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Kanton Wallis: Abschuss eines Wolfs in der Region Ferpècle - Arolla angeordnet

Der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, hat den Abschuss eines Wolfs in der Region Ferpècle - Arolla angeordnet. Das Grossraubtier hat elf Nutztiere, darunter ein Rind, auf einer geschützten landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) und auf zwei nicht zumutbar schützbaren Alpen getötet. Damit sind gemäss der revidierten Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd (JSV), die am 1. Juli 2023 in Kraft getreten ist, die Voraussetzungen für die Anordnung eines Abschusses erfüllt. Die Bundesverordnung erlaubt den Abschuss eines Einzelwolfs, wenn dieser innerhalb von vier Monaten mindestens sechs Schafe oder Ziegen getötet hat.

Pressemitteilung Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, Kanton Wallis, 04.09.2023:

Ein Wolfsabschuss wurde in der Region Ferpècle - Arolla angeordnet. Der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, hat diesen Entscheid getroffen, nachdem er bei den betroffenen kantonalen Dienststellen eine Analyse der Situation angefordert hatte. Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW), die für die Regulierung geschützter Arten zuständig ist sowie die Dienststelle für Landwirtschaft (DLW), die für den Herdenschutz zuständig ist, haben elf Nutztiere, darunter ein Rind, auf einer geschützten landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) und auf zwei nicht zumutbar schützbaren Alpen gezählt. Gemäss der DJFW ist die Präsenz eines einzelnen Wolfs nachgewiesen.

Die Voraussetzungen für den Abschuss eines einzelnen Wolfs sind damit gemäss Artikel 9bis der revidierten Bundesverordnung über die Jagd (JSV) erfüllt. Die am 1. Juli 2023 in Kraft getretenen neuen Bestimmungen erlauben es den kantonalen Behörden, eine Abschussbewilligung zu erteilen, wenn innerhalb von vier Monaten in geschützten oder nicht schützbaren Situationen mindestens sechs – statt wie vorher zehn – Schafe oder Ziegen getötet wurden.

Der Abschussentscheid wird am Dienstag 5. September 2023 im Amtsblatt veröffentlicht werden. Die Bewilligung ist 60 Tage lang gültig, solange sich Nutztiere im Abschussperimeter befinden und ein Schadenpotenzial besteht.

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