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Kanton St. Gallen: Kanton möchte Calfeisental-Rudel eliminieren

Am 1. Dezember 2023 tritt die neue eidgenössische Jagdverordnung in Kraft. Diese ermöglicht in begründeten Fällen den präventiven Abschuss ganzer Wolfsrudel. Von dieser Regelung macht der Kanton St.Gallen nun Gebrauch. Das Amt für Natur, Jagd und Fischerei (ANJF) hat beim Bund ein Gesuch zur Regulation des Calfeisental-Rudels eingereicht.

Medienmitteilung, Amt für Natur, Jagd und Fischerei, Kanton St.Gallen, 20.11.2023:

Die Anzahl Wölfe hat in der Schweiz stark zugenommen. Deshalb können gemäss eidgenössischer Jagdverordnung neu auch ganze Wolfsrudel eliminiert werden, die Probleme machen. Das Ziel des Kantons ist es, scheue Wölfe zu haben und nur jene Wölfe zu dulden, welche sich unproblematisch verhalten und Herdenschutzmassnahmen akzeptieren. Im August 2023 verfügte das ANJF deshalb den Abschuss von drei Welpen des Calfeisental-Rudels, da dieses Rudel grosse Schäden an geschützten Schafen verursachte. Mit dem Abschuss von Welpen in der Nähe von Nutztieren oder Siedlungen erwünscht man sich, dass das Wolfsrudel scheu bleibt und sich vom Menschen fernhält.

Trotz grossem Einsatz der Wildhüter und dem Einbezug der Jagdpächterinnen und Jagdpächter der lokalen Jagdgesellschaften konnte bisher noch kein Welpe erlegt werden. Nachdem das Rudel während der Welpenaufzucht regelmässig im Calfeisental nachgewiesen werden konnte, ist es mobil geworden und bewegt sich weiträumiger.

Um die weitere rasche Verbreitung des Wolfes zu bremsen und das Zusammenleben von Mensch und Wolf zu verbessern, hat das ANJF in Absprache mit den Kantonen Graubünden und Tessin im selben Grossraubtierkompartiment (Südostschweiz) entschieden, das Calfeisental-Rudel als besonders schadenstiftendes Rudel möglichst ganz zu eliminieren. Die minimale Anzahl Rudel im Kompartiment bleibt auch nach dem Abschuss eingehalten und der Wolfsbestand ist trotz der Entnahme gesichert. Das ANJF hat den entsprechenden Antrag zum Abschuss des Calfeisental-Rudels beim Bundesamt für Umwelt eingereicht.

Verfügung zum Abschuss eines Einzelwolfes

Zudem verfügt das ANJF den Abschuss eines Einzelwolfs, nachdem im Weisstannental erneut acht Schafe in geschützten Herden gerissen worden sind. Das ANJF hatte bereits im vergangenen Jahr einen Abschuss eines Tieres aus dem dort lebenden Wolfspaar verfügt. Der Abschuss konnte in der vorgegebenen Frist aber nicht umgesetzt werden.

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