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Mögliche Rudelbildung: Kanton Schwyz muss den Abschuss eines Wolfs sistieren

Weitere Beobachtungen sollen Klarheit schaffen.

Medienmitteilung, Staatskanzlei Kanton Schwyz, 11. Juni 2025:

Am 9. Mai 2025 hat der Regierungsrat den Abschuss eines männlichen Einzelwolfs in der Region Ausserschwyz verfügt. Fotos von Fotofallen weisen jetzt auf eine Rudelbildung hin. Aufgrund dieser neuen rechtlichen und fachlichen Ausgangslage hat das Bundesamt für Umwelt den Kanton aufgefordert, die aktuelle Abschussverfügung zu sistieren, bis Klarheit herrscht.

Wegen dem problematischen Verhalten eines einzelnen männlichen Wolfes verfügte der Regierungsrat des Kantons Schwyz am 9. Mai 2025 den Abschuss dieses Wolfes in einem definierten Abschussperimeter auf dem Gebiet der Gemeinden Schübelbach und Vorderthal. Seitdem wurden jedoch keine Wölfe mehr innerhalb des Abschussperimeters gesichtet. Ein Abschuss ist deshalb bislang nicht erfolgt. Aufgrund von aktuellen Fotos einer Fotofalle im Rahmen des erweiterten Monitorings besteht die Möglichkeit, dass eine Wölfin in der Nähe des Abschussperimeters Junge geworfen hat und deshalb eine Rudelbildung stattfinden könnte. Dies stellt bundesrechtlich eine neue Ausgangslage dar.

Eingriffe in Wolfsrudel bedürfen der Zustimmung des Bundes
Gemäss eidgenössischer Jagdgesetzgebung sind proaktive Eingriffe in Wolfsrudel nur nach vorheriger Zustimmung des Bundesamts für Umwelt und lediglich während der Regulationsperiode vom 1. September bis zum 31. Januar zulässig. Im Feld ist nicht erkennbar, ob ein im Gebiet gesichteter Wolf ein Mitglied des Rudels ist oder nicht. Deshalb besteht zurzeit das Risiko, dass im Falle eines Abschusses ein Mitglied des potenziellen Rudels erlegt würde, was nicht legal wäre. Das Bundesamt für Umwelt hat deshalb den Kanton aufgefordert, die aktuelle Abschussverfügung zu sistieren. Dem kommt der Regierungsrat nun nach.

Weitere Beobachtungen sollen Klarheit schaffen
Mit einer Intensivierung der Beobachtungen im Gebiet sollen weitere Informationen über die potenzielle Rudelbildung eingeholt werden. Sollte sich der Verdacht einer Rudelbildung erhärten, ist der Kanton nicht mehr berechtigt, selbständig Abschussverfügungen zu erteilen und wird beim Bundesamt für Umwelt eine proaktive Regulierung des Wolfbestandes beantragen.

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