Logo
Schweizer Bär im Schnee© SNP Fotofalle

© SNP Fotofalle

Freilebender Golsdchakal steht in der Natur© Yannick Fanin

© Yannick Fanin

Freilebender Luchs im Wald© Laurent Geslin

© Laurent Geslin

Wildkatze auf offener Wiese© Laurent Geslin

© Laurent Geslin

Wolf in der Schweizer Landschaft© Charly Gurt

© Charly Gurt

Beobachtung melden

KORA – Raubtierökologie und Wildtiermanagement

KORA, Raubtierökologie und Wildtiermanagement, ist eine in-State Stiftung mit Sitz in Ittigen. Die Rückkehr der grossen Raubtiere in unser Land ist die letzte Phase der Rettung der einheimischen Wildtiere, deren Bestände und Lebensräume im 19. Jahrhundert durch unkontrollierte Übernutzung an einem Tiefpunkt angelangt waren. Luchs, Wolf und Bär kehren heute aber nicht in eine Wildnis zurück, sondern in eine vom Mensch dominierte Landschaft mit vielfältigen Ansprüchen verschiedener Nutzer. Auch die Wildkatze besiedelt in dieser Landschaft wieder geeignete Lebensräume. Der Goldschakal breitet sich zurzeit ebenfalls in Zentraleuropa aus und wurde 2011 das erste Mal in der Schweiz fotografiert. KORA erforscht die Lebensweise dieser fünf Raubtiere und überwacht die Entwicklung ihrer Populationen. KORA stellt Informationen für Behörden und die Öffentlichkeit zur Verfügung und nimmt eine beratende Funktion ein. KORA beobachtet die Auswirkung der Grossraubtiere auf unsere Kulturlandschaft und erarbeitet Grundlagen für ein konfliktarmes Zusammenleben der grossen Raubtiere mit den Menschen.

Aktuell

© Charly Gurt © Charly Gurt

© Charly Gurt

Kategorien: Wolf, Bund & Kantons­meldungen
Kanton: Uri

Kanton Uri: Ursern: Schadenstiftender Wolf zum Abschuss freigegeben

Die Sicherheitsdirektion hat am 11. Oktober 2024 eine Abschussverfügung für einen schadenstiftenden Wolf erlassen, nachdem die Schadensschwelle gemäss Bundesrecht erreicht worden war. Die Abschussverfügung gilt für 60 Tage, respektive bis auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen im Abschussperimeter keine Nutztiere mehr weiden. Der Abschussperimeter entspricht dem Streifgebiet des Wolfs im Bereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen in Ursern.
Details
© Charly Gurt © Charly Gurt

© Charly Gurt

Kategorien: Wolf, Bund & Kantons­meldungen
Kanton: Wallis

Kanton Wallis: Proaktive Regulierung des Wolfs 2024-2025 - Angeordnete Abschüsse für das Rudel Hérens-Mandelon

Nach Erhalt der Bewilligung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) hat Staatsrat Frédéric Favre, Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), beschlossen, die proaktive Regulierung des Rudels Hérens-Mandelon anzuordnen. Damit kann der Kanton die vollständige Entnahme von vier der derzeit elf Wolfsrudel im Wallis durchführen, wie er es in seinem ursprünglichen Gesuch an das BAFU vom 21. August 2024 beantragt hatte. Die Regulierungsbewilligung ist bis zum 31. Januar 2025 gültig. Sie ist ab ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt am 10. Oktober 2024 rechtskräftig.
Details
Alle News

Unterstützen Sie KORA

Spendenkonto

Stiftung KORA
Talgut-Zentrum 5
CH-3063 Ittigen

IBAN: CH46 0631 3640 3995 5509 5
BIC: RBABCH22313

Bernerland Bank
Kirchgasse 2
3454 Sumiswald

Vermerk: Spende