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Jungwolf des Kärpfrudels erlegt

In der Nacht auf den Mittwoch, 13. März 2024, hat die Wildhut des Kantons Glarus einen Wolf erlegt. Damit ist die Regulierung des Kärpfrudels abgeschlossen.

Departement Bau und Umwelt, Kanton Glarus: 13.03.2024: 

Der männliche Jungwolf des Kärpfrudels wurde in der Nacht vom 12. auf den 13. März 2024 von der kantonalen Wildhut erlegt. Dieser Abschuss gründet auf der kantonalen Verfügung vom 17. Oktober 2023, die mit der Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt erlassen wurde (Medienmitteilung, 17.10.2023). Am 21. Dezember wurde der Leitrüde des Kärpfrudels erlegt (Medienmitteilung, 21.12.2023). Diese Abschussbewilligungen wurden nach dem alten Jagdgesetz erlassen und sind bis am 31. März 2024 gültig.

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