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Kanton Bern: Abschussverfügung Luchs Berner Oberland

Seit Mitte Juni 2025 haben Nutztierrisse an Schafen und Ziegen im Kandertal und Umgebung stattgefunden. Beim neusten Ereignis von zwei gerissenen Geissen am 6. September wurde der Luchs B903 als Verursacher bestätigt.

Mitteilung der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion, Kanton Bern, 16.09.2025:

Damit erreicht der Luchs B903 die vom Bund vorgeschriebene Anzahl Risse für einen Einzelabschuss zwar weiterhin nicht, für das Jagdinspektorat ist jedoch die Spezialisierung dieses Luchses auf Nutztiere weiter fortgeschritten und die Bedingungen für einen Ausnahmefall gemäss Konzept Luchs somit gegeben. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) wurde deshalb letzte Woche für die Erteilung einer Einzelabschussverfügung durch den Kanton angehört und hat dieser zugestimmt.

Nach Auffassung des BAFU und dem Jagdinspektorat hat sich der Luchs auf das Reissen von Nutztieren spezialisiert, bestätigt durch die Angriffe in verschiedenen Nutztierherden. Es sei davon auszugehen, dass der Luchs weiterhin Schafe töten werde und sein Verhalten nur schwerlich zu ändern sei. Das BAFU sieht die Voraussetzungen für einen Ausnahmefall gemäss Konzept Luchs somit als erfüllt an.

Der Luchs kann vom Jagdinspektorat in einem Perimeter rund um die Gemeinden Frutigen, Kandersteg, Kandergrund und Reichenbach im Kandertal bis zum 16. November 2025 geschossen werden. Die Abschussverfügung tritt mit der morgigen Publikation im Amtsblatt in Kraft. Gegen die Abschussverfügung können beschwerdeberechtigte Verbände Beschwerde führen. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung jedoch entzogen.

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