ÜBERGRIFFE AUF NUTZTIERE
Von Goldschakalen gerissene Nutztiere werden gemäss Jagdverordnung (JSV, SR 922.01) von Bund und Kanton entschädigt. Bisher gab es in der Schweiz erst einen bestätigten Fall: ein gerissenes Schaf vom 15.08.2017 in der Gemeinde Fideris GR. Das Schaf wies relativ feine Bissspuren auf, an welchen genetisch ein Goldschakal nachgewiesen werden konnte.
Vom Goldschakal gerissene Nutztiere sind auch im KORA Monitoring Center abrufbar.