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Kanton Freiburg: Illegal gefangener, junger Luchs in seinen natürlichen Lebensraum freigelassen

Ein im Kanton Freiburg illegal gefangener und ohne Bewilligung in den Kanton Waadt überführter Luchs wurde vom Amt für Wald und Natur (WNA) geborgen und wieder freigelassen. Das WNA erinnert daran, dass das Einfangen von Wildtieren ohne Bewilligung verboten ist und sowohl für die betroffenen Personen als auch für die betreffenden Tiere ein mögliches Risiko darstellt. Darüber hinaus beeinträchtigt es das auf den Fortbestand der Arten abzielende und auf einem wissenschaftlichen und nachhaltigen Ansatz basierende Wildtiermanagement.

Amt für Wald und Natur, Kanton Freiburg, 04.12.2025:

Am Montag, 1. Dezember 2025, wurde das Amt für Wald und Natur (WNA) von seinen Waadtländer Amtskollegen darüber informiert, dass ein junger, illegal auf Freiburger Gebiet gefangener Luchs ohne Bewilligung in die Tierpflegestation Erminea gebracht worden war, das nicht für die Haltung von Luchsen zugelassen ist. Auf Anordnung des WNA wurde das Tier rasch geborgen und in seinem natürlichen Lebensraum freigelassen.

Gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (Art. 17 Abs. 1 Bst. a JSG – SR 922.0; Art. 14 Abs. 1 Bst. d und Art. 54 Abs. 1 Bst. a JaG – SGF 922.1; Art. 21 Abs. 1 SchutzV – SGF 922.13) ist es strengstens verboten, ein Wildtier ohne vorherige Bewilligung des WNA zu fangen oder zu transportieren. Jeder Verstoss gegen diese Bestimmungen kann zu einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft führen.

Das WNA betont, dass für eine sachliche Argumentation bezüglich Nachhaltigkeit die Analyse einer Reihe zuverlässiger Daten über die Tierpopulationen unerlässlich ist. Diese Informationen müssen zwingend auf strukturierten Monitorings und wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen und dürfen nicht auf subjektiven Eindrücken oder Annahmen basieren.

In diesem Zusammenhang führt das WNA mehrere Erhebungen zur Luchspopulation durch, wobei es sich um sogenannte extensive und intensive Monitorings handelt. Freiburg ist übrigens der einzige Kanton der Schweiz, der solche Bemühungen in dieser umfassenden Form unternimmt.

Die diesbezüglichen Berichte sind unter folgendem Link verfügbar: Luchsmonitoring

Was den jungen Luchs, aber auch andere Arten betrifft, ist es wichtig, die Arbeit der Fachleute nicht zu beeinträchtigen. Spontane Eingriffe, selbst wenn sie mit den besten Absichten gegenüber den Wildtieren erfolgen, beeinträchtigen diese Monitoringarbeit und können sich nachteilig auf das Gesamtmanagement einer Art sowie auf die gefangenen Individuen selbst auswirken, insbesondere indem sie deren Instinkte stören und ihre Fähigkeit gefährden, anschliessend in ihrer natürlichen Umgebung zu überleben. Das WNA weist schliesslich auf die Risiken hin, denen Personen ohne Erfahrung oder Ausbildung im Umgang mit Wildtieren ausgesetzt sind. 

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