Kanton Freiburg: Fall von Wilderei eines Luchses im Greyerzbezirk
Am Freitag, 17. Oktober, wurde in der Gemeinde La Roche ein Luchs tot aufgefunden. Das etwa acht Jahre alte Weibchen wies Verletzungen auf, die wahrscheinlich von einem Geschoss stammten. Die Autopsie des Tieres hat ergeben, dass es sich um einen Fall von Wilderei handelt, der etwa sieben bis neun Wochen zurückliegt. Eine Untersuchung ist im Gange. Das Amt für Wald und Natur bittet um Hinweise aus der Bevölkerung.
Amt für Wald und Natur, Kanton Freiburg, 29.10.2025:
Am Freitag, 17. Oktober 2025, entdeckte ein Wildhüter nach einem Hinweis einer Drittperson auf dem Gemeindegebiet von La Roche im Greyerzbezirk den Kadaver eines Luchses. Es handelt sich um ein etwa acht Jahre altes Weibchen (mit der Bezeichnung B606). Seine gut entwickelten Zitzen deuten darauf hin, dass es in diesem Jahr ein oder mehrere Junge zur Welt gebracht hat, die nun verwaist sind und nur geringe Überlebenschancen haben. Als man das Tier fand, wurden Verletzungen an den Pfoten festgestellt, die wahrscheinlich von einer Kugel stammten. Gemäss den geltenden Richtlinien wurde das Tier unverzüglich zur Autopsie in das Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit (FIWI) in Bern gebracht.
Die Analyse des Kadavers hat den Fall von Wilderei bestätigt. Die Verletzungen sind etwa sieben bis neun Wochen alt (Ende August/Anfang September). Eine Untersuchung wurde eingeleitet, um die Person zu finden, die auf den Luchs geschossen hat. In diesem Rahmen bittet das Amt für Wald und Natur um Hinweise aus der Bevölkerung. Personen, die Informationen zu diesem Vorkommnis haben, werden gebeten, sich per E-Mail oder telefonisch unter der Nummer +41 26 305 23 43 beim Amt zu melden.
Zur Erinnerung: Der Abschuss von Luchsen ist strengstens verboten, da diese Art durch das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG, SR 922.0) geschützt ist. Die Wilderei eines Luchses wird mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr oder einer Geldstrafe von mehreren tausend Franken bestraft.
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© Laurent Geslin 

