ÜBERGRIFFE AUF NUTZTIERE
Das Konzept Bär Schweiz legt fest, dass Schäden an Nutztieren und landwirtschaftlichen Kulturen durch Bären gemeinsam vom Bund (80%) und dem jeweiligen Kanton (20%) entschädigt werden. Die Kantone müssen die Angaben zu den gerissenen Nutztieren jeweils bis Ende Oktober an den Bund weiterleiten. Im Gegensatz zu den Konzepten Luchs und Wolf ist beim Bär keine Mindestschwelle von Schäden festgelegt, bei deren Überschreitung ein Bär zum Abschuss freigegeben werden kann. Beim Bär erfolgt die Freigabe zum Abschuss hauptsächlich über das nicht scheue Verhalten gegenüber Menschen.
Der Bundesratsbericht über den Umgang mit dem Bären in der Schweiz hält fest, dass seit der Wiedereinwanderung vor ca. 15 Jahren ca. 200 Schafe gerissen wurden. Hinzu kommen vereinzelte Ziegen und Esel, sowie ein Kalb. Ebenso wurden ca. 20 Bienenstöcke geplündert und es gab vereinzelte Fälle von Einbrüchen durch Bären in Alphütten und Ställe um an Nahrungsvorräte und Tierfutter zu gelangen. Insgesamt wurden ca. CHF 150’000.– für die Schadenvergütung aufgewendet. Die jährliche Anzahl Schäden hat über die Jahre eher abgenommen.