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Kanton St. Gallen: Kanton reicht Antrag zur Wolfsrudelregulation ein

Auf der Alp Gafarra im Weisstannental hat ein Wolf trotz Herdenschutzmassnahmen erneut Schafe gerissen. Der Kanton reicht deshalb einen Antrag zur Regulation des Calfeisental-Rudels beim Bund ein. Der Bund muss den Abschüssen zustimmen.

Medienmitteilung Kanton St. Gallen, Amt für Natur, Jagd und Fischerei, 11.08.2023:

In der Nacht vom 8. auf den 9. August 2023 wurden auf der Alp Gafarra im Weisstannental weitere drei Schafe gerissen. Der zuständige Wildhüter hat diese Wolfsrisse bestätigt. Die Risse fanden erneut in einer geschützten Herde statt. Zuvor wurden dort bereits mehrere Schafe trotz Herdenschutzmassnahmen durch Wölfe gerissen, die genetisch dem Calfeisental-Rudel zugeordnet werden konnten.

Die Jagdverordnung des Bundes erlaubt den Kantonen den Abschuss von höchstens der Hälfte der diesjährigen Jungtiere eines Wolfsrudels, wenn diese mehr als acht Nutztiere gerissen haben. Somit wurde die Schadensschwelle in diesem Fall überschritten. Entsprechend beantragt der Kanton den Abschuss von drei Welpen. Der Bund muss dem Kanton seine Zustimmung geben, bevor die Abschüsse verfügt werden können.

Mit diesen Regulationsabschüssen ist die Hoffnung verbunden, eine nachhaltige Vergrämungswirkung bei den Wölfen zu erzielen, damit sie Abstand zu Vieh und Menschen halten. Die bis jetzt vorliegenden Verhaltensbeobachtungen der Wölfe des Calfeisental-Rudels deuten nicht auf ein unerwünschtes oder gar problematisches Verhalten der Wölfe gegenüber Menschen hin. Massgebend ist die Kriterienliste im «Konzept Wolf Schweiz».

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