Waisenluchse: Definition, Gründe, Herausforderungen und Umgang
Wir beantworten die häufigsten Fragen zum Thema Waisenluchse und dem möglichen Umgang mit ihnen.
1. Wie kommt es, dass junge Luchse allein umherstreifen?
Jungluchse bleiben ungefähr während der ersten 10 Lebensmonate bei ihrer Mutter. Vor allem in den ersten Lebensmonaten sind sie noch nicht fähig, selbst Beutetiere zu jagen. Wird ein Jungluchs in diesem Zeitraum ohne seine Mutter nachgewiesen, könnte es sich um ein verwaistes Jungtier handeln. In einigen dieser Fälle ist die Mutter tatsächlich verstorben, entweder durch natürliche Ursachen (z.B. Krankheit, Verletzung) oder durch menschlichen Einfluss (z.B. Verkehrsunfall, Wilderei). Es kann aber auch Fälle geben, wo die Mutter noch am Leben ist und das Jungtier den Anschluss an die Familiengruppe verloren hat oder verstossen wurde, weil es krank oder verletzt war.
Wird ein Jungtier ohne seine Mutter nachgewiesen, heisst das also nicht automatisch, dass es verwaist ist. Je älter die Jungtiere werden, desto grössere Streifgebiete haben sie mit ihrer Mutter und es kann sein, dass sie ganz in der Nähe ist. Um zweifelsfrei festzustellen, dass ein Jungluchs seine Mutter tatsächlich verloren hat, sind mehrere Beobachtungen über einen Zeitraum von mehreren Tagen notwendig.
2. Gibt es mehr Waisenluchse als früher?
Es gibt heute mehr Waisenluchse als noch vor 20 Jahren, da die Luchspopulation in dieser Zeit insgesamt zugenommen hat. Ausserdem werden zunehmend Lebensräume vom Luchs besiedelt, die in der Nähe von menschlichen Siedlungen liegen, z.B. das Waadtländer und Freiburger Mittelland. Entsprechend ist auch die Wahrscheinlichkeit gestiegen, dass Waisenluchse entdeckt werden. Ob es jedoch im Verhältnis zur Populationsgrösse tatsächlich mehr Waisenluchse gibt als früher, lässt sich nicht eindeutig sagen.
Ein vermehrtes Auftreten von Waisenluchsen könnte auch mit Gesundheitsproblemen bei den Jungtieren oder mit einer erhöhten Sterblichkeit von Weibchen in Zusammenhang stehen und daher muss man das Phänomen sorgfältig beobachten. Ausserdem ist es bei Wildtierbeständen so, dass natürlicherweise die Jungtiersterblichkeit, die ohnehin hoch ist, ansteigt, wenn die Dichten hoch sind. Wir haben (noch) nicht die Daten dazu, um sicher zu beantworten, welche Gründe eine Rolle spielen und ob es allenfalls regional unterschiedliche Ursachen gibt.
3. Was gilt es bei der Entscheidung im Umgang mit aufgefundenen Waisenluchsen zu berücksichtigen?
Es ist wichtig, jeden aufgefundenen Waisenluchs als Einzelfall zu beurteilen. Dabei spielen unter anderem der Zeitpunkt des Auffindens, die Umstände sowie der Gesundheitszustand des Tieres eine entscheidende Rolle. Diese Faktoren beeinflussen massgeblich, wie nach dem Auffinden weiter vorgegangen wird. Solche Tiere dürfen jedoch in keinem Fall mitgenommen werden, sondern es muss zwingend die kantonale Wildhut informiert werden!
Die Entscheidung sollte sowohl unter dem Aspekt des Tierwohls als auch des Artenschutzes getroffen werden. Dabei kann ein von Expertinnen und Experten entwickelter Entscheidungsbaum helfen.
4. Welche Möglichkeiten im Umgang mit aufgefundenen Waisenluchsen gibt es in der Schweiz?
Die Entscheidung darüber, wie mit aufgefundenen Waisenluchsen umgegangen wird, liegt in der Kompetenz der jeweiligen kantonalen Jagdverwaltungen. Grundsätzlich stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Fütterung in der Natur durch die Wildhut bis zur Selbständigkeit des Jungtiers
- Rehabilitation in einem geeigneten Gehege und späteres wieder Aussetzen
- Euthanasie beziehungsweise Erlegen
Welche Variante gewählt wird, hängt einerseits vom Gesundheitszustand und Alter des Waisenluchses und andererseits von der lokalen Situation der Luchspopulation (Gebiet mit hoher Luchsdichte vs. Gebiet mit tiefer Luchsdichte) und den Begleitumständen ab (z.B. Hinweise auf Wilderei). Für die zweite Variante sind zudem geeignete Infrastrukturen erforderlich, bei denen in der Schweiz noch grosser Verbesserungsbedarf besteht. Für jedes Wildtier stellt die Haltung in menschlicher Obhut einen grossen Stress dar, auch wenn sie nur temporär ist, und es gilt abzuwägen, welche der drei oben genannten Optionen verhältnismässig ist und für das Tierwohl, sowie den Artenschutz die beste Lösung darstellt.
Beispielsweise kann das Füttern in freier Natur dann Sinn machen, wenn der Luchs schon bald selbständig sein wird und in einem guten Zustand aufgefunden wird. Bei sehr jungen Tieren oder solchen, die tierärztlich behandelt werden müssen, kann eine Rehabilitation in einem geeigneten Gehege die Überlebenschancen erhöhen. Insbesondere bei Tieren in einem sehr schlechten Gesundheitszustand sind die Überlebenschancen minimal und eine Euthanasie bzw. ein Erlegen kann im Sinne des Tierwohls sein.
Wird eine Rehabilitation angestrebt, ist vor der Freilassung eine weitere Untersuchung notwendig, um den Gesundheitszustand des Tieres abschätzen zu können. Gewisse Krankheitsbilder können sich beispielsweise entwickeln und waren zu Beginn noch nicht sichtbar. Es muss stets mitberücksichtigt werden, welche Bedeutung ein Gesundheitsproblem eines einzelnen Tiers für die ganze Luchspopulation haben kann.
Als Freilassungsort kommen zwei Optionen in Frage: Entweder der Ort des Auffindens oder aber eine Freilassung im Rahmen eines Umsiedlungsprojekts (Wiederansiedlung oder Projekt zur Aufstockung/bzw. Verbesserung der genetischen Vielfalt).
Darüber hinaus kommen auch zusätzliche Kriterien zur Anwendung, etwa die Frage, ob das Tier Menschen gegenüber ausreichend scheu ist
Eine dauerhafte Haltung von wild geborenen Luchsen in Zoos/Tierparks sollte unserer Meinung nach wen möglich verhindert werden.
5. Was tun, wenn man einen Waisenluchs beobachtet?
Der Luchs ist ein Wildtier und in der Schweiz eine geschützte Tierart. Das bedeutet, dass ein Luchs – auch wenn er jung, krank oder unbeholfen wirkt – nicht eingefangen oder anderweitig behändigt werden darf. In jedem Fall ist die zuständige kantonale Wildhut zu verständigen. Die kantonalen Verantwortlichen entscheiden, was mit dem Tier passiert.
© Laurent Geslin 

