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Regulierungen von Wolfsrudeln: BAFU stimmt einmal zu und lehnt einmal ab

Das Bundesamt für Umwelt BAFU genehmigt das Gesuch des Kantons Graubünden für den Abschuss von zwei Jungwölfen aus dem Moesola-Rudel. Das Gesuch des Kantons Wallis zur Regulierung des Wolfsrudels im Val d’Hérens lehnt das BAFU ab, weil der Herdenschutz ungenügend ist.

Medienmitteilung BAFU, 28.09.2022:

Der Kanton Graubünden hat am 13. September 2022 beim BAFU ein Gesuch eingereicht für die Regulierung des Wolfsrudels in Moesola, weil grosse Schäden verzeichnet worden waren. Mit dem Abschuss von zwei Jungwölfen will der Kanton eine Verhaltensänderung des Rudels bewirken.

Das BAFU hat am 28. September 2022 diesem Gesuch zugestimmt. Nun kann der Kanton Graubünden eine Abschussverfügung erlassen. Diese ist bis zum 31. März 2023 zu befristen. Die Abschüsse müssen im Bereich der Nutztierherden und im Beisein von mehreren Wölfen erfolgen, damit eine Verhaltensänderung des Rudels bewirkt werden kann. Das BAFU empfiehlt dem Kanton zudem, bis nächstes Jahr die Bewirtschaftung der Alp, auf der die vielen Schäden entstanden sind, und die Möglichkeiten für Herdenschutzmassnahmen zu überprüfen.

Ablehnung des Gesuchs des Kantons Wallis zum Wolfsrudel im Val d’Hérens

Am 19. August 2022, mit nachgereichten Dokumenten am 2. September 2022 und am 14. September 2022, hat der Kanton Wallis beim BAFU ein Gesuch eingereicht für den Abschuss von drei Jungwölfen des Wolfsrudels im Val d’Hérens. Er begründete dies mit grossen Schäden.

Das BAFU hat dieses Gesuch am 28. September 2022 abgelehnt. Der Kanton Wallis darf also keine Abschussverfügung erlassen. Grund der Ablehnung ist ungenügend dokumentierter und umgesetzter Herdenschutz auf den betroffenen Schafalpen.

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