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Kanton Wallis: Antrag auf Regulierung des Wolfsrudels in der Region Nanz

Die kantonale Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) hat heute beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) ein Gesuch für die Regulierung des Rudels in der Region Nanz eingereicht. Der Antrag konnte gestellt werden, nachdem Fotos die Anwesenheit von zwei Welpen zeigten, was die Reproduktion des Rudels in der Region bestätigt. Seit Beginn der Sömmerung wurden insgesamt 22 Nutztiere entweder in einer geschützten Situation oder auf einer nicht zumutbar schützbaren Alpe im Streifgebiet des Rudels gerissen. Damit sind die Voraussetzungen für ein Regulierungsgesuch gemäss der revidierten Jagdverordnung (JSV) zum Bundesgesetz über die Jagd erfüllt. Wird der Antrag auf Regulierung vom Bund genehmigt, kann der für das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) zuständige Staatsrat, Frédéric Favre, den Abschuss zur Regulierung anordnen.

Pressemitteilung Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, Kanton Wallis, 23.08.2023:

Heute hat die kantonale Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) ein Gesuch für die Regulierung des Rudels in der Region Nanz eingereicht. In der Region wurden in den letzten vier Monaten 22 Nutztiere entweder in einer geschützten Situation oder auf einer nicht zumutbar schützbaren Alpe gerissen.

Fotos haben erst kürzlich die Anwesenheit von zwei Wolfswelpen aufgezeigt. Gemäss Artikel 4bis der revidierten Jagdverordnung (JSV) zum Bundesgesetz über die Jagd, die am 01. Juli 2023 in Kraft getreten ist, wurde beim BAFU ein entsprechendes Gesuch zur Regulierung eingereicht.

Zur Erinnerung: Sobald die Anwesenheit eines Rudels bestätigt wird, ist vorgängig die Zustimmung des BAFU erforderlich, damit der Kanton eine Regulierung anordnen kann, während der Abschuss eines einzelnen Wolfs in die Zuständigkeit der Kantone fällt.

Wird der Antrag auf Regulierung vom Bund genehmigt, kann der für das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) zuständige Staatsrat, Frédéric Favre,  den Abschuss zur Regulierung anordnen. In diesem Fall hat die Wildhut der DJFW bis zum 31. März 2024 Zeit, Jungtiere zu regulieren, wobei die Anzahl der erlegten Tiere zwei Drittel der in dem betreffenden Jahr geborenen Welpen nicht überschreiten darf.

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