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St. Gallen: Zugehörigkeit der erlegten Jungwölfe zu dem Schilt Rudel genetisch bestätigt

Im Rahmen der geplanten Wolfsbewirtschaftung konnten in der letzten Regulationsperioden die zwei zum Abschuss freigegebenen Jungwölfe aus dem Schilt-Rudel erlegt werden. Die genetische Analyse bestätigte die Zugehörigkeit zum Schilt-Rudel.

Mitteilung aus dem Amt für Natur, Jagd und Fischerei, Kanton St. Gallen, 24.03.2026:

Am 9. September 2025 verfügte der Kanton St.Gallen den Abschuss von zwei Jungwölfen aus dem Schilt-Rudel. Der Bund bewilligte zuvor den Abschuss von zwei Drittel der diesjährigen Jungwölfe. Die beiden zum Abschuss freigegebenen Jungwölfe konnten kurz darauf (am 16. und 17. September) erlegt werden. Es handelte sich um einen männlichen und um einen weiblichen Jungwolf. Das Laboratoire de Biologie de la Conservation der Universität Lausanne bestätigte anhand genetischer Analysen die Rudelangehörigkeit der beiden Jungwölfe M614 und F317. Das Schilt-Rudel war im letzten Jahr verantwortlich für mehrere Nutztierrisse in fachgerecht geschützten Situationen im Weisstannental.

Das Schilt-Rudel war das einzige Wolfsrudel im Kanton St.Gallen, in dem ein Teil der Jungwölfe zum Abschuss freigegeben wurde. Die proaktive Wolfsregulation ist nach Einwilligung des Bundes zwischen dem 1. September und dem 31. Januar möglich. Für den Abschuss berechtigt war die Wildhut sowie spezifisch ausgebildete Jagdrevierpächterinnen und -pächter im Abschussperimeter.

Mit dem Abschuss eines Teils der Jungwölfe will der Kanton Schäden bei Nutztieren verhindern, die die Wölfe später trotz fachgerechter Schutzmassnahmen verursachen können. Zudem sollen die Wölfe durch die Rudelbewirtschaftung scheu gehalten werden, so dass sie den Menschen und Nutztiere meiden und die Schafe und Ziegen auf den Alpen sicher weiden können. Das Wolfsmanagement basiert auf drei Säulen: einer guten Information der Bevölkerung, fachgerecht umgesetztem Herdenschutz und der Regulation von Wölfen, die ein unerwünschtes Verhalten zeigen.

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