug und Teile des Kanton Schwyz) sowie der Bereich zwischen dem Klausenpass (Kanton Uri) und Linthal (Kanton Glarus) ohne Nachweise.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Da die Untersuchung erstmals in diesem Referenzgebiet durchgeführt wurde, ist ein Vergleich mit früheren Schätzungen nicht möglich. Im Vergleich zu anderen Gebieten der Schweiz ist die Dichte eher gering.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Alle Berichte aus den verschiedenen Referenzgebiete des Schweizer Luchsmonitorings sind&amp;nbsp;&lt;a href=&amp;quot;https://www.kora.ch/de/arten/luchs/fotofallen-monitoring&amp;quot;&gt;hier&lt;/a&gt;&amp;nbsp;abrufbar.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;?action=get_file&amp;amp;id=84&amp;amp;resource_link_id=7de&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Zum Bericht «Zentralschweiz Ost»&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://www.sz.ch/kanton/medien-und-datenschutz/medienmitteilungen.html/8756-8757-8803-10391-10392/news/22074&amp;quot;&gt;Medienmitteilung Kanton Schwyz&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://www.kora.ch/de/aktuell/erstes-luchs-monitoring-im-referenzgebiet-zentralschweiz-ost-657&amp;quot;&gt;Zur Ankündigung «Erstes Luchsmonitoring Referenzgebiet Zentralschweiz Ost»&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Wed, 04 Dec 2024 00:00:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/sachsen-schweizer-luchs-soll-fuer-gesundheitscheck-gefangen-werden-772</link>
			<title>Sachsen: Schweizer Luchs soll für Gesundheitscheck gefangen werden</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Medienmitteilung Landesamt für Umwelt, Landwirtscahft und Geologie, Sachsen, Deutschland, 28.11.2024:&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Das im Frühjahr 2024 im sächsischen Westerzgebirge ausgewilderte Luchsweibchen Alva soll noch vor der Paarungszeit 2025 gefangen und einem Gesundheitscheck unterzogen werden. Sie ist mit dem Felinen Leukämievirus (FeLV) infiziert. Wie das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) heute in Dresden mitteilte, soll mit dem Gesundheitscheck abgeklärt werden, welchen Infektionsstatus Alva hat. Dazu werden zwei unterschiedliche Testverfahren verwendet. Zuerst werden Blutproben für einen Schnelltest auf FeLV entnommen, zusätzlich werden Blutproben für eine Eil-Analyse ins Labor gegeben.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Das aus der Schweizer Jura Population stammende Luchsweibchen Alva hatte alle vorgeschriebenen Gesundheitstests, zu denen auch drei Tests auf FeLV gehören, erfolgreich absolviert, bevor es am 28. März 2024 in Sachsen ausgewildert wurde. Einen Monat später erhielt das Projektteam RELynx Sachsen vom Schweizer Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit (FIWI) die Nachricht, dass bei Alva bei einer für wissenschaftliche Zwecke nachträglich durchgeführten Blutuntersuchung im Labor eine Infektion mit FeLV festgestellt wurde. Die Infektion erfolgte wahrscheinlich kurz vor dem Fang.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Zur Einordnung: Bei FeLV handelt es sich um eine Virusinfektion, die nur für Katzenartige infektiös ist. Übertragen werden kann das Virus nur durch direkten Kontakt zu einem infizierten Tier, zum Beispiel durch Bisse, gegenseitiges Putzen oder bei der Paarung. Zudem kann die Infektion einen unterschiedlichen Verlauf nehmen. Man spricht von abortiven, regressiven und progressiven Verlaufsformen. Bei einem abortiven Verlauf wurde das Virus durch das Immunsystem erfolgreich bekämpft. Handelt es sich um einen regressiven Verlauf, ist der Luchs lebenslang infiziert, scheidet aber kein Virus aus und ist nicht ansteckend für andere Katzenartige. Bei einem progressiven Verlauf vermehrt sich das Virus aktiv im Blut und wird kontinuierlich ausgeschieden. Andere Katzen können bei einem direkten Kontakt angesteckt werden. Hier spricht man von einer dauerhaften Virämie, die das Immunsystem schwächt. Bei dieser Verlaufsform entwickeln die Katzen vielfältige Krankheitssymptome wie beispielsweise Tumore und Folgeinfektionen, an denen sie in der Regel innerhalb weniger Monate bis Jahre verenden.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Zeigen die Testergebnisse, dass Alva nicht ansteckend ist, könnte das Tier, wie aktuell beantragt, wieder freigelassen werden. Sie ist eine geschlechtsreife, erfahrene Mutter, die entscheidend zur Reproduktion und damit der Gründung einer Trittsteinpopulation in Sachsen beitragen kann. Gerade in der Anfangsphase eines Auswilderungsprojektes ist Nachwuchs besonders wichtig: einerseits um die Population zu stabilisieren, andererseits um die genetische Vielfalt zu erhöhen. Bei einem progressiven Verlauf ist Alva für die anderen Luchse ansteckend und müsste noch vor Ort durch einen Veterinärmediziner euthanasiert werden. Die Luchsexpertinnen und -experten in Deutschland, Tschechien und der Schweiz teilen mehrheitlich die Auffassung, Alva bei diesem Infektionsverlauf aus der Population zu entnehmen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Die notwendigen Ausnahmegenehmigungen gemäß Jagdrecht und Naturschutzrecht hat das LfULG bei den zuständigen Behörden in Sachsen beantragt. Ob die Genehmigungen erteilt werden, ist derzeit noch offen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Hintergrund:&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Das Projekt »&lt;a href=&amp;quot;https://www.luchs.sachsen.de/projekt-relynx-3981.html&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;RELynx Sachsen&lt;/a&gt;« ist ein bedeutendes Artenschutzprojekt des Freistaates Sachsen und ordnet sich in die bundesweite Strategie zur Stabilisierung der deutschen Luchsvorkommen ein. Ziel ist es, bis Ende 2027 bis zu 20 Karpatenluchse (Lynx lynx carpathicus) im Erz- und Elbsandsteingebirge auszuwildern. Durch die Wiederansiedlung in Sachsen wird ein neuer Trittstein begründet. Über mehrere benachbarte Teilpopulationen des Luchses soll eine Vernetzung ermöglicht werden. Mittelfristig soll damit das sächsische Vorkommen als Bindeglied zwischen den natürlichen Beständen in den Karpaten und den bislang isolierten Vorkommen im Böhmerwald, in Nordostbayern und im Harz fungieren.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Das »RELynx Sachsen«-Projekt ist als Wiederansiedlungsprojekt Teil des internationalen &lt;a href=&amp;quot;https://www.linking-lynx.org/de&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Linking Lynx&lt;/a&gt; Expertinnen- und Experten-Netzwerkes. Dieses befasst sich mit der Erhaltung, dem Monitoring und dem Management des Karpatenluchses. Linking Lynx entwickelt Protokolle und Richtlinien für die Verwendung von Gehegetieren für Wiederansiedlungs- und Bestandesstützungsprojekte.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Federführend ist das Projekt »RELynx Sachsen« im Auftrag des Sächsischen Umweltministeriums beim Landesumweltamt Sachsen (LfULG) angesiedelt. Über eine öffentliche Ausschreibung hat das LfULG die Projektkoordinierung an die Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung vergeben. Am zugehörigen Senckenberg Museum für Naturkunde Görlitz besteht eine lange Tradition in der Säugetierforschung, die Wissenschaftler können auf Spezialkenntnisse bei der Untersuchung von Großraubtieren und ihren Beutetieren zurückgreifen. Für das Monitoring steht dem LfULG die Professur für Forstzoologie der Technischen Universität Dresden zur Seite. Diese führt im Auftrag des Freistaates Sachsen bereits seit dem Jahr 2008 eine koordinierte Beobachtung der größten Katze Mitteleuropas durch, um genaue Informationen zu Vorkommen, Verbreitung und Arealnutzung der sächsischen Luchse zu erhalten.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Seit Anfang November unterstützt der Landschaftspflegeverband »Oberes Vogtland« das Projekt »RELynx Sachsen«. Die zum Verband gehörende Naturschutzstation Riedelhof Eubabrunn ist nun auch »Regionale Informationsstelle Luchs«. Der Riedelhof ist eine zentrale Anlaufstelle für den Natur- und Artenschutz im Vogtland. Aus Projektmitteln für »RELynx Sachsen« ist ein Mitarbeiter für die regionale Öffentlichkeitsarbeit für das sächsische Artenschutzprojekt eingestellt worden.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Obwohl Übergriffe auf Nutztiere nur selten vorkommen, können Luchse Schafe, Ziegen und in Gehegen gehaltenes Wild töten. Die Fachstelle Wolf des LfULG übernimmt die Rissbegutachtung und liefert damit die Grundlage für einen möglichen Schadensausgleich durch die Landesdirektion Sachsen. Zudem werden die Nutztierhalter bei der Prävention unterstützt.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Die Finanzierung des Projektes »RELynx Sachsen« erfolgt über Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1081911&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Mitteilung&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
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			<pubDate>Thu, 28 Nov 2024 00:00:00 +0100</pubDate>
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			<link>https://www.kora.ch/de/aktuell/kanton-graubuenden-luchse-im-rahmen-der-wolfsregulation-erlegt--771</link>
			<title>Kanton Graubünden: Luchse im Rahmen der Wolfsregulation erlegt </title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Amt für Jagd und Fischerei, Kanton Graubünden, 26.11.2024:&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 16.&amp;nbsp;November 2024 hat ein Wildhüter bei einem Einsatz zur Wolfsregulation fälschlicherweise drei Luchse erlegt. Zum Zeitpunkt des Vorfalls war der Wildhüter, der seinen Aufsichtskreis ausserhalb des Abschussperimeters hat, im Auftrag des Amts für Jagd und Fischerei (AJF) auf einem Einsatz zur Wolfsregulation in der Surselva unterwegs. Er suchte nach den verbleibenden drei von acht Wolfswelpen des Vorabrudels, welche Anfang September zum Abschuss freigegeben worden waren. Die Identifizierung der drei entdeckten Tiere erfolgte in der Nacht mittels Wärmebildtechnik. Der Wildhüter war der festen Überzeugung, auf die drei besagten Jungwölfe zu schiessen, welche sich im Gebiet befanden. Der Wildhüter meldete den Vorfall unmittelbar nach Auffinden der fälschlicherweise erlegten Luchse seinen Vorgesetzten. Bei den erlegten Tieren handelte es sich um zwei diesjährige Jungluchse und einen ausgewachsenen, männlichen Luchs.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;«Wir bedauern den Vorfall ausserordentlich und werden diesen im Detail aufarbeiten.» Adrian Arquint, Leiter Amt für Jagd für Fischerei&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Der Wildhüter erstattete Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden. Die Umstände, die zu diesen Fehlabschüssen geführt haben, werden im Rahmen der strafrechtlichen Untersuchung aufgearbeitet. Über allfällige strafrechtliche Konsequenzen wird die Staatsanwaltschaft entscheiden. «Wir bedauern den Vorfall ausserordentlich und werden diesen im Detail aufarbeiten», sagt Adrian Arquint, Leiter des Amts für Jagd für Fischerei. Das Amt sei sich bewusst, dass so etwas nicht vorkommen dürfe. Das AJF hat den Wildhüter per sofort bis zur vollständigen Klärung des Vorfalls von der Wolfsregulation ausgeschlossen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Einmalige Aussetzung in Prüfung&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Der Eurasische Luchs ist bundesrechtlich geschützt und gilt als Art von sehr hoher nationaler Priorität. Im Kanton Graubünden konnten im Sommer 2024 mindestens sieben Luchsreproduktionen bestätigt werden, einzelne Ausfälle können die Struktur des Bestands aber beeinträchtigen. Deshalb prüft der Kanton nun mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU), ob der entstandene Schaden an der Population durch eine einmalige Einbringung einer vergleichbaren Anzahl Luchse aus einer fremden Population kompensiert werden soll.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;https://www.gr.ch/DE/Medien/Mitteilungen/MMStaka/2024/Seiten/2024112602.aspx&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Zur Mitteilung&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
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			<pubDate>Tue, 26 Nov 2024 00:00:00 +0100</pubDate>
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