Graubünden: Kanton erlässt Abschussverfügung für schadenstiftenden Wolf
Auf drei Schafalpen auf Gemeindegebiet von Klosters wurden im laufenden Alpsommer 60 Schafe durch Wolfsangriffe getötet und weitere 15 verletzt. Trotz der vorzeitigen Entladung einer Alp bleibt das Schadenpotential auf den übrigen Alpen hoch. Zur Verhinderung weiterer Schäden verfügt der Kanton deshalb per 1. September den Abschuss eines Wolfs.
Medienmitteilung Kanton Graubünden, 30.08.2022
Auf drei Schafalpen auf dem Gebiet der Gemeinde Klosters wurden bei insgesamt 15 Angriffen mehr als zehn Nutztiere in geschützten Situationen gerissen. Gemäss eidgenössischer Jagdgesetzgebung ist die Schadenschwelle für einen Wolfsabschuss damit überschritten. Die Schäden wurden mutmasslich durch zwei Wölfe verursacht, welche bereits im Alpsommer 2021 an diversen Nutztierrissen auf den betreffenden Alpen genetisch nachgewiesen wurden. Es handelt sich dabei um ein weibliches und ein männliches Tier.
Die bestätigte Präsenz eines Wolfweibchens setzt vor dem Abschuss eine sorgfältige Prüfung einer allfälligen Rudelbildung voraus. Der Nachweis einer Reproduktion erfolgt bei Wölfen typischerweise in den Monaten Juli und August. Trotz erhöhtem Monitoringaufwand wurden während dieser Zeit im vorliegenden Fall keine Jungwölfe festgestellt, womit eine Rudelbildung aus wildtierbiologischer Sicht zunehmend unwahrscheinlich ist. Um weitere Schäden zu verhindern, verfügt der Kanton per 1. September deshalb den Abschuss eines Einzelwolfs. Die Abschussbewilligung gilt gemäss gesetzlicher Vorgabe für eine Dauer von 60 Tagen.
Der Vollzug des Abschusses fällt in die Zeit der Bündner Hochjagd und der Bündner Steinwildjagd und ist deshalb zusätzlich anspruchsvoll. Aufgrund der intensiven Beanspruchung der kantonalen Wildhut im Zusammenhang mit den anstehenden besonderen Aufgaben während dieser beiden Jagden behält sich der Kanton vor, zum Vollzug des Abschusses zusätzlich zu den Mitarbeitenden des Amts für Jagd und Fischerei allfällig auch auf ausdrücklich bezeichnete Jägerinnen und Jäger zurückzugreifen.
Monitoring wird weiterhin aufrechterhalten
Das vermutete Aufenthaltsgebiet der Wölfe wird durch die Wildhut weiterhin aktiv und passiv überwacht, und die lokale Jägerschaft ist aufgerufen, jegliche Wolfssichtungen der Wildhut zu melden. Bei einer allfälligen Bestätigung von Jungwölfen wird die Abschussverfügung widerrufen und ein Regulationsgesuch beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) eingereicht.