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Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum revidierten Jagdgesetz

Der Bundesrat schlägt Anpassungen im Jagdgesetz vor. Er setzt damit zwei vom Parlament angenommene Motionen um. Künftig sollen einzelne Wölfe, die einem Rudel angehören und trotz Schutzmassnahmen wiederholt Nutztiere angreifen oder Menschen gefährden, auch zwischen dem 1. Februar und dem 31. Mai abgeschossen werden dürfen. Zudem sollen solche Eingriffe neu auch in eidgenössischen Jagdbanngebieten möglich sein. Der Bundesrat hat am 24. Juni 2026 die Vernehmlassung zur Anpassung des Jagdgesetzes eröffnet.

Medienmitteilung des Bundesrates, 24.06.2026:

Nach geltendem Recht besteht für Wölfe, die Teil eines Rudels sind, zwischen Februar und Mai aufgrund der Fortpflanzung ein kompletter Schutz – ausser bei einer schweren und unmittelbar drohenden Gefahr für Menschen. Dies führt dazu, dass selbst bei wiederholten Angriffen auf geschützte Nutztiere in dieser Zeit keine Eingriffe in Wolfsrudel möglich sind. Eine vergleichbare Situation besteht derzeit in eidgenössischen Jagdbanngebieten. Dort ist der Abschuss von Wölfen als geschützte Art verboten, selbst wenn sie wiederholt Massnahmen zum Herdenschutz umgehen oder Menschen gefährden.

Das Parlament hat im Jahr 2025 darauf mit der Annahme von zwei Motionen reagiert. Es handelt sich um die Motionen 25.3715 Friedli «Abschüsse von Wölfen in Jagdbanngebieten zulassen» und 25.3549 Broulis «Im Rudel lebender Problemwolf. Handeln muss möglich sein!». Die Revision des Jagdgesetzes soll diese Aufträge umsetzen. Neu soll der Abschuss von Problemwölfen ganzjährig möglich sein – auch dann, wenn sie sich in eidgenössischen Jagdbanngebieten aufhalten oder Teil eines Rudels sind. Voraussetzung dafür ist das wiederholte Umgehen von Herdenschutzmassnahmen oder die Gefährdung von Menschen.

Die Änderung des Jagdgesetzes steht im Einklang mit den internationalen Konventionen. Am 24. Juni 2026 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Gesetzesänderung eröffnet. Sie dauert bis am 16. Oktober 2026.

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