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BAFU: Regulierung Wolfsbestand: schnelles Wachstum der Population gebremst

Vom 1. September 2024 bis am 31. Januar 2025 haben die Kantone den Wolfsbestand in der Schweiz zum zweiten Mal präventiv reguliert. Die erste Regulierungsphase hatte verkürzt vom 1. Dezember 2023 bis am 31. Januar 2024 stattgefunden. Nun hat das Bundesamt für Umwelt BAFU diese beiden Wolfsregulierungen in einem Bericht analysiert. Dieser zeigt, dass das schnelle Wachstum der Wolfspopulation gebremst wurde. Guter Herdenschutz ist eine wichtige Stütze im Wolfsmanagement und hilft, Schäden an Nutztieren zu verhindern.

Bundesamt für Umwelt, 27.05.2025: 

Die Kantone haben bisher zweimal den Wolfsbestand der Schweiz präventiv reguliert, das erste Mal verkürzt (1.12.2023-31.01.2024), das zweite Mal während fünf Monaten (01.09.2024-31.01.2025). Das BAFU hat die Informationen der Kantone zu den beiden Regulierungsphasen zusammengestellt (siehe Kasten). Der Bericht zeigt, dass das schnelle Wachstum des Wolfsbestandes gebremst wurde. Wie sich die Anzahl Wölfe und Rudel längerfristig weiterentwickeln könnten, wird sich erst nach mehreren Regulierungsperioden zeigen. Auch wie sich die Regulierungen auf das Verhalten der Wölfe auswirken, lässt sich nach zwei Regulierungsperioden noch nicht beurteilen. Klar ist: Das Wolfsmanagement, das die Regulierung des Bestandes und den Herdenschutz umfasst, bleibt eine Daueraufgabe.

Rudelzugehörigkeit der erlegten Wölfe

Der Abschussperimeter wird aufgrund des Streifgebiets des Rudels festgelegt, welches die Kantone vor den Regulierungen durch ihr Monitoring bestimmen. Wird bei der Entnahme ganzer Rudel im Abschussperimeter ein Wolf erlegt, der nachträglich als rudelfremd identifiziert wird, gilt dies nicht als Fehlabschuss. Denn es kommt vor, dass innerhalb des Streifgebiets auch Wölfe unterwegs sind, die nicht zum Rudel gehören, etwa umherziehende Einzelwölfe. Im Feld ist nicht erkennbar, ob ein Wolf Teil des Rudels ist oder nicht. Dies zeigt erst die spätere genetische Analyse.

Der Anteil der wirklichen Fehlabschüsse war in beiden Regulierungsperioden klein. Das zeigt, dass die Kantone mit der gebotenen Sorgfalt vorgehen. In der Periode 2023/2024 und 2024/2025 gab es keine Abschüsse ausserhalb des genehmigten Abschussperimeters. 2024/2025 wurden bei Teilregulierungen zwei Elterntiere geschossen, die nicht freigegeben waren. Zudem wurden 2024/2025 drei Luchse und 2023/2024 ein Herdenschutzhund geschossen.

Anspruchsvoller Vollzug für die Kantone

Der Bericht des BAFU zeigt auch, dass der Vollzug der Regulierung für die Kantone anspruchsvoll ist. Besondere Herausforderungen sind etwa der Abschuss in einem sozialen Kontext, d.h. innerhalb der Rudel, damit die überlebenden Tiere lernen und wieder scheuer werden. Auch die Abgrenzung diesjähriger Jungwölfe von den übrigen Wölfen des Rudels ist schwierig. Bei der Entnahme ganzer Rudel hat sich gezeigt, dass es eine grosse Herausforderung ist, alle Tiere eines Rudels zu schiessen. Anspruchsvoll ist die Situation auch bei grenzüberschreitenden Rudeln, da Entnahmen nur auf Schweizer Staatsgebiet erlaubt sind.

Herdenschutz als Stütze im Wolfsmanagement

Gleichzeitig mit der Möglichkeit zur präventiven Regulierung des Wolfsbestandes stellte das Parlament 2022 zusätzliche Beiträge für den Herdenschutz zur Verfügung. Der Herdenschutz ist eine wichtige Voraussetzung für die Regulierung.

Die Zahl der Risse an Nutztieren hat, nach der Spitze 2022, wieder abgenommen. Die Zahlen für 2024 liegen wieder ungefähr auf dem Niveau von 2021, als der Wolfbestand bei 10 bis 15 Rudeln lag. Die erweiterten Möglichkeiten zum Eingriff in die Wolfspopulation sowie die Erhöhung der finanziellen Mittel für den Herdenschutz zeigen die erwünschte Wirkung.

Kasten: Zahlen zu den beiden Regulierungsphasen

2024/2025 hat das BAFU dem Abschuss von rund 125 Wölfen zugestimmt. Die Kantone haben bis Ende Januar 2025 92 Wölfe präventiv abgeschossen, also bevor Schäden entstanden waren, jedoch keinen Wolf reaktiv. Das BAFU hat der Entnahme von neun Rudeln unter Auflagen zugestimmt. Die Kantone hatten alle Anträge mit unerwünschtem Verhalten des Rudels begründet. Gemäss den Informationen der Kantone könnten sich drei Rudel aufgrund von Abschüssen aufgelöst haben. 12 Rudel wurden als unauffällig eingestuft, und die Kantone beantragten keine Regulierung. Nach der Regulierungsperiode 2024/2025 wurden 36 Rudel (25 in der Schweiz, 11 grenzüberschreitend) gezählt.

2023/2024 hatte das BAFU dem Abschuss von insgesamt rund 100 Wölfen zugestimmt. Die Kantone erlegten bis Ende März 2024 insgesamt 55 Wölfe: 38 Wölfe präventiv und 17 Wölfe reaktiv. Das BAFU hatte zugestimmt, dass 12 ganze Rudel erlegt werden dürfen. Gemäss den Kantonen wurde ein Rudel aufgelöst. Nach der Regulierungsperiode 2023/2024 bestanden 35 Rudel (25 in der Schweiz, 10 grenzüberschreitend)

Zur Medienmitteilung des BAFU inkl. Bericht