BAFU: Zweite präventive Regulierung von Wolfsrudeln: Stand der Dinge
Bundesamt für Umwelt BAFU, 17.09.2024:
Bis am 31. Januar 2025 können die Kantone den Wolfsbestand präventiv regulieren und damit zukünftige Schäden an Nutztieren mindern. Sie müssen beim BAFU vorgängig die Zustimmung zur Regulierung der Wolfsrudel einholen. Verschiedene Kantone haben beim BAFU entsprechende Regulierungsgesuche eingereicht. Das BAFU hat zu einigen bereits Stellung genommen.
